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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2025

Datum:

03.07.2025

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:45 Uhr

Ort:

Bürgerhaus Lohra (Großer Saal),

Jahnstraße 10, 35102 Lohra

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 6

Kaufanfrage der Firma Hof zu einem Teilstück der Lessingstraße in der GemarkungLohra, Flur 9, Flurstück 147/1 und 147/2

Vorlage: 003/2025

TOP 7

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Rollshausen - 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf dem Stettenloh" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh

Vorlage: 057/2025

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker,1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Vorlage: 058/2025

TOP 9

Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung im Ordnungsbehördenbezirk Südkreis Marburg-Biedenkopf für den Bereich der Gemeinde Lohra

Vorlage: 053/2025

TOP 10

Gremienbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Fronhausen, Lohra und Weimar (Lahn)

Vorlage: 056/2025

TOP 11

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-.Fraktion

betr. Auswirkung der CO 2 - Bepreisung und Einführung Kfz- Haftpflichtversicherung für Aufsitzrasenmäher und Gabelstapler auf den Gemeindehaushalt

Vorlage: 003/2024/1

TOP 12

Prüfergebnis Gemeindevorstand zum Antrag der BfB-Fraktion betr. Prüfung der Veröffentlichung von Informationen aus den gemeindlichen Aushangkästen über dieBürger-App "mein Ort"

Vorlage: 005/2024/1

TOP 13

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU Fraktion

betr. Flutmulde in Damm

Vorlage: 048/2025/1

TOP 14

Mitteilungen

TOP 15

Fragestunde

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 17.06.2025 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 22 (mehr als die Hälfte) anwesend.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Der vorliegenden Tagesordnung wird nicht widersprochen.

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.05.2025 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Der Gemeindevertreter Harald Platt beantragt, die Aussage im Protokoll zu TOP 18 “Die Anfrage war erst verspätet eingegangen und wurde deswegen nicht auf die Tagesordnung aufgenommen.” zu streichen. Er begründet dies damit, dass das Dateiformat der Anfrage zwar bei der Gemeindeverwaltung durch Zurückweisung des Servers nicht angekommen ist, jedoch zeitgleich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung versandt wurde und hier keine Zurückweisung erfolgt sei.

Der Vorsitzende stellt die Streichung dieser Aussage zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 2 Nein 5 Enthaltungen 15

Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 19 Nein 2 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Eine aktuelle Stunde wurde nicht beantragt.

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Die Gemeindevertreterin Christiane Weimer nimmt an der Sitzung teil.

Es sind nunmehr 23 Gemeindevertreter anwesend.

Markus Hemberger, Vertreter Regionaler Nahverkehrsverband (RNV)

Herr Hemberger informiert, dass der Entwurf des Nahverkehrsplans vorliegt. Jeder ist aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben. Er hat eine Stellungnahme für die Gemeinde Lohra erarbeitet, die er dem Gremium erläutert.

Werner Waßmuth, Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal (IGS)

Herr Waßmuth berichtet von der IGS-Verbandsversammlung vom 24.06.2025. Er informiert, dass die Verbandsversammlung sich um eine RNV-Anbindung des IGS bemüht. Er berichtet, dass der Haushalt 2025 genehmigt wurde. Er informiert, dass die Baugenehmigung für DHL vorliegt, jedoch bisher noch keine Arbeiten begonnen wurde. Er teilt mit, dass die Firma OPTIMA für die Erweiterung die Baugenehmigung erhalten hat und hier rund 60 neue Arbeitsplätze entstehen. Beraten wurde ebenfalls die Anbindung Wasserstoff-Hochlauf Westkreis. Hier wird der Verbandsvorstand das Regierungspräsidium Gießen anschreiben. Geprüft wird derzeit ein 2. Rettungsweg für das Verbandsgebiet.

TOP 6 Kaufanfrage der Firma Hof zu einem Teilstück der Lessingstraße in der Gemarkung Lohra, Flur 9, Flurstück 147/1 und 147/2

Vorlage: 003/2025

Die Empfehlungen des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses werden bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt den Verkauf eines Teiles der Lessingstraße von ca. 557 qm in der Gemarkung Lohra, Flur 9, Flurstück 147/1 und 147/2, an die Fa. Hof zu einem Preis in Höhe von 70,00 €/qm.

Die Kosten für die Vermessung und Beurkundung gehen zu Lasten des Käufers.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 7

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Rollshausen - 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf dem Stettenloh" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh

Vorlage: 057/2025

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt, den im Änderungsbeschluss vom 14.12.2023 als „3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lohra innerhalb der 4. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh“ bezeichneten Flächennutzungsplanänderung in „Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lohra im Bereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh“ umzubenennen. Sie stimmt dem vorgelegten Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Lohra für den Bereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh“ im Ortsteil Rollshausen zu und beschließt dessen Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB soll in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden.

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt, den im Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2023 als „4. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh“ bezeichneten Bebauungsplan in „1. Erweiterung des Bebauungsplans „Auf dem Stettenloh“ umzubenennen.

Sie stimmt dem vorgelegten Vorentwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Aufdem Stettenloh“ im Ortsteil Rollshausen zu und beschließt dessen Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB soll in Form einer einwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 23 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Ortsteil Damm - Bebauungsplan "Hilgenacker, 1. Änderung und Erweiterung" mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Vorlage: 058/2025

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben.

Der Gemeindevertreter Karl Klefenz überreicht ein Anschreiben, das als Absender “Damm, Ortsbeirat, Bürger” enthält. Auf Nachfrage ist das Anschreiben unterschrieben von Johannes Plitt als Ortsvorsteher und Manfred Gerhardt als Bürger.

Aus Sicht der Gemeindevertreterin Nadine Keßler seien die Einwände zu wenig beachtetworden und das Planungsverfahren nicht präzise genug ausgearbeitet.

Die Bürgermeisterin erläutert, dass das Verfahren den Rahmen festsetzt und Entwicklungen im Baufeld zulässt. Detailplanungen sind im Bauleitplanverfahren nicht vorgesehen.

Der Vorsitzende des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses Knut Schäfer erläutert ebenfalls das Verfahren aus Sicht des Ausschusses, der eine positive Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben hat. An der Ausschusssitzung hatte Herr Hausmann vom Planungsbüro Groß & Hausmann teilgenommen und alle offenen Fragen klären können. Er sieht hier keinen weiteren Beratungsbedarf.

Der Gemeindevertreter Karl Klefenz stellt den Antrag, das Verfahren an den Bau, Wirtschafts- und Umweltausschuss zurückzuweisen.

Der Vorsitzende beruft sich auf die Aussage des Ausschussvorsitzenden des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses und lässt über diese Angelegenheit insofern abstimmen, da weiterer Beschlussberatungsbedarf weder im Ausschuss noch in der Gemeindevertretung gegeben scheint.

Beschlussvorschlag:
1. Flächennutzungsplan

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen eingegangen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra billigt den auf dieser Grundlage aktualisierten und ergänzten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung inkl. Anlagen (Stand: Juni 2025) und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

2. Bebauungsplan

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen eingegangen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra billigt den auf dieser Grundlage aktualisierten und ergänzten Bebauungsplanentwurf inkl. Anlagen (Stand: Juni 2025) und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 14 Nein 3 Enthaltung 6 Befangen 0

TOP 9

Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung im Ordnungsbehördenbezirk Südkreis Marburg-Biedenkopf für den Bereich der Gemeinde Lohra

Vorlage: 053/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Neben dem vorliegenden Beschlussvorschlag gibt der Haupt- und Finanzausschuss zweiweitere Empfehlungen ab:

1. Empfehlung:

Dem § 5 wird ein Merkblatt als Anlage 1 beigefügt.

2. Empfehlung:

In § 6 Nr. 4 ist das Wort “Zigaretten-“ zu entfernen.

(Um weitere Nikotinartikel wie Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten etc. zu vereinen.)

Die Bürgermeisterin gibt nähere Erläuterungen.

Der Antrag des Gemeindevertreters Markus Hemberger, das Merkblatt der Gefahrenabwehrverordnung beizufügen kommt nicht zur Abstimmung, da der Vorsitzende über beide Empfehlungen gleichzeitig abstimmen lässt.

Abstimmungsergebnis:

Die Gemeindevertreter Werner Waßmuth und Markus Hemberger haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

mehrheitlich angenommen

Ja 17 Nein 1 Enthaltungen 3

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Gefahrenabwehrverordnung in der vorliegenden Form mit den beiden Empfehlungen.

Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Gefahrenabwehrverordnung soll nach frühestens 24 Monaten in ihrer Wirkung und ggf. hinsichtlich sich ergebenden Änderungsbedarfs überprüft werden.

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeindevertreter Werner Waßmuth hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

mehrheitlich angenommen

Ja 16 Nein 1 Enthaltung 5 Befangen 0

TOP 10

Gremienbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Fronhausen, Lohra und Weimar (Lahn)

Vorlage: 056/2025

Die Bürgermeisterin gibt nähere Erläuterungen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Gremienbericht zur Kenntnis.

Der Bericht hat folgenden Wortlaut:

Mit der in 2021 vorgelegten, 300 Seiten umfassenden, Machbarkeitsstudie wurden die Grundlagen für die Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit geschaffen. Zur weiteren Umsetzung haben mittlerweile 6 interne Lenkungsgruppensitzungen der drei Kommunen stattgefunden, um die verwaltungsseitigen Voraussetzungen zu schaffen.

Folgende Projekte sind umgesetzt bzw. finden sich in der Umsetzung:

1. Gemeinsamer Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirk

Mit der Veröffentlichung vom 01. Mai 2023 im Staatsanzeiger ist der gemeinsame Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirk der drei Kommunen ins Leben gerufen worden. Seitdem werden die gemeinsamen Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Gewerberecht, Straßenverkehr sowie Umwelt- und Naturschutz zentral aus Fronhausen koordiniert. Dem vorangegangen waren politische Beschlüsse zur Gründung des Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirks im Jahr 2022.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitarbeitenden der Ordnungsämter aller drei Kommunen, haben die ersten erforderlichen Schritte für die konkrete Umsetzung gemeinsam erarbeitet und werden diese kontinuierlich ausbauen und erweitern. Seitdemwurden in gemeinsamen Arbeitsgruppensitzungen kommunenübergreifende Teams für die Arbeitsbereiche „Ordnungswidrigkeiten“, „Gewerbe“, „Straßenverkehr“ und „Allgemeines Ordnungsrecht“ geschaffen. Die Mitarbeitenden treffen sich darüber hinausregelmäßig zu Teambesprechungen. Gleichzeitig wurden und werden sukzessive die technischen Voraussetzungen harmonisiert und für die gemeinsame Bearbeitung aufbereitet. Auch eine Ausweitung der Digitalisierung über die Civento-Plattform des Landes Hessen ist derzeit in Umsetzung. Hierzu wurde die Fachexpertise des Landkreises Marburg-Biedenkopf, im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit imBereich der Digitalisierung, genutzt. Um ein gemeinsames überörtliches Arbeiten zu erleichtern wird derzeit an der Umsetzung eines gemeinsam nutzbaren Dokumentenmanagementsystems gearbeitet.

Darüber hinaus werden auch verschiedene Satzungsanpassungen nötig. Derzeit werdendie Gefahrenabwehrverordnungen der drei Kommunen harmonisiert und parlamentarischberaten.

2. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich IT

Die IT ist in fast allen Bereichen technische Voraussetzung für weitere Maßnahmen der vertieften interkommunalen Zusammenarbeit. Das hat sich auch bei der Gründung des Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirk gezeigt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an IT-Personal für die Verwaltungen seit Jahren.

Auf der Basis der Machbarkeitsstudie wurde daher der Wille zur Vertiefung der

Zusammenarbeit durch eine Beschlussfassung im März 2023 auch politisch untermauert.

Bisher stellten die Kommunen die IT-Sicherheit nur mit eigenen, begrenzten personellen Ressourcen und der Zuarbeit eines externen Dienstleisters sicher, auf den allerdings aufgrund seiner begrenzten Kapazitäten nur sehr eingeschränkt und nicht vollumfänglichzugegriffen werden kann.

Mit der Einstellung eines IT-Administrators zum 01. Juli 2024, der in interkommunaler Kooperation zunächst für die beiden Gemeinden Fronhausen und Lohra zuständig sein wird, wird diesem personellen Engpass sowie den ständig zunehmenden Erfordernissen und steigenden Anforderungen entgegengewirkt.

3. Gemeinsamer Gerätewart für den Brand- und Katastrophenschutz

In Hessen ist der flächendeckende vorbeugende und abwehrende Brandschutz grundsätzlich durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Die Gerätewarte als Teil der Feuerwehren sind verantwortlich für die sachgerechte Wartung, Instandsetzung sowie Lagerung einer Vielzahl von Ausstattungen zur Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung sowie mechanischer Hilfsmittel und Kommunikationsgeräte.

Auf der Basis der Machbarkeitsstudie wurde das Thema in den Fokus gerückt: Aufgrund der Vielfältigkeit des abzudeckenden Bereichs und des damit verbundenen sehr hohen ehrenamtlichen Aufwands, ist die Sicherstellung durch Ehrenamtliche (fast) nicht mehr zu bewältigen.

Um eine Entlastung in diesem Bereich zu erreichen, wurde daher in Abstimmung mit denGemeindebrandinspektoren eine hauptamtliche Stelle geschaffen.

Seit dem 01.02.2024 ist die Stelle des hauptamtlichen Gerätewartes, der die benannten Aufgaben in Kooperation der beiden Gemeinden Lohra und Fronhausen und natürlich deren ehrenamtlicher Feuerwehrstrukturen erbringt, besetzt. Damit konnten gesteigerte sicherheitstechnische und einsatzschutzrechtliche Erfordernisse sichergestellt sowie dasEhrenamt entlastet werden bei gleichzeitiger Kostenteilung.

4. Kooperation im Bereich Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz und weitere Spezialregelungen stellen umfangreiche datenschutzrechtliche Anforderungen auch für Kommunen auf. Kommunen müssen stetseinen Datenschutzbeauftragten und dessen Vertreter benennen. Diese Aufgabenpakete und Verantwortungsbereiche stellen insbesondere kleine Kommunen vor große Herausforderungen.

Auf dieser Grundlage wurde der externe Unterstützungsbedarf für alle drei Kommunen gemeinsam ermittelt und ausgeschrieben.

Mit der Beschlussfassung und Auftragsvergabe im Mai und Juni 2024 in allen drei Kommunen wird der Datenschutz nunmehr kooperativ und in den gleichen Strukturen umgesetzt, was zur höheren Rechtssicherheit, Standardisierung und damit zur Vereinfachung führt.

5. Interkommunale Zusammenarbeit im Standesamt

Die Gemeinden Fronhausen und Weimar/Lahn haben bereits seit über einem Jahrzehnt eine Interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandswesen. Die Mitarbeitenden der Standesämter sind für den jeweils anderen Standesamtsbezirk bestellt, sodass eine Vertretungsregelung auch über Gemeindegrenzen hinaus gewährleistet ist. Auch der fachliche Austausch auf „kurzen Dienstwegen“ ist ein positives Nebenprodukt dieser Zusammenarbeit

6. Ausblick
a. Interkommunale Zusammenarbeit im Bauamt

Auf der Ebene der drei Bauämter (inklusive Bauhöfe) erfolgen derzeit

Priorisierungen, in welchen Themenfeldern interkommunale Zusammenarbeit die Kommunen in ihrer Arbeit unterstützen kann.

Hierfür wird auch der Maschinen- und Fuhrpark der Kommunen erhoben und

hinsichtlich seiner IKZ-Vorteilhaftigkeit geprüft.

b. Interkommunale Zusammenarbeit für die Kasse und die Finanzabteilung

Seit 2023 ist eine Vertretungsregelung zwischen Fronhausen und Weimar (Lahn) für die Kasse in Kraft.

Eine Intensivierung der IKZ auf diesem Gebiet wird angestrebt, wobei Lohra mit H&H eine andere Finanzwesenssoftware im Einsatz hat als Fronhausen und Weimar mit N7.

c. Ausbildungsverbund

Steigende Fluktuation und notwendige Nachfolgeregelungen treffen die Kommunen Fronhausen, Lohra und Weimar im Wettbewerb um Beschäftigte hart und führen zu langwierigen Stellenbesetzungsverfahren. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Die interne Lenkungsgruppe berät deshalb derzeit über die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Ausbildungsverbundes.

Hierbei sollen die eigenen Ausbildungsaktivitäten intensiviert werden. Für den

Ausbildungsverbund werden sowohl verwaltungsseitige als auch bauhofrelevante

Ausbildungen anvisiert und die Voraussetzungen (Ausbildereignung u.ä.) geprüft.

Insgesamt wirkt sich die interkommunale Zusammenarbeit sehr positiv auf die Sicherungder Arbeitsfähigkeit der Kommunen aus. Die konkrete Partizipation der Beschäftigten in der Umsetzung hat die bisherige interkommunale Zusammenarbeit erst möglich gemacht.

Der Gemeindevertreter Werner Waßmuth verlässt die Sitzung (20:17 Uhr).

Es sind nunmehr 22 Gemeindevertreter anwesend.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 11

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU-.Fraktion betr. Auswirkung der CO 2 - Bepreisung und Einführung Kfz-Haftpflichtversicherung fürAufsitzrasenmäher und Gabelstapler auf den Gemeindehaushalt

Vorlage: 003/2024/1

Anfrage:

Welche Auswirkungen hat die ab 1. Jan. 2024 geltende CO 2 Bepreisung über 45 €/t auf den kommunalen Haushalt der Gemeinde Lohra?

a)

wie hoch sind die zusätzlichen Kosten auf die kommunalen Gebäude, einschließlich Kitas?

b)

wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für den Fuhrpark des Bauhofes?

c)

in welcher Höhe ist mit Gewerbesteuerausfällen zu rechnen?

d)

Die Bundesregierung wird eine Kfz-Versicherung für Aufsitzrasenmäher und Gabelstapler zur Pflicht machen, diese Risiken sind bisher über den allgemeinen Haftpflichtversicherungen der Kommunen abgedeckt. Welche zusätzlichen Kosten werden hier erwartet?

Gibt es ein Konzept des Gemeindevorstandes, wie die Mehrkosten ausgeglichen werdensollen?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu a) und b)

Der Anlage kann eine tabellarische Auflistung mit sämtlichen auswertbaren Produkten und der entsprechenden Energieträger entnommen werden. Eine Aufschlüsselung in zusätzliche Kosten aufgrund der CO2-Steuer ist leider nicht möglich. Wie viel CO2-Steuer pro Jahr bezahlt wird, hängt letztlich mit den Verbräuchen zusammen. Unsere Verbräuche variieren zum Teil sehr stark. Die Schwankungen lassen sich mit der Auslastung bzw. Nutzung erklären. Zudem sind allgemeine Preissteigerungen in den letzten Jahren erfolgt und zusätzliche Verbrauchstellen hinzugekommen.

Daher ist z.B. ein Vergleich vom Jahr 2023 zum Jahr 2024 nicht aussagekräftig.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir über die Jahre hinweg höhere Kosten für Energie haben, die wir über die vorhandenen Einnahmen decken müssen.

Positiv hingegen wirkt sich die Umstellung auf die LED -Straßenbeleuchtung aus. Weitere Maßnahmen, die zu Kosteneinsparungen führen, sollten daher unbedingt verfolgt werden. In diesem Jahr steht der Bau der ersten gemeindeeigenen Solaranlage auf einer kommunalen Liegenschaft an.

Zu c)

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag eines Unternehmens, also der objektiven Ertragskraft. Ein kausaler Zusammenhang, dass die Erhöhung der CO2-Steuer automatisch zu geringeren Gewerbesteuereinnahmen führt, kann nicht hergestellt werden.

Zu d)

Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, kleine Arbeitsmaschinen, Sitzrasenmäher und Stapler der generellen Kfz-Haftpflicht zu unterwerfen. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 02.02.2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im daraufhin angerufenen Vermittlungsausschuss verzichtete die Bundesregierung auf die umstrittene Regelung. Insofern werden in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten erwartet.

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 12

Prüfergebnis Gemeindevorstand zum Antrag der BfB-Fraktion betr. Prüfung der Veröffentlichung von Informationen aus den gemeindlichen Aushangkästen über die Bürger-App "mein Ort"

Vorlage: 005/2024/1

Antragstext:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob zeitkritische Mitteilungen (wie z.B. Sterbeanzeigen), welche in den gemeindlichen Aushangkästen veröffentlicht werden, zusätzlich auch über die Bürger-App „meinOrt“ zeitnah publiziert werden können.

Prüfergebnis Gemeindevorstand:

Der Gemeindevorstand hat diese Anfrage an den Linus Wittich-Verlag weitergeleitet, der die Bürger-App „meinOrt“ sowie unser Amtsblatt betreut.

Der Verlag musste sich zu dieser Fragestellung erst positionieren, da bisher solche Mitteilungen über die App noch nicht veröffentlicht wurden. Bei einem Zugeständnis würde dies dann für alle weiteren die App-nutzenden Kommunen ebenfalls möglich sein.

Nach interner Absprache stimmt der Verlag einer Veröffentlichung von zeitkritischen Mitteilungen, wie z.B. Sterbeanzeigen, innerhalb der „meinOrt“-App zu.

Unbedingte Voraussetzung durch den Verlag ist hier, dass diese Mitteilungen nicht in das Anzeigengeschäft eingreifen und keine (Trauer-)Anzeigen ersetzen.

Die Rahmenbedingungen für Sterbeanzeigen sind, dass - wie auf dem Sterbeaushang auch - nur der Name des/der Verstorbenen, der Beisetzungstermin und -ort sowie evtl. Einladung zu Kaffee und Kuchen verzeichnet sind.

Wenn dies gewünscht ist, dann wird im Rahmen einer Neukalkulation der

Friedhofsgebührenordnung der Mehraufwand berücksichtigt und dies führt voraussichtlich zu einer höheren Gebühr.

Die Gemeindevertretung nimmt das Prüfergebnis zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 13

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der CDU Fraktion betr. Flutmuldein Damm

Vorlage: 048/2025/1

Anfrage:

Zur Errichtung der „Flutmulde“ in Damm stellen sich für uns folgende Fragen:

1.

Wer hat den Bau der Flutmulde auf dem Zugangs- und Wirtschaftsweg in Damm Richtung Hoffläche Wagner-Rücker veranlasst und wer ist Auftraggeber?

2.

Warum liegt die Flutmulde in der Straße tiefer, als die Wiesenfläche, in die das Wasser abfließen soll?

3.

Wie wird sichergestellt, dass das Anwesen Wagner-Rücker bzw. die landwirtschaftlichen Flächen verkehrssicher erreicht werden können?

4.

Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahmen und wer trägt diese?

Wie hoch ist der Kostenanteil der Gemeinde?

5.

Warum wurde keine Lösung gefunden, das vorhandene Wasserrückhaltebecken bei auftretendem Hochwasser rechtzeitig zu aktivieren, damit Überschwemmungen im Ortsteil Damm vermieden werden?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Fragen in Abstimmung mit dem Gewässerverband wie folgt.

1)

Wer hat den Bau der Flutmulde auf dem Zugangs- und Wirtschaftsweg in Damm Richtung Hoffläche Wagner-Rücker veranlasst und wer ist Auftraggeber?

und

5)

Warum wurde keine Lösung gefunden, das vorhandene Wasserrückhaltebecken bei auftretendem Hochwasser rechtzeitig zu aktivieren, damit Überschwemmungen im Ortsteil Damm vermieden werden?

Zu 1 und 5)

Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) wurde in 2011 bis 2013 nach einem vorausgegangen Planfeststellungsverfahren gebaut. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss ist das HRB für Hochwasserereignisse bis zu einem HQ50 ausgelegt. Also ein Hochwasserereignis, dass statistisch alle 50 Jahre auftritt. Der Planfeststellungsbescheid legt fest, dass nur ab einer gewissen Wassermenge (Durchfluss am Stauwerk: mehr als 16m3 pro Sekunde) das HRB Lohra-Damm einstauendarf. Hochwasserrückhaltebecken sind immer so dimensioniert, dass die gedämpften Hochwasserspitzen schadlos in den Unterlauf (hier die Salzböde) abgeführt werden kann.Für jährlich auftretende kleinere Hochwasserereignisse ist das Bauwerk nie konzipiert worden und ist dafür auch nicht ausgelegt. D.h. ein Gewässer tritt unterhalb eines HRB´s bereits über die Ufer, bevor es zu einem Einstau kommt. Der Scheitel der Flut soll zurückgehalten werden. Das Gewässer überschwemmt die durch die Aufsichtsbehörde festgelegte Überflutungsbereiche entlang des Ufers und dort steht noch vor Erreichen der Einstauwassermenge dann Wasser. Gleichwohl versteht der GVS die Sorgen der Anlieger und auch deren Erwartungshaltung, dass das vorhandene HRB auch vor einem Ausufern der Salzböde schützt.

Im Februar 2024 erfolgte der Probestau in Damm und die Abnahme des Bauwerks durch das Regierungspräsidium Gießen. Der Probestau ist verbindlich für alle HRB´s. Für das HRB in Damm war er seit der Errichtung noch nicht durchgeführt worden unddiente nun zur finalen Abnahme des Bauwerkes. Das Abnahmeprotokoll und die damit einhergehende Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses wurden mit einer Auflage versehen. Bereits vor und auch während des Probestaus wurde festgestellt, dass die Salzböde bei Hochwasser (Durchflussmenge beim Stauwerk: mehr als 9 m3 pro Sekunde) über die Ufer tritt und der Bereich der Salzbödestraße und Untere Straße dadurch gefährdet ist. Dies liegt daran, dass die Wassermengen von mehr als 9m3 pro Sekunde von der Salzböde und dem hinzukommenden Mühlbach im Unterlauf nicht so schnell abfließen können. In der Folge wird dann aufgrund der Topographie das Wasser in den Ort gedrängt (Tiefpunkt). Es wurde daher durch den RP festgelegt, dass eine Maßnahme ergriffen werden muss, die geeignet ist, dass Wasser der Salzböde bei Hochwasser in den Retentionsraum zu leiten und damit aus dem Ort rauszuhalten. Verschiedene Maßnahmen wurden geprüft und der Bau einer Flutmulde empfohlen. Die betroffenen Anlieger wurden durch den Gewässerverband über die Maßnahme informiertund Anliegergespräche geführt. Eine detaillierte Zusammenstellung, wann welche Ortstermine mit wem erfolgten, kann bei Bedarf nachgereicht werden.

Die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Furt wurde durch den GVS durchgeführt bzw. durch den ZMW in Gießen, der die Betriebs- und Geschäftsführung des GVS innehat.

Eine Abweichung von der bestehenden Genehmigung, z.B. um die Durchflussmenge bereits bei 9m3 pro Sekunde zu begrenzen, ist rechtlich nur über einen Planänderungsbeschluss möglich. Dies verringert aber auch die Schutzwirkung des Beckens, da man vor dem Scheitel des Hochwassers einstaut. Bauliche Maßnahmenmüssten in diesem Fall ebenso durchgeführt werden. Der GVS strebt dies aktuell nicht an. Der RP hat den Verband auch noch nie aufgefordert, in diese Richtung zu gehen.

2) Warum liegt die Flutmulde in der Straße tiefer, als die Wiesenfläche, in die das Wasser abfließen soll?

Zu 2)

Die Maßnahme ist noch nicht vollständig abgeschlossen, daher ist der momentane Stand so, dass die angrenzende Wiese höher liegt. Ein Flächenabtrag mit Oberflächenwiederherstellung war ursprünglich durch den GVS geplant, vom Grundstücksbesitzer der angrenzenden Wiese allerdings nicht erlaubt (Gespräch Herr Wilk, Frau Schlemper-Latzel mit Herrn P. Plitt am 13.09.24 vor Ort).

Der Verband entschied sich für den Bau der Furt/Flutmulde mit ergänzender Verbindung zu den Durchlässen und der weiteren Ableitung eines Hochwassers im Ablauf der Durchlässe über die untenliegende Wiese, wie es in der Vergangenheit bereits gegeben war. Zur besseren Entwässerung der Furt/Flutmulde wird der Verband noch ein Entwässerungsgraben zur angrenzenden Wiese herstellen lassen, sodass die Ableitung bei Regenereignissen gewährleistet wird. Die Anbindung dieser Grünflächen sorgt dafür, dass der Retentionsraum unterhalb des HRBs größer wird und das Wasser inder Ortslage nicht so ansteigt.

3) Wie wird sichergestellt, dass das Anwesen Wagner-Rücker bzw. die landwirtschaftlichen Flächen verkehrssicher erreicht werden können?

Zu 3)

Bereits vor dem Bau der Furt ist der vorhandene Weg zeitweise von Wasser überströmt worden. Die Flutmulde ist so konstruiert, dass die Sohle der Furt auf Höhe der bereits bestehenden Durchlasssohlhöhen liegt und wie in der Vergangenheit das Ableiten von Hochwasser gewährleistet. Wie in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Lohra bereits erläutert, ist das Durchfahren insbesondere mit Rettungsfahrzeugen auch bei verhältnismäßig geringen Wasserständen möglich. Bei selteneren, aber stärkeren Hochwasserereignissen, bei denen die Wasserstände innerhalb der Flutmulde zu hoch sind, werden in Abstimmung mit der Leitstelle die örtliche Feuerwehr und anderen Rettungskräften über festgelegte Rettungswege geführt. Hier wird der GVS sich in enger Abstimmung mit der Gemeinde über zusätzliche Beschilderung beraten.

Zur möglichen, weiteren Optimierung der Hochwasserableitung stehen der Gewässerverband und der Grundstücksbesitzer der Wiese noch in Abstimmung.

4)

Wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahmen und wer trägt diese? Wie hoch ist der Kostenanteil der Gemeinde?

Zu 4)

Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Investition des Gewässerverbandes. Diese ist im Haushalt 2025 für den GVS vorgesehen.

Da die Maßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen sind, liegen noch keine endgültigen Kosten vor. Die Kosten bewegen sich nach Auskunft der Abteilungsleiterin des GVS im für den Verband wirtschaftlich gesteckten Rahmen.

Die Gemeindevertretung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Der Gemeindevertreter Harald Platt bringt zu dieser Thematik einen Antrag seiner Fraktion ein.

Der Vorsitzende weist diesen Antrag jedoch zurück, da gemäß § 56 HGO die Zuständigkeit der Gemeindevertretung nicht gegeben ist. Diese Thematik fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gewässerverbandes Salzbödetal. Entsprechend § 56 Abs. 1 Punkt 2 hat der Vorsitzende hier materielles Prüfungsrecht. Er lässt den Antrag daher nicht zu.

Die Bürgermeisterin informiert und kann verstehen, dass es in dieser Thematik Unmut gibt. Jedoch ist die Angelegenheit noch nicht zu Ende und der Gewässerverband sucht nach einer Lösung. Eine Nachbesserung bzw. Änderung ist vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 14

Mitteilungen

Mitteilungen Bürgermeisterin:
FD 1:
  1. Start der Ferienspiele ab nächster Woche mit Angeboten von 6 örtlichen Vereinen. Zudem gibt es weitere Ferienangebote vom bsj Marburg

  2. Friedhofskommission hat Arbeit an der Überarbeitung der Friedhofssatzung aufgenommen; bereits 2 Kommissionssitzungen haben stattgefunden

  3. Arbeiten zur Herrichtung des Grabfeldes A in Lohra sind beauftragt

  4. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide sind abgearbeitet; lediglich zwei Widersprüche gehen an den Anhörungsausschuss

  5. Rückbau der digitalen Dorflinden hat begonnen

  6. Prüfung der Erschließungsfunktion der Pfarrstraße (Haus-Nr. 37-100) läuft derzeit

  7. Umstellung der PCs und des Servers laufen derzeit

FD 2:
  1. Spatenstich für Glasfaserausbau hat am 11.06.2025 im Anschluss an die Gesellschafterversammlung der Breitband GmbH in Kirchvers stattgefunden

  2. Förderantrag Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ist gestellt.

  3. Abnahme der Ortsdurchfahrt Damm hat stattgefunden; wenige Mängel

  4. Fördermittel für den Ausbau der Biegenstraße in Lohra sind beantragt

  5. Straßensanierungsplanungen laufen für “Auf den langen Strichen”, “Am Trieb”, Jahnstraße und Schnurrgasse

  6. Feuerwehrgerätehaus Altenvers; Zeit- und Kostenplan werden vorauss. eingehalten

  7. Daten für die Sportentwicklungsplanung des Landkreises wurden gemeldet

  8. Radlader und Bagger für den Betriebshof wurden nach Haushaltsplan beschafft und geliefert

  9. Nahwärmenetze: für den Rathausbereich liegt die Machbarkeitsuntersuchung im Entwurf vor; für Altenvers beginnen die Arbeiten an der Studie in den nächsten Wochen

  10. Sirene auf der Alten Schule in Rodenhausen wurde umgebaut

  11. Dieses Jahr gibt es große Probleme mit dem Eichenprozessionsspinner am Friedhof Lohra und bei der Kita Kirchvers

  12. Halle (Bausatz) für den Betriebshof wurde geliefert und wird demnächst in Eigenleistung errichtet

  13. Variantenprüfung für die Kläranlage Willershausen wird in den nächsten Wochen nach Sichtung der Angebote beauftragt

  14. Überprüfung der Abwassergebührenpflichtigen erfolgt in den nächsten Wochen - Stichproben

FD 3:
  1. Anhörung zum Nahverkehrsplan wird fristgerecht abgegeben. Die Bürgerbeteiligung läuft noch bis zum 11.07.2025.

  2. Arbeiten am Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr laufen weiterhin

  3. Weitere Smileys zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden bestellt

TOP 15

Fragestunde

Harald Rink:

Derzeit geschieht in der Gemeinde Lohra der Glasfaserausbau. Manchmal kann es vorkommen, dass das Erdreich nach den Bauarbeiten unzureichend verdichtet wird. An wen sollen sich die Bürger in einem solchen Fall wenden?

Antwort Bürgermeisterin:

Hierzu bitte einen Hinweis an die Gemeindeverwaltung (info@lohra.de). Wir leiten dies dann an die Baubegleitung der Breitband GmbH weiter.

Klaus Müller:

Das Interessenbekundungsverfahren für die Grundstücke in Weipoltshausen ist abgeschlossen. Wann ist mit der Vergabe zu rechnen?

Antwort Bürgermeisterin:

Die Vergabe ist in der nächsten Gemeindevorstandssitzung am 15.07.2025 geplant.

Markus Schmidt:

Der Brunnen in Altenvers läuft nicht, wann wird er wieder instandgesetzt?

Antwort Bürgermeisterin:

Eine neue Pumpe wurde im letzten Jahr angeschafft. Es wird geprüft, welches Problem konkret besteht.

Knut Schäfer:

Im Zuge des Glasfaserausbaus in Lohra wurden die Straßen nicht vollständig geschlossen. Die ausbauende Firma ist verschwunden. Bleibt die Gemeinde hier auf denKosten sitzen?

Antwort Bürgermeisterin:

Das ausbauende Unternehmen ist nach wie vor verpflichtet, die Straßen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Leider werden die Arbeiten nicht in der Geschwindigkeit abgeschlossen, wie wir uns das wünschen. Das belastet die Bürger undauch die Verwaltung sehr. Aktuell wurden die Arbeiten wieder aufgenommen. Da wir bisher nicht in Vorleistung getreten sind, bleiben wir aktuell auch nicht auf den Kosten sitzen.

Nachfrage: Besteht die Möglichkeit, eine rechtliche Beratung anzunehmen?

Antwort Bürgermeisterin:

Ja, über den HSGB hat die Gemeinde die Möglichkeit rechtliche Beratung zu erhalten.

Karl Klefenz:

Kann es sein, dass die Ringstraße in Damm im Zuge des Glasfaserausbaus außerhalb des Fördergebietes liegt?

Antwort Bürgermeisterin:

Grundsätzlich kann es vorgekommen, dass innerhalb des Fördergebietes einzelne Adressen nicht in der Ausbauliste der Telekom hinterlegt sind und dadurch ein kostenloser Hausanschluss nicht gebucht werden kann. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, einen kostenlosen Hausanschluss zu buchen, bitte an die Gemeindeverwaltung (info@lohra.de) oder direkt an einen Telekompartner (siehe Liste im Amtsblatt) wenden. Die Adresse kann i.d.R. nachgemeldet werden.

Ergänzung über das Protokoll:

Die Ringstraße in Damm wurde bereits teilweise gigabitfähig durch die Telekom erschlossen, so dass diese Straße nicht mehr vollständig vom Förderprogramm erfasst ist. Über die Homepage: https://ausbaucheck.infratech.services/ kann der Status für jedeAdresse abgefragt werden.

Ernst-Konrad Schneider:

Wie hoch ist die Kostenschätzung beim Förderantrag Städtebauförderprogramm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung”?

Antwort Bürgermeisterin:

Hier wurden zunächst Grobkosten abgefragt. Die Feinplanung erfolgt später.

Antwort über Protokoll:

Das Förderprogramm erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Dabei können jedes Jahr Anträge je nach Baufortschritt und abhängig von den eigenen Haushaltsmitteln gestellt werden. Für alle angedachten Maßnahmen wurden in dem Antrag 19 Millionen Euro angegeben.

Hans-Wilhelm Kisch, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Petra Weber, Schriftführerin