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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Gemeindevertretung 18.06.2026

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

20:17 Uhr

Ort

Dorfgemeinschaftshaus Weipoltshausen, Hauptstraße

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 6

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker,1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Abwägungs- u. Satzungsbeschluss

Vorlage: 013/2026

TOP 7

Bekanntgabe der Haushaltsgenehmigung 2026Vorlage: 025/2026

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Bebauungsplan "Auf den langen Strichen, 9. Änderung Am Lindenstruthsweg" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 041/2026

TOP 9

Aufhebung der Satzung über Hausnummerierung vom 05.10.1976

Vorlage: 045/2026

TOP 10

Polizeiverordnung vom 07.07.1980

Vorlage: 047/2026

TOP 11

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Einfriedung Feuerwehrgerätehaus Altenvers

Vorlage: 057/2026

TOP 12

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion

betr. Einfriedung Feuerwehrgerätehaus Altenvers

Vorlage: 057/2026/1

TOP 13

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Schaffung eines Geburtenwaldes

Vorlage: 058/2026

TOP 14

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion

betr. Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Schaffung eines Geburtenwaldes

Vorlage: 058/2026/1

TOP 15

Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2025 im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO

Vorlage: 064/2026

TOP 16

Wahl des Vertreters und Stellvertreters für den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Mittlere Salzböde

TOP 17

Wahl des Vertreters und Stellvertreters für den Verbandsvorstand des Gewässerverbandes Salzbödetal

TOP 18

Wahl eines Stellvertreters bzw. eines beratenden Mitglieds für die BfB-Fraktion für den Gewässerverband Salzbödetal

TOP 19

Mitteilungen

TOP 20

Fragestunde

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 01.06.2026 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 25 (mehr als die Hälfte) anwesend.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Zusätzlich wird die Angelegenheit “Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2025 im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO” - Vorlage 064/2026 auf die Tagesordnung genommen.

TOP 17 “Wahl eines Stellvertreters bzw. eines beratenden Mitglieds für die BfB-Fraktion für den Gewässerverband Salzbödetal” wird von der Tagesordnung genommen. Hier wardie Information des Gewässerverbandes Salzbödetal fehlerhaft. Eine Abstimmung darüber ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2026 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt.

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Es lagen keine Berichte vor.

TOP 6

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Abwägungs- u. Satzungsbeschluss

Vorlage: 013/2026

Der Gemeindevertreter Michael Witt nimmt an der Sitzung teil (19:05 Uhr).

Es sind nunmehr 26 Gemeindevertreter anwesend.

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgeben.

Der Vorsitzende erteilt dem Ortsvorsteher des Ortsteils Damm David Gerhardt das Wort. Er möchte Mut machen, die richtige Entscheidung zu treffen und die Vorlage abzulehnen.

Der Gemeindevertreter Herbert Schepp beantragt eine namentliche Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

1.

Flächennutzungsplan

a)

Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen eingegangen.

b)

Feststellungsbeschluss über die FNP-Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Änderung des FNP „Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung“ (Stand: Februar 2026) in der vorliegenden Form gem. § 6 BauGB (Feststellungsbeschluss).

Die Begründung zur FNP-Änderung wird gebilligt.

2.

Bebauungsplan

a)

Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen eingegangen.

b)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt den Bebauungsplan „Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung“ (Stand: Februar 2026) in der vorliegenden Form gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Namentliche Abstimmung:

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 16 Nein 3 Enthaltung 7 Befangen 0

TOP 7

Bekanntgabe der Haushaltsgenehmigung 2026

 

Vorlage: 025/2026

Die Bürgermeisterin gibt nähere Erläuterungen.

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Der Gemeindevertretung wird die beigefügte Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 gem. § 50 Abs. 3 HGO hiermit in ihrem vollen Wortlaut bekannt gegeben.

Die Gemeindevertretung nimmt die Aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Bebauungsplan "Auf den langen Strichen, 9. Änderung Am Lindenstruthsweg" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Vorlage: 041/2026

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans im Ortsteil Lohra:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

„Auf den langen Strichen, 9. Änderung - Am Lindenstruthsweg“

Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 0,7 ha umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Lohra:

Flur 23: 290 (tw.), 291/1, 291/2, 291/4, 291/5, 291/6, 291/7, 292

Die räumliche Lage und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteile dieses Beschlusses sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9

Aufhebung der Satzung über Hausnummerierung vom 05.10.1976

 

Vorlage: 045/2026

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Satzung über Hausnummerierung vom 05. Oktober 1976 mit Wirkung zum 30.06.2026 außer Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 24 Nein 0 Enthaltung 2 Befangen 0

TOP 10

Polizeiverordnung vom 07.07.1980

 

Vorlage: 047/2026

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra vom 04.07.1980 ist die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und anden Straßen sowie in den Anlagen der Gemeinde Lohra erlassen worden.

Seite 8 von 15

Gemäß § 79 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sollen Gefahrenabwehrverordnungen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauerenthalten. Die Geltung darf nicht über 30 Jahre hinaus erstreckt werden.Gefahrenabwehrverordnungen, die keine Beschränkung der Geltungsdauer enthalten,treten 30 Jahre nach In-Kraft-Treten außer Kraft.

Die Polizeiverordnung ist damit bereits seit Juli 2010 per Gesetz außer Kraft.

Nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes können Gemeinden gemäß § 74 HSOG Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, müssen dies aber nicht.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra vom 03.07.2025 wurde eine neue Gefahrenabwehrverordnung erlassen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra nimmt diese Information zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 11

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Einfriedung Feuerwehrgerätehaus Altenvers

 

Vorlage: 057/2026

Die Anfrage wird mit Vorlage 057/2006/1 beantwortet.

Der Gemeindevertreter Harald Platt fragt zudem nach, ob und wann das Tor montiert wird.

Antwort über Protokoll:

Das Tor wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 geliefert und montiert.

TOP 12

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Einfriedung Feuerwehrgerätehaus Altenvers

 

Vorlage: 057/2026/1

Anfrage:

1.

Was ist der Grund für die Einfriedung?

2.

Wie hoch sind die Kosten für die Zaunanlage mit Tor?

3.

Entstehen durch die Zaunanlage erhöhte Kosten für die Grundstückspflege?

 

(Der Bereich direkt entlang des Zauns muss händisch mit einer Motorsense oder ähnlichem gepflegt werden.)

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Feuerwehrgerätehaus in Altenvers befindet sich außerhalb der bebauten Ortslage.

Um das Gebäude sowie die technischen Anlagen im Außenbereich zuverlässig vor Vandalismus, mutwilligen Beschädigungen, Diebstahl und unbefugtem Betreten zu schützen, wurde das Gebäude mit einer Zaunanlage gesichert.

Am Feuerwehrgerätehaus in Lohra wurden bereits negative Erfahrungen mit Beschädigungen gemacht, die insbesondere am Außenputz des Gebäudes deutlich sichtbar sind. Um vergleichbare, vorhersehbare Schäden in Altenvers frühzeitig zu vermeiden und zusätzliche Reparatur- und Unterhaltungskosten für die Allgemeinheit zu verhindern, wurde die Einfriedung des Geländes als notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Zu 2:

Die Kosten für die Zaunanlage mit Tor liegen bei ca. 60.000 € (netto).

Der Bau der Zaunanlage führt nicht zu einer Überschreitung des veranschlagten Kostenrahmens.

Zu 3:

Ja, es entstehen durch die Einfriedung geringfügige Mehrkosten durch den Einsatz von Motorsensen.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 13

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Schaffung eines Geburtenwaldes

 

Vorlage: 058/2026

Die Anfrage wird mit Vorlage 058/2026/1 beantwortet.

TOP 14

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Stand der Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Schaffung eines Geburtenwaldes

 

Vorlage: 058/2026/1

Anfrage:

Die Gemeindevertretung hat am 15.12.2016 mehrheitlich die Schaffung eines Geburtenwaldes beschlossen. Dazu wurde der Gemeindevorstand beauftragt, bis zum Mai 2017 ein geeignetes Gelände vorzuschlagen.

Ein Vorschlag liegt bis heute nicht vor.

Wann kann damit gerechnet werden?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 wurde der Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung eines Geburtenwaldes beschlossen. Grundlage hier war die Vorlage 235/2016 (siehe Anlage).

Die CDU-Fraktion hat mit Vorlage 075/2017 in der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.05.2017 die Umsetzung des Beschlusses nachgefragt. Der damalige Bürgermeister hat diese Anfrage in der Sitzung mündlich beantwortet und berichtet, dass bereits ein Ortstermin stattgefunden hat und derzeit die Kostenermittlung für die Pflege, Mulchen etc. ermittelt wird.

Sobald die Kosten ermittelt sind, erfolgt eine erneute Vorlage an die Gemeindevertretung, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Die Kostenschätzung (siehe Anlage) wurde der Gemeindevertretung mit Vorlage 135/2017 in der Sitzung am 31.08.2017 vorgelegt.

Aufgrund der ermittelten Kosten hat der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, von der Errichtung eines Geburtenwaldes abzusehen.

Daraufhin hat der Antragsteller Werner Waßmuth seinen Antrag abgeändert und einen Änderungsantrag gestellt:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 auf Einrichtung eines Geburtenwaldes umzusetzen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2017 bzw. im Haushalt 2018 einzustellen.

Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand beauftragt, Drittmittel für die Maßnahme einzuwerben.

Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt (7 Ja, 12 Nein, 5 Enthaltungen).

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 15

Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2025 im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO

 

Vorlage: 064/2026

Der Gemeindevorstand hat den Jahresabschluss 2025 in seiner Sitzung am 16.06.2026 beraten und festgestellt.

Der Abschluss wurde der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf sodann zur Prüfung vorgelegt.

Nach den Bestimmungen des § 112 Abs. 5 HGO ist die Gemeindevertretung unverzüglich nach Feststellung des Jahresabschlusses über die wesentlichen Ergebnisse zu informieren.

Dieser gesetzlichen Vorgabe wird hiermit entsprochen.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Information über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2025 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 16

Wahl des Vertreters und Stellvertreters für den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Mittlere Salzböde

Für den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Mittlere Salzböde wird

als Vertreterin Bürgermeisterin

Karina Schlemper-Latzel

als Stellvertreter

1. Beigeordneter Jürgen Will

vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 17

Wahl des Vertreters und Stellvertreters für den Verbandsvorstand des Gewässerverbandes Salzbödetal

Für den Verbandsvorstand des Gewässerverbandes Salzbödetal wird

als Vertreterin Bürgermeisterin

Karina Schlemper-Latzel

als Stellvertreter

1. Beigeordneter Jürgen Will

vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 25 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 18

Wahl eines Stellvertreters bzw. eines beratenden Mitglieds für die BfB-Fraktion für den Gewässerverband Salzbödetal

TOP wurde von der Tagesordnung genommen.

TOP 19

Mitteilungen

Mitteilungen Bürgermeisterin:

Termine:

Am kommenden Wochenende (20.06.2026) feiert der Kindergarten in Kirchvers sein 30. Jubiläum.

Kommunale Wärmeplanung Lohra - Infoveranstaltung am 23.06.2026 im Bürgerhaus in Roth, Beginn 19:00 Uhr für die Kommunen Fronhausen, Lohra und Weimar

Die Ernennung der neu gewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher und die Entlassung der ausscheidenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als Leiterinnen bzw. Leiter der Außenstellen der Gemeinde Lohra und als Ehrenbeamte auf Widerruf erfolgt am 30.06.2026 in der Sitzung des Gemeindevorstands mit Wirkung zum 01.07.2026.

Vergangene Termine:

Vom 13. bis 17. Mai hatten wir Besuch aus unserer Partnergemeinde Vivonne/ Frankreich.

Haushaltsinfo für die neuen Mandatsträger am Samstag, 25. April 2026

Datenschutzschulung der Mitarbeiter fand am 12.05.2026 statt

Die Einweihung des Feuerwehrhauses in Altenvers fand am 03.06.2026 statt.

Am 08.06.2026 fand eine Defi-Schulung mit Herrn Schwarz in Seelbach statt.

Weitere Termine innerhalb der Gemeinde Lohra sind angedacht.

Ortsvorsteher-Dienstversammlung fand am 15.06.2026 statt

Informationen:

Neue Regelung zur Abgabe von Altkleidern im Verbandsgebiet des MZV Biedenkopf - Wiederverwendbare, also noch tragbare und saubere Kleidung kann ab sofort kostenlos über die Firma INTEGRAL abgeholt werden. Über die Tel.-Nr. 06421/944144 erhält man einen Abholtermin.

Weitere Infos über unsere Homepage und die Homepage des MZV Biedenkopf - www.mzv.biedenkopf.de

HessenMobil wird vom 01.08. - 20.10.2026 die Fahrbahndecke der K 54 Lohra- Nanz-Willershausen sanieren (Durchführungszeitraum). Wegen geringer Fahrbahnbreiten und benötigten Sicherheitsabständen können die Arbeiten nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Arbeiten werden in zwei Bauabschnitten (1. Abschnitt 9 Woche, 2. Abschnitt 2,5 Wochen) durchgeführt. Der Verkehr wird über Kehna umgeleitet.Die Feuerwehrzufahrt wird ermöglicht.

Die Zufahrt nach Nanzhausen ist in beiden Bauabschnitten gewährt.

Kanalbauarbeiten in Nanzhausen laufen nach Plan seit dem 01.06.2026

Straßenausbau „Auf den langen Strichen“ in Lohra; Baubeginn erfolgte planmäßig zum 01.06.2026 aus Richtung „Am Trieb“

Info-Gespräche mit den Anliegern der Ortsdurchfahrt Weipoltshausen bezüglich der Straßenbeiträge wurden angeboten sowie gut angenommen.

Als zusätzlichen Trauort wurde das Waldschwimmbad (Gebäude) in Kirchvers durch den Gemeindevorstand am 02.06.2026 gewidmet. Bereits am 12.06.2026 konnte dort die erste Trauung durchgeführt werden.

Alle 40 Plätze der Ferienspielwoche unserer örtlichen Vereine vom 06. bis 10.07.2026 sind ausgebucht.

Umfangreiche Arbeiten am Kita-Gebäude Lohra (Heinrich-Naumann-Weg) waren von der Aufsichtsbehörde angeordnet worden. Überwiegend konnten diese bereits vom Betriebshof erledigt werden. Weitere Arbeiten sind noch bis zu den Kita-Ferien zu erledigen.

Kita-Container werden Ende August 2026 abgebaut

Änderungen im Gaststättenrecht; Erlaubnisse und Anmeldungen nicht mehr wie bisher nötig; weitere Infos über Ordnungsamt

Neues Winterdienstfahrzeug für den kommunalen Bauhof ist nach 2 Jahren abholbereit

Überörtliche Prüfung durch den Landesrechnungshof ist angelaufen

Bauantrag für die räumliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Reimershausen ist erstellt

Begehung der Feuerwehr Rodenhausen hat stattgefunden; es zeichnet sich eine Lösung ab

Baubeginn Biegenstraße Lohra verzögert sich wegen fehlender Fördermittelaussage

Geschwindigkeitsmesstafeln (Smileys) hatten teilweise ein Softwareproblem und sind/waren daher ohne Funktion; aktuell läuft die Reparatur

Umbau der barrierefreien Bushaltestellen ist vorerst abgeschlossen und abgerechnet; weitere Planungen werden in Absprache mit den Gemeinden Fronhausen und Weimar aufgenommen

TOP 20

Fragestunde

Markus Hemberger:

Können die Bäume in Kirchvers, die geritzt und vergiftet wurden, wachsen gelassen werden, wenn die Sicherheit nicht gefährdet ist?

Antwort Bürgermeisterin:

Die Entscheidung sollte den Fachleuten überlassen werden. Wenn sie nicht mehr verkehrssicher sind, müssen sie (leider) entfernt werden.

Harald Platt:

Beim Feuerwehrgerätehaus wurde eine Fläche eingesät. Das was dort gesät wurde, ist nur Unkraut. Kann das neu eingesät werden?

Antwort über Protokoll:

Dieser Mangel ist bekannt und wurde bereits der ausführenden Firma gemeldet. Die Fläche wird neu eingesät, sobald dies die Wetterlage zulässt.

Peter Thiel stellt die Frage für Felix Hoffarth:

Die Salzböde ist als Gewässer zweiter Ordnung im Eigentum der Gemeinde Lohra und somit ist diese auch Unterhaltspflichtig. Da in den letzten 20 Jahren keine Unterhaltungsarbeiten stattgefunden haben, ist der Zustand dementsprechend. Durch das vermehrte Erlensterben der letzten Jahre hat sich extrem viel Totholz angesammelt. Dadurch ist ein gesicherter Abfluss bei Hochwasser nicht mehr gewährleistet. Deswegen nehmen die Überflutungen der angrenzenden Flächen stark zu. Auch im Bewilligungsbescheid des RP-Gießen vom 27.10.2014 vom Hochwasserdamm in Damm steht, dass die Salzböde von Totholz freizuhalten ist. Im aktuellen Haushalt der Gemeinde sind Mittel für die Unterhaltung von Gewässern vorgesehen.

Wann gedenkt die Gemeinde, evtl. in Absprache mit dem LPV ihrer Pflicht der Gewässerunterhaltung nachzukommen?

Antwort über Protokoll:

Für die Unterhaltung von Gewässern wurde Mittel in den Haushalt eingestellt. Der LPV hat bisher keine Fachkraft für Gewässerunterhaltung, so dass dieser zur Unterstützung nicht angefragt werden kann.

In den nächsten Wochen werden Arbeiten an Fachfirmen vergeben, die die Gräben räumen, Totholz entfernen und Rohrdurchläufe instand setzen werden und dies an verschiedenen Gewässern.

Knut Schäfer:

Wie ist der Sachstand Umbau Rathaus in Kita und Neubau Rathaus?

Antwort Bürgermeisterin:

Eine Fördermittelzusage wurde uns nicht erteilt. Die Volksbank würde auch weiterhin das Projekt mit uns umsetzen. Der KISS-Ausschuss möchte sich gerne in den folgenden Sitzungen weiter mit dem Thema beschäftigen.

Monique Palliwoda-Kropp:

Wie ist der Stand beim Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses in Damm?

Antwort Bürgermeisterin:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein Aufruf über unser Amtsblatt erfolgt. Die Frist endet am 30.06.2026. Bisher gibt es zwei Interessenten. Nach der Sommerpause erfolgen weitere Informationen zum Verkauf.

Franziska Willershausen:

Wie lange bleibt die Straße nach Willershausen gesperrt?

Antwort Bürgermeisterin:

Voraussichtlich bis zum 20.10.2026.

Jan Klefenz:

Warum war bei den Ferienspielen nur eine Barzahlung möglich?

Antwort Bürgermeisterin:

Eine verbindliche Anmeldung war nur möglich, wenn der Anmeldebogen abgegeben und der Betrag in bar bezahlt wurde. Eine Banküberweisung wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen, hätte jedoch ggf. den Anmeldungseingang verzerrt. Mit der Barzahlung war der Überblick direkt gegeben und aus diesem Grund wurde es auch so kommuniziert.

Ergänzung über das Protokoll:

Der konkrete Sachverhalt, der dieser Frage zugrunde lag, ließ sich im Nachgang aufklären. Leider hatte es hier ein Missverständnis gegeben. Mit der betroffenen Person wurde gesprochen.

Harald Platt:

Bei der Entfernung des Totholzes sollte auch der Krebsbach mitgemacht werden.

Antwort Bürgermeisterin:

Der Hinweis wird gerne aufgenommen.

Margarete Fiedler:

Wie ist der Sachstand Pfarrstraße in Kirchvers?

Antwort Bürgermeisterin:

Bisher liegt noch kein Angebot für eine Tragschicht vor. Sobald ein Angebot da ist, informieren wir.

Klaus Müller, Vorsitzender
Petra Weber, Schriftführerin