Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 49/2022
Rathaus-Info
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hundehaltung

Immer wieder einmal kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen freilaufenden Hunden und Wild, sowie zwischen Spaziergängern, Joggern und Hunden. Dies ist meistens auf die „Sorglosigkeit“ von Hundehaltern zurückzuführen, die ihre Hunde in Feld und Wald nicht angeleint ausführen.

Für den Schutz des (Jung-) Wildes und vieler freilebender Tiere ist unter anderem die Anleinung von besonderer Bedeutung. Die Zahl der Übergriffe von wildernden Hunden auf hochträchtige Rehe, Feldhasen und auf den Nachwuchs verschiedener Wildarten ist deutlich angestiegen. Zudem vertreiben freilaufende Hunde auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Auch die Zahl der Wildunfälle, bei denen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall heraufbeschwören, steigt. Ebenfalls verunreinigen freilaufende Hunde die Felder und Wiesen der Landwirte, wodurch das dort gewonnene Viehfutter unbrauchbar wird.

In der Hoffnung, dass die Tierliebe der Hundehalter sich nicht nur auf Hunde beschränkt, bitten wir auch im Namen der Jagdpächter um Rücksichtnahme und Anleinung der Hunde in entsprechenden Feld- und Waldgebieten. Jogger und Spaziergänger sind für die Nachsicht ebenfalls sehr dankbar.

In diesem Zusammenhang weisen wir zugleich auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von Hunden“ hin. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € geahndet werden.

gez. Rosemarie Wolny, 1. Beigeordnete