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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 34/2025
Aktuelles
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Strukturmaßnahmen der hessischen Steuerverwaltung

Im Zuge der Neuorganisation der hessischen Steuerverwaltung wurden neue Regionalstellen für die Bewertung der Grundsteuer geschaffen. Hierdurch ergeben sich ab dem 1. August 2025 neue Zuständigkeiten.

Für den Bereich der Gemeinde Lohra bedeutet dies:

Bisher zuständiges Finanzamt

Neu zuständiges Finanzamt

Kontaktdaten

Marburg-Biedenkopf

Korbach-Frankenberg

Finanzamt Korbach-Frankenberg

Medebacher Landstraße 29

34497 Korbach

Tel.: 05631 563 0

poststelle@fa-kf.hessen.de

Künftige Rückfragen sind daher ausschließlich an das neu zuständige Finanzamt Korbach-Frankenberg zu richten. Die bisherigen Aktenzeichen behalten dabei weiterhin ihre Gültigkeit.

Wir bitten um Beachtung.