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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Friedhöfe der Gemeinde Lohra

Abräumen und Einebnen von Grabstätten im Herbst 2023

Ende der Antragsfrist: 15.September 2023

Auf unsere diesbezüglichen, regelmäßigen Veröffentlichungen im Amtsblatt dürfen wir uns beziehen und weisen darauf hin, dass die Antragsfrist für Grabeinebnungen im Jahr 2023 am 15.September 2023 endet.

Sofern eine Grabstätte bis Totensonntag 2023 eingeebnet werden soll, bitten wir den entsprechenden Antrag alsbald hier vorzulegen:

Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage „www.lohra.de - Gemeindeverwaltung -> Formulare -> Friedhof -> Grabräumung“, gerne können Sie dieses auch bei der Friedhofsverwaltung (Tel. 06462 / 2007 - 15) anfordern.

Später eingehende Anträge können erst im Jahr 2024 zur Einebnung berücksichtigt werden.

Die Kosten für die Räumung einer Einzel- oder Doppelgrabstätte durch den kommunalen Betriebshof beträgt pauschal 400,00 €.

Die Möglichkeit der Grabräumung durch Beauftragung Dritter durch die Gemeinde gem. § 11 Buchstabe c) der 2. Nachtragssatzung der Friedhofsgebührensatzung besteht auch nach Ablauf der Frist. In diesem Fall ist ebenfalls der o. g. Antrag vorzulegen.

Wir weisen darauf hin, dass das 40jährige Nutzungsrecht sowie die Ruhezeit für alle Grabstätten die vor dem 01.01.1983 belegt wurden, abgelaufen ist. Diese Grabstätten sind daher zu räumen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Gemeinde Lohra
Friedhofsverwaltung