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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Nanz-Willershausen Bebauungsplan Nr. 1

„Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese, 2. Änderung“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB))

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs 3 BauGB

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 1 „Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese, 2. Änderung“ werden in der Zeit von:

Montag, den 27.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 14.02.2025

im Internet unter der Adresse:

https://www.lohra.de/home/Verwaltung&Service/Gemeindeverwaltung/Beteiligungsverfahren Bauamt

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de/

öffentlich zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags: 8:30 - 12:00 Uhr, dienstags: 14:00 - 17:00 Uhr, donnerstags: 15:00 -18:00 Uhr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum schriftlich (als E-Mail an die Adresse: Bauamt@lohra.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass hierdurch die Gelegenheit gegeben wird, in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung der Entwurfsunterlagen und ihre möglichen Auswirkungen eine Stellungnahme abzugeben. Insbesondere folgende Bestandteile des Bebauungsplans wurden geändert bzw. angepasst:

-

Verzicht einer Gliederung der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung in zwei „allgemeine Wohngebiete“ (WA 1 und WA 2)

-

Verzicht auf die Festsetzung einer „abweichenden Bauweise“ im Plangebiet

-

Änderung der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Anpassung der „Baugrenze“ im nordwestlichen Bereich des Plangebiets

-

Verzicht der Festsetzung einer „extensiven Dachbegrünung“ bei baulichen Anlagen mit Flachdächern bzw. flachgeneigten Dächern

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Auf dem Berg vor der Struth und die Koitgeswiese, 2. Änderung“ gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Räumliche Lage (OpenStreetMap – unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf des Bebauungsplans (Planteil – unmaßstäblich)

Lohra, den 23.01.2025

gez. Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin