Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 42/2023
Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Der Müllabfuhrzweckverband hat uns darauf hingewiesen, dass die Abfuhr der Müllgefäße immer wieder durch in Kreuzungsbereichen geparkte Fahrzeuge sehr erschwert wird.

Es wird daher auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hingewiesen; das Parken ist mindestens 5 Meter vor und hinter Kreuzungsbereichen sowie Einmündungen nicht zulässig.

Sollten Sammelfahrzeuge wiederholt wegen unzulässig parkender Fahrzeuge eine Straße nicht befahren können, kann eine Leerung zukünftig nicht sichergestellt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Gemeinde Lohra
Ordnungsamt