Die Gemeinde Lohra möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
in Vollzeit (39 Std./Wo.)
besetzen.
Die Stelle ist unbefristet und beim Betriebshof der Gemeinde Lohra angesiedelt.
Es werden vorzugsweise Gärtner*innen (m/w/d) im Garten- und Landschaftsbau gesucht.
Dem Team des Betriebshofs gehören aktuell 8 Beschäftigte an.
Der Betriebshof ist u.a. zuständig für die Pflege und Gestaltung der kommunalen Wege, Plätze, Grünflächen, Friedhofs- und Sportanlagen.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Gemeinde Lohra fördert das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr.
Interessenten richten bitte ihre ausführliche und aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 01.11.2023 an
Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra
Fachdienst 1 - Personal
Heinrich-Naumann-Weg 2
35102 Lohra
E-Mail: info@lohra.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Personalamtes, Herrn Lars Plitt, Tel. 06462/2007-13, Email: lars.plitt@lohra.de.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht ersetzt.
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende
Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen.
Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).