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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Nanz-Willershausen

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1

„Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese“ im Ortsteil Nanz-Willerhausen beschlossen.

Die Planänderung dient Maßnahmen der Nachverdichtung sowie der Optimierung der überbaubaren Grundstücksflächen in dem als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Plangebiet. Die Bauleitplanung wird gem. § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke Nr. 5/16, 5/17, 5/18, 5/19, 5/20, 5/21 5/22, 5/23, 9/30 (tw.) Flur 5, in der Gemarkung Willershausen und besitzt eine Größe von rund 0,7 ha.

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Bebaungsplanänderung gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung vom

Montag, den 21.08.2023 bis

einschließlich Freitag, den 29.09.2023

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags: 8:30 - 12:00 Uhr, dienstags: 14:00 - 17:00 Uhr, donnerstags: 15:00 -18:00 Uhr sowie freitags nach Terminvereinbarung) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum schriftlich (auch als E-Mail an die Adresse: info@lohra.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Entwurfsunterlagen zur Bebauungsplanänderung und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden darüber hinaus während des o.g. Zeitraums gem. § 4a (4) BauGB auf die Internetseite der Gemeinde Lohra unter dem nachfolgenden Reiter

www.lohra.de/Verwaltung&Service/Gemeindeverwaltung/Beteiligungsverfahren Bauamt

sowie über das zentrale Internetportal des Landes

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereit gestellt.

Gem. § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 13a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese“ gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Lohra, den 10.08.2023

gez. Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin