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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiter

Frau Susanne Kappeller, Zum Hachenbach 11, hat ihr Mandat in der Gemeindevertretung Lohra aus persönlichen Gründen niedergelegt. Gemäß § 33 Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich ihr Ausscheiden aus der Gemeindevertretungfest.

An ihre Stelle rückt gem. § 34 Abs. 1 KWG der noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags 1 (CDU), Herr Michael Opper, Am Weidenstrauch 1, nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lohra, den 15. August 2023

gez.
Fabian Kirch
Gemeindewahlleiter