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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Marburg - Zwangsversteigerungsgericht - 85 K 11/22

Beschluss Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

soll am

Mittwoch, 17. Januar 2024, 09:00 Uhr,

im Amtsgericht Universitätsstraße 48, Saal 157,

versteigert werden:

Der im Wohnungsgrundbuch von Weipoltshausen Blatt 641, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Lfd.Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

Weipoltshausen

6

22/2

Gebäude- und Freifläche

Wiesenweg

361

Weipoltshausen

6

22/3

Gebäude- und Freifläche

Wiesenweg 2

1038

verbunden mit dem Sondereigentum an sämlichen Räumen im Ober- und Dachgeschoss, sowie an der Garage und drei Räumen im Kellergeschoss.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert:

110.OOO,OO €

Objektbeschreibung:

Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer InsoIvenzverwaIterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der

Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der SicherheitsIeistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 033857208098.

Schombert
Rechtspflegerin