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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2024

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

21:31 Uhr

Ort

Bürgerhaus Lohra (Großer Saal),

Jahnstraße 10, 35102 Lohra

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 6

Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU- Fraktion betr. kommunale Wärmeplanung

Vorlage: 056/2024/1

TOP 7

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vorlage: 092/2024

TOP 8

Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 mit Ausgleich der Vorjahresergebnisse

Vorlage: 093/2024

TOP 9

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Bebauungsplan "Auf den langen Strichen, 8. Änderung und Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 095/2024

TOP 10

Antrag der Bürgermeisterin betr. Schaffung von Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 110/2024

TOP 11

Antrag der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Lohra betr. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lohra

Vorlage: 100/2024

TOP 12

Antrag der BfB-Fraktion betr. Naturpark-Bus-Linie MR-30

Niederwalgern-Bad Endbach

Vorlage: 101/2024

TOP 13

Prüfantrag der BfB-Fraktion betr. Errichtung von Notrufsprechstellen in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 102/2024

TOP 14

Antrag der BfB-Fraktion betr.

Bürgerinformationsbegleitschreiben zu den gemeindlichen Grundsteuerbescheiden

Vorlage: 103/2024

TOP 15

Anfrage der SPD-Fraktion betr. Brandmeldeanlage im Feuerwehrgerätehaus in Lohra und dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Altenvers

Vorlage: 104/2024

TOP 16

Antwort des Gemeindevorstands auf die Anfrage der SPD- Fraktion betr. Brandmeldeanlage im Feuerwehrgerätehaus in Lohra und dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Altenvers

Vorlage: 104/2024/1

TOP 17

Anfrage der CDU-Fraktion betr. Versicherungsschutz der gemeindeeigenen Liegenschaften

Vorlage: 105/2024

TOP 18

Mitteilungen

TOP 19

Fragestunde

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 26.11.2024 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 25 (mehr als die Hälfte) anwesend. Damit ist das Gremium beschlussfähig.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Der vorliegenden Tagesordnung wird nicht widersprochen.

TOP 3

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2024 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Die Genehmigung erfolgt in der nächsten Sitzung.

TOP 4

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Der Gemeindevertreter Michael Witt nimmt an der Sitzung teil.

Es sind nunmehr 26 Gemeindevertreter anwesend.

Der Gemeindevertreter Harald Rink (BfB-Fraktion) hat eine aktuelle Stunde beantragt und leistet seinen Redebeitrag:

Liebe Anwesende und Mitglieder der politischen Gremien,

mit der heutigen Sitzung endet für uns das kommunalpolitische Jahr. Das gregorianische Kalenderjahr dauert noch ein paar Tage, bis es am 31.12. endet.

In diesem Jahr haben wir in zahlreichen Sitzungen miteinander diskutiert, um Lösungen zum Wohle unserer Gemeinde zu finden. Nicht immer waren alle Gemeindevertreter einer Meinung. Das sollte man aber nicht negativ bewerten. Denn immer einer Meinung zu sein, ist kein Beleg für eine funktionierende Demokratie - auch nicht auf lokaler Ebene.

Gestartet sind wir nach der letzten Kommunalwahl im Jahre 2021 allerdings gemeinsam:

Nach der letzten Kommunalwahl hatten sich die 4 hier vertretenen Fraktionen darauf geeinigt eine gemeinsame Liste für die Wahl der Beigeordneten aufzustellen. Üblicherweise fällt die Position der/des ersten Beigeordneten der größten Fraktion zu. Dies ist die BfB-Fraktion. Die Position der/des ersten Beigeordneten ist oft sehr begehrt, da man in dieser Position auch gleichzeitig stv. Bürgermeister ist und dadurch Gestaltungsmöglichkeiten hat.

Durch einen schriftlichen Vertrag hat die BfB-Fraktion zunächst auf dieses Amt verzichtet und eingewilligt, dass die bisherige 1. Beigeordnete Fr. Rosemarie Wolny bis zum Jahre 2023 weiter im Amt bleiben kann.

Aus diesem Grunde hatte sich die BfB-Fraktionsspitze in diesem Sommer mit der Ersten Beigeordneten getroffen, um die Situation zu erörtern. Als Ergebnis des Gesprächs war der Wunsch seitens Rosemarie Wolnys deutlich feststellbar weiter im Amt zu bleiben.

Nachdem wir uns in der Fraktion beraten haben, kann ich mitteilen, dass - abweichend von der schriftlichen Vereinbarung des Jahres 2021 - Fr. Rosemarie Wolny weiter im Amt verbleiben wird.

Dies geschieht auch in Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit, insbesondere während der Erkrankungsphase des Altbürgermeisters, in der sie quasi täglich „hauptamtlich“ als Bürgermeister tätig war.

Ich denke, die mitunterzeichnenden Fraktionen und die Öffentlichkeit haben ein Anrecht darauf, diese für den Verbleib im Amt ausschlaggebenden Gründe zu erfahren. Daher bitte ich meine Ausführungen im Protokoll der heutigen Sitzung aufzunehmen.

TOP 5

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Markus Hemberger:

Herr Hemberger berichtet von der letzten Sitzung des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV). Hier wurde der 1. Kreisbeigeordnete Marian Zachow verabschiedet. Er berichtet, dass im Wirtschaftsjahr 2023 ein Defizit von 6,7 Mio. € vorlag und auch im Wirtschaftsjahr 2025 weitere Steigerungen wahrscheinlich sind. Er informiert, dass es aufgrund von Personalmangel vermehrt zu Busausfällen kommt. Er informiert weiter, dass ab 15.12.2024 der Fahrplanwechsel stattfindet. In den Verbindungen gibt es keine wesentliche Veränderung.

Werner Waßmuth:

Herr Waßmuth berichtet von der Verbandsversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes (MZV). Ab 01.01.2025 erfolgt die Abfuhr der Müllgefäße in eigener Regie durch den MZV. Hierdurch kann es zu Anlaufschwierigkeiten kommen. Er berichtet weiter, dass die Müllgebühren leicht steigen werden. Grund ist hier die Erhöhung der CO²-Bepreisung.

Herr Waßmuth berichtet von der Verbandsversammlung Interkommunaler Gewerbepark Salzbödetal (IGS). Er informiert, dass der Haushalt 2025 einen Überschuss von 353.000 € aufweist. Er berichtet weiter, dass die Baugenehmigung für die DHL vorliegt und mit dem Baubeginn im Frühjahr 2025 gerechnet wird.

Niklas Göpel:

Herr Göpel berichtet von der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes Salzbödetal (GVS). Er informiert, dass im Frühjahr 2025 ein Probestau in Krumbach erfolgen soll. Er berichtet, dass die Kassenkredite genehmigt wurden. Er informiert, dass es Entschädigungen für die Stauwärter für die Wartung der Verbandsbauwerke geben wird.

TOP 6

Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. kommunale Wärmeplanung

Vorlage: 056/2024/1

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

Anfragen:

1.

Wann wird der Gemeindevorstand ein entsprechendes Konzept der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung vorlegen?

2.

Welche Maßnahmen hat bisher die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH, an der die Gemeinde Lohra beteiligt ist, hinsichtlich einer Konzeption unter Einbindung der Kommunen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unternommen und wie ist der aktuelle Stand?

3.

Ist dem Gemeindevorstand die Energiegenossenschaft Vogelsberg eG bekannt, die sehr erfolgreich mit Kommunen kooperiert und zukunftsweisende Projekte in der Energieversorgung umsetzt?

Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfragen wie folgt:

Zu 1. und 2.)

Im Rahmen der Überlegungen zur Kommunalen Wärmeplanung hat die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG (EMB) den Auftrag erhalten, eine Vergabe dieser Leistung seitens der Kommunen an die EMB zu prüfen. Dazu liegt mittlerweile das Prüfungsergebnis der hierzu beauftragten Kanzlei Muth & Partner vor, welches im Ergebnis eine sog. Inhouse-Vergabe an die EMB als zulässig erachtet.

Im zweiten Schritt ist nunmehr vorgesehen, dass die EMB einen Dienstleister mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die hieran interessierten Kommunen betraut. In diesem Zusammenhang hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Lohra die Bürgermeisterin mit Beschluss vom 08.10.2024 ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG zu vergeben. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich dabei auf einen Betrag im Rahmen von 19.000 € bis 35.000 €, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen und der damit verbundenen endgültigen Förderhöhe.

Zu 3.)

Die Energiegenossenschaft Vogelsberg eG war bisher nicht bekannt. Die Bürgermeisterin wird sich mit der Genossenschaft in Verbindung setzen.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 7

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Vorlage: 092/2024

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Der Ausschuss empfiehlt, den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 365 % festzusetzen.

Die Bürgermeisterin gibt weitere Erläuterungen.

Der Gemeindevertreter Ernst-Konrad Schneider erläutert den Antrag der SPD-Fraktion, den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 365 % festzusetzen. Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt.

Die Gemeindevertreter Dieter Hoffarth und Werner Waßmuth stellen den Antrag, den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 440 % (wie in der Vorlage 092/2024) vorgeschlagen) zu belassen und festzusetzen.

Der Gemeindevertreter Knut Schäfer stellt den Antrag, der Empfehlung des Landes Hessen zu folgen und den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 310 % festzusetzen.

Die Gemeindevertreter Nadine Keßler stellt für die Fraktion Die Grünen den Antrag, den Hebesatz für Grundsteuer A und B auf 390 % festzusetzen.

Der Gemeindevertreter Harald Rink verlangt, seine Abstimmung gem. § 28 Nr. 1 der Geschäftsordnung zu diesem Tagesordnungspunkt festzuhalten.

Die Gemeindevertreter Niklas Göpel, Harald Platt und Knut Schäfer schließen sich an.

Der Vorsitzende gibt die Reihenfolge der Abstimmungen bekannt:

1. Hebesatz für Grundsteuer A und B 440 %

2. Hebesatz für Grundsteuer A und B 365 %

3. Hebesatz für Grundsteuer A und B 310 %

4. Hebesatz für Grundsteuer A und B 390 %

Nach Bekanntgabe der Reihenfolge zieht die Fraktion Die Grünen ihren Antrag zurück. Punkt 4 der Abstimmung entfällt somit.

1. Hebesatz für Grundsteuer A und B 440 %

Abstimmungsergebnis:

Harald Rink  —  Nein

Niklas Göpel  —  Nein

Harald Platt  —  Nein

Knut Schäfer  —  Nein

mehrheitlich abgelehnt

Ja 12 Nein 14 Enthaltung 0

2. Hebesatz für Grundsteuer A und B 365 %

Abstimmungsergebnis:

Harald Rink  —  Ja

Niklas Göpel  —  Ja

Harald Platt  —  Ja

Knut Schäfer  —  Nein

mehrheitlich abgelehnt

Ja 12 Nein 14 Enthaltung 0

3. Hebesatz für Grundsteuer A und B 310 %

Abstimmungsergebnis:

Harald Rink  —  Ja

Niklas Göpel  —  Ja

Harald Platt  —  Enthaltung

Knut Schäfer  —  Ja

mehrheitlich abgelehnt

Ja 4 Nein 17 Enthaltung 3

Zwei Gemeindevertreter haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Da die Abstimmung zu keinem Ergebnis geführt hat, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung.

Gleichzeitig beantragt der Gemeindevertreter Werner Waßmuth die Einberufung des Ältestenrates während dieser Sitzungsunterbrechung.

Die Sitzung wird unterbrochen von 19:58 Uhr bis 20:15 Uhr.

Der Vorsitzende berichtet, dass im Ältestenrat kein gemeinsames Ergebnis gefunden wurde. Er informiert, dass nach Rücksprache mit dem Fachdienstleiter Finanzen, Lars Plitt, für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2025 ein Hebesatz von 600 % benötigt würde.

Der Vorsitzende informiert weiter, dass heute eine Entscheidung getroffen werden muss und eine Anpassung bis Juni nächsten Jahres rückwirkend möglich ist.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die Hebesätze “440 %” und “365 %” erneut abzustimmen. Beide Hebesätze erhielten die meisten Ja-Stimmen.

Die Gemeindevertretung ist mit diesem Verfahren einverstanden.

Hebesatz für Grundsteuer A und B 440 %

Abstimmungsergebnis:

Harald Rink  —  Nein

Niklas Göpel  —  Nein

Harald Platt  —  Nein

Knut Schäfer  —  Nein

mehrheitlich angenommen

Ja 13 Nein 11 Enthaltung 2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die folgende Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze in Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025.

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

Hebesatzsatzung 2025 der Gemeinde Lohra

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in ihrer derzeit gültigen Fassung, des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), in seiner derzeit gültigen Fassung und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), in seiner derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung am 12.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 440 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 %

3.

für die Gewerbesteuer 400 %.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 13 Nein 11 Enthaltung 2 Befangen 0

TOP 8

Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 mit Ausgleich der Vorjahresergebnisse

Vorlage: 093/2024

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:

1. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Haushaltsjahre 2020 bis 2023 werden für die Gebührenkalkulation 2025 und 2026 gem. den gesetzlichen Bestimmungen wie folgt verrechnet:

Verrechnung im Gebührenjahr 2025:

Schmutzwasser Niederschlagswasser

Ausgleiche 2020, 2021, 2022, 2023 - 40.233 €

Ausgleich 2022 + 3.871 €

Verrechnung im Gebührenjahr 2026:

Schmutzwasser Niederschlagswasser

Ausgleiche 2021 und 2023 - 52.072 €

Ausgleiche 2022 und 2023 - 7.812 €

2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Gebührensatz für das Schmutzwasser ab dem 01.01.2025 wie folgt zu ändern:

bisher neu

Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserverbrauch 3,07 € 3,11 €

3. Die Gemeindevertretung beschließt, den Gebührensatz für das Niederschlagswasser ab dem 01.01.2025 wie folgt zu ändern:

bisher neu

Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelter Fläche 0,39 € 0,37 €

Die Entwässerungssatzung wird damit zum 01.01.2025 in den §§ 24 und 26 entsprechend geändert und hiermit als 8. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lohra vom 13.06.2013 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9

Bauleitplanung der Gemeinde Lohra, Bebauungsplan "Auf den langen Strichen, 8. Änderung und Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 095/2024

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben.

Die Bürgermeisterin gibt nähere Erläuterungen.

Der Gemeindevertreter Knut Schäfer fragt nach, warum das Gebiet nicht auf die Fläche neben dem AWO-Altenzentrum links ausgeweitet wird?

Die Bürgermeisterin antwortet, dass es seit 2001 einen Bebauungsplan in diesem Bereich gibt. Mit der Änderung sind die Bereiche Rathausumfeld und Tennisplätze erfasst. Es war ein Wunsch der Gemeindevertretung, die Tennisplätze auch als Sportplätze zu erfassen.

Der Gemeindevertreter Knut Schäfer fragt weiter, ob dort öffentliche Gebäude errichtet werden können?

Antwort über Protokoll:

Ja, jedoch stellt sich diese Frage nicht, da die Flächen nicht im gemeindlichen Eigentum sind.

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans im Ortsteil Lohra:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

„Auf den langen Strichen, 8. Änderung und Erweiterung“

Der räumliche Geltungsbereich, mit einer Größe von rd. 2,7 ha, umschließt die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Lohra:

Flur 2: 66/6 (tw.), 108 (tw.), 109 (tw.), 145 (tw.), 156/3 (tw.), 165 (tw.), 166 (tw.), 168/1 - /2 (tw.), 173 (tw.)

Flur 9: 13/2 (tw.), 14/4, 15/4, 16/2, 17/2, 17/3, 56/1, 58/3, 59/2, 63/11, 146/14 (tw.), 151/1 (tw.), 152/2 (tw.), 152/3, 169 (tw.)

Die räumliche Lage und der Geltungsbereich sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandete Bereiche), die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 10

Antrag der Bürgermeisterin betr. Schaffung von Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Lohra

Vorlage: 110/2024

Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses, des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses und des Kindergarten-, Sozial- und Sportausschusses wird bekanntgegeben.

Die Bürgermeisterin gibt nähere Erläuterungen.

Der Gemeindevertreter Karl Klefenz stellt dazu einen Änderungsantrag für die Fraktion Die Grünen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den Gemeinden Fronhausen und Weimar vor einer konkreten Konzipierung des vorgestellten Projektes, eine interkommunale Kooperation im Bereich der Kinderbetreuung auszuloten.

An diesen Gesprächen sollen die jeweils zuständigen Ausschüsse der Gemeinde einbezogen werden.

Das Ergebnis dieser Gespräche soll der Gemeindevertretung in der nächst möglichen Sitzung vorgestellt werden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, im Beschlussvorschlag das Wort “beschließt” durch das Wort “empfiehlt” zu ersetzen.

Während der Diskussion stellt der Gemeindevertreter Felix Hoffarth den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Rednerliste.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass noch 4 Redner auf der Liste stehen:

Ronald Brauner, Meike Bodenbender, Werner Waßmuth und Franziska Willershausen.

Allen Redner wird das Rederecht erteilt.

Die Gemeindevertreterin Meike Bodenbender zieht ihren Beitrag zurück.

Die Gemeindevertreterin Franziska Willershausen beantragt, die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt erst im Januar durchzuführen.

Der Gemeindevertreter Harald Rink informiert, dass über den Antrag “Ende der Rednerliste” nicht abgestimmt wurde und dieser nicht zustande gekommen ist.

Daraufhin beantragt der Gemeindevertreter Michael Opper erneut Ende der Rednerliste.

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 18

Der Vorsitzende informiert, über das weitere Vorgehen und lässt zunächst über den Antrag von Franziska Willershausen, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu vertagen, abstimmen.

Der Gemeindevertreter Peter Glocke hat den Sitzungssaal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 13 Nein 12 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 11

Antrag der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Lohra betr. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lohra

Vorlage: 100/2024

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.

Der Antragsteller Knut Schäfer erläutert seinen Antrag.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für Änderungen der Hauptsatzung eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist.

Die Gemeindevertreterin Franziska Willershausen fragt wegen der vorgerückten Zeit nach, wie weiter mit der Tagesordnung zu verfahren ist, nachdem die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist.

Der Gemeindevertreter Werner Waßmuth stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung nach der Abstimmung zu TOP 11 zu schließen und die weiteren Tagesordnungspunkte in der nächsten Sitzung am 16.01.2025 zu verschieben.

Der Vorsitzende stellt diesen Antrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 19 Nein 3 Enthaltungen 4

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anzahl der Gemeindevertreter zu verringern. Paragraph 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohra wird daher wie folgt gefasst:

§ 4 Gemeindevertretung

(1)

Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 25 festgelegt.

(2)

Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 3 festgelegt.

(3)

Im Falle einer Verhinderung der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und ihrer/seiner drei Stellvertreter(innen), leitet das an Jahren älteste Mitglied, das an dieser Sitzung teilnimmt und zur Übernahme der Vertretung bereit ist, die jeweilige Sitzung.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja 13 Nein 11 Enthaltung 2 Befangen 0

Da keine 2/3-Mehrheit erreicht wurde, ist der Antrag gescheitert.

Der Vorsitzende schließt um 21.31 Uhr die Sitzung.

Die weiteren Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Sitzung am 16.01.2025 verschoben.

Hans-Wilhelm Kisch, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Petra Weber, Schriftführerin