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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255

Gz.: 2-MR-05-17-80-01-B-0004#009

Verfahrens-Nr.: UF 1780

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse d

er Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Weimar-B 255 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 6. Juli 2023 im Bürgerhaus Niederweimar, Herborner Straße 36, 35096 Weimar (Lahn) erläutert worden sind und am

3. Juli 2023

von

10:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

4. Juli 2023

von

07:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie

5. Juli 2023

von

10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Ratssaal des Rathauses Niederweimar, Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) ausgelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Weimar (Lahn) und in den angrenzenden Gemeinden Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra und den Städten Gladenbach und Marburg öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1780 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 4. Oktober 2023

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Breitbarth
(Stellv. Abteilungsleiter)