Aufgrund von Anfragen aus mehreren Ortsteilen wurde der Beschluss im Hinblick auf die Einschränkung der Weihnachtsbeleuchtung angepasst.
Vorher:
Die Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlampen wird nur in diesem Jahr für einen verkürzten Zeitraum vom 12.12.2022 bis 06.01.2023 aufgehängt. Beleuchtete Weihnachtsbäume an öffentlichen Plätzen werden nicht aufgestellt.
Neu:
Jeder Ort entscheidet der eigenen Tradition entsprechend, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum die Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt werden soll. Die einzige Einschränkung ist, dass mindestens 20 % einzusparen sind, um der Verordnung des Bundes zur Energieeinsparung Rechnung zu tragen.