Seit einiger Zeit müssen wir leider immer wieder feststellen, dass wahllos verschiedene Abfälle über die gelben Tonnen (Hundekotbeutel, Altglas, Batterien, etc.) entsorgt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die gelben Müllgefäße ausschließlich zur Ablage entsprechender Abfälle zur Verfügung gestellt werden und deren Inhalte zur Wiederverwertung gedacht sind.
Auch die ausgewiesenen Plätze („Komposte“) für die Ablage von Grünabfällen sind ausschließlich für diese gedacht. Es ist darauf zu achten, dass keine Töpfe, Floristikmaterial (Schleifen, etc.) oder größere Erdmengen und Wurzelteller über diese entsorgt werden.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das Ablegen oder Entsorgen von Abfällen in oder an den Friedhofshecken (Töpfe, Topfhalter, Lappen, etc.), an Wasserstellen (Taschentücher, Küchentücher, etc.) oder auf dem Gelände der Friedhöfe untersagt ist.
Gemäß § 40 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lohra handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig u. a. Abraum und Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abgelegt. Die Ordnungwidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten Sie daher uns rechtzeitig mitzuteilen, wenn Mülleimer oder Kompostplätze vor der turnusgemäßen Leerung bereits gefüllt sind. Diese und sonstige Abfälle können auch über die Müll- und Sammelgefäße zu Hause oder im Gemeindegebiet ordnungsgemäß entsorgt werden.
Vielen Dank.
Wir bitten um Kenntnisnahme.