Ortsgerichte geben willkommene Hilfesstellung in vielen Bereichen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät das Hessische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen (z.B. Grundstücksschätzungen) an das Ortsgericht zu wenden.
Horst Heuser, — Tel. 06462 / 5648
Um Terminvereinbarung mit Herrn Heuser wird gebeten.