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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Lohra

Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans

„Auf den langen Strichen“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans „Auf den langen Strichen“ im Ortsteil Lohra beschlossen.

Die Planänderung dient insbesondere der ergänzenden Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche innerhalb des als Gewerbegebiet (GE) festgesetzten Plangebiets. Die Bauleitplanung wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich besitzt eine Größe von rund 0,7 ha und umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Lohra; Flur 23:

- 290 (tw.), 291/1, 291/2, 291/4, 291/5, 291/6, 291/7, 292.

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Bebaungsplanänderung gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Auf den langen Strichen, 9. Änderung“ (Begründung, Textliche Festsetzungen, Planteil) werden im Zeitraum vom

Montag, den 17.08.2026

bis einschließlich Freitag, den 18.09.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.lohra.de

(Home/Verwaltung&Service/Aktuelles/Beteiligungsverfahren Bauamt)

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags: 8:30 - 12:00 Uhr, dienstags: 14:00 - 17:00 Uhr, donnerstags: 15:00 -18:00 Uhr sowie freitags nach Terminvereinbarung) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

Bauamt@lohra.de

übermittelt werden.

Sie können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung Lohra gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lohra deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage und der Entwurf des Bebauungsplans „Auf den langen Strichen, 9. Änderung“ gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Raumliche Lage (OpenStreetMap - unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich (unmaßstäblich)

Entwurf der Bebauungsplanänderung (unmaßstäblich)

Lohra, den 13.08.2026

gez. Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin