| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:22 Uhr |
| Ort | Bürgerhaus Lohra (Großer Saal), Jahnstraße 10, 35102 Lohra |
Öffentlicher Teil:
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
| TOP 6 | Windkraft in der Gemeinde Lohra - hier: Abschluss eines Wege- und Leitungsvertrages mit den Firmen Alterric Deutschland GmbH, Axma Wind GmbH und Bürgerwind Lohra GbR für den 1. Bauabschnitt des Windparks Lohra/Gladenbach Vorlage: 373/2022 |
| TOP 7 | Grundhafte Sanierung / Erneuerung der Ortsdurchfahrt Damm mit Umbau der Gehwege und Erneuerung von Versorgungsleitungen - hier: Vergabe der Bauleitung an die Firma Hinterlang Vorlage: 005/2023 |
| TOP 8 | Antrag der CDU-Fraktion betr. Unterstützung der Initiativen „Gelbe Schleifen“ und „Schutzschleifen“ Vorlage: 003/2023 |
| TOP 9 | Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.12.2022 betr. Barrierefreier Ausbau und Ausleuchtung der Haltestellen in der Gemeinde Lohra Vorlage: 001/2023 |
| TOP 10 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.12.2022 betr. Barrierefreier Ausbau und Ausleuchtung der Haltestellen in der Gemeinde Lohra Vorlage: 001/2023/1 |
| TOP 11 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Lohra Vorlage: 004/2023 |
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Lohra Vorlage: 004/2023/1 |
| TOP 13 | Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lohra Vorlage: 010/2023 |
| TOP 14 | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
| TOP 15 | Mitteilungen |
| TOP 16 | Fragestunde |
Öffentlicher Teil:
| TOP 1 | Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 17.01.2023 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.
Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 27 (mehr als die Hälfte) anwesend.
Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin sowie die interessierte Öffentlichkeit und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| TOP 2 | Feststellung der endgültigen Tagesordnung |
Die 1. Beigeordnete beantragt, die Angelegenheit “Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lohra – Vorlage 010/2023” auf die Tagesordnung zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja 25 Nein 0 Enthaltungen 2
Der Vorsitzende nimmt den Punkt “Genehmigung der letzten Niederschrift” von der Tagesordnung. Die Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung.
Zum Protokoll merkt der Gemeindevertreter Harald Platt an, dass sein Einwand betr. der Parkangelegenheit in Altenvers, Gutenbergstraße fehlt.
Der geänderten Tagesordnung wird nicht widersprochen
| TOP 3 | Genehmigung der letzten Niederschrift |
Vertagt auf die nächste Sitzung.
| TOP 4 | Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Eine aktuelle Stunde wurde durch den Gemeindevertreter Bernd Marquordt beantragt.
Der Gemeindevertreter Werner Waßmuth merkt an, dass es eine Vereinbarung im Ältestenrat gibt, dass die Fraktionen im Vorfeld darüber informiert werden, ob eine aktuelle Stunde beantragt wurde und zu welchem Thema gesprochen werden wird. Dies wurde im vorliegenden Fall versäumt und soll in Zukunft wieder so ablaufen.
Redebeitrag Bernd Marquordt:
Öffentlichkeitsarbeit von Parteien und Wählervereinigungen
Nun gehört es ganz sicher zum politischen Wettbewerb, wenn Parteien und Wählervereinigungen an die Öffentlichkeit treten, um über ihre Arbeit zu berichten. Dass damit auch das Ziel verfolgt wird, eigene Erfolge hervorzuheben, um sich vom politischen Gegner abzuheben und um sich letzten Endes bei den Bürgerinnen und Bürger zu profilieren, ist durchaus legitim. In Zeiten aber, in denen wir leider zunehmend mit falschen Aussagen, verdrehten oder aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachen konfrontiert werden, ist für mich – sollte für uns alle – Anlass genug sein, dieser Art der Stimmungsmache entgegen zu treten. Für mich ist es jedenfalls höchst bedenklich, wenn – bewusst oder unbewusst – Fakten außer Acht gelassen werden, um politische Ziele zu erreichen.
Worauf will ich hinaus?
In diesem noch jungen Jahr habe ich im amtlichen Anzeigenblatt der Gemeinde Lohra zwei Beilagen vom Bündnis für Bürgernähe (BfB) gesehen. Offengestanden habe ich sie zwei oder dreimal gelesen; ich war, und bin es immer noch, schockiert.
Im ersten Beileger des BfB dieses Jahres geht es um eine Auswahl von Anträgen und Anfragen. Auf fast zwei Seiten sind verschiedene Anträge und Anfragen aufgelistet, die vermeintlich das BfB zum Wohle der Gemeinde Lohra erfolgreich durch die Gemeindevertretung gebracht hat. Der Beileger suggeriert der Leserin, dem Leser also, dass das BfB politische Mehrheiten für eine Vielzahl von Themen gewonnen hat, die sie allein ersonnen hat.
Wir, die Mitglieder der Gemeindevertretung, erinnern uns alle an die aufgelisteten Themen. Zwischen den Fraktionen wurden die genannten Themen teils heftig diskutiert. Aus diesen Diskussionen entstanden Ideen für neue Anträge oder Anträge wurden in Anfragen umgewandelt. Die daraus entstandenen Kompromisse, wurden anschließend in der Gemeindevertretung beschlossen. Für mein Verständnis handelt es sich dabei um einen demokratischen Vorgang, getragen von allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern. Und eben nicht um einen alleinigen Erfolg des BfB!
Im Beileger bleibt das nicht nur unerwähnt, sondern über die Arbeit der gemeindlichen Gremien wird falsch informiert. Meine Ansicht darüber mag man anders sehen, vielleicht urteile ich hier auch zu hart. Aber wo ist die Grenze?
Ich möchte an dieser Stelle auf den erstgenannten Antrag hinweisen. Das Thema lautet vielversprechend: „Bürgernahe Verwaltung“ der Antrag lautet: „Bürgerbeteiligungssatzung“. Wir alle wissen, wie Bürgerbeteiligung in Europa, in Deutschland und in Hessen geregelt ist. Das gilt auch für die Gemeinde Lohra!
Bekanntlich sind wir eine kleine Gemeinde; mit demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertretern: Als Bürgermeisterin, als Gemeindevorstand, als Gemeindevertreter oder auch als Ortsbeiräte. Den Bürgerinnen und Bürgern sind die gewählten Personen oft sogar persönlich bekannt. Alle Bürgerinnen und Bürger können und dürfen sich in die politische Diskussion einbringen, daher sind die Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte auch öffentlich, das ist sogar gesetzlich garantiert!
Ja, möchte ich dem BfB zurufen, schon jetzt ist das Gesetz! Wozu braucht es dann eine Bürgerbeteiligungssatzung? Sie bläht die – ohnehin chronisch überlastete – Verwaltung weiter auf. Aber ganz sicher führt sie nicht zu mehr Beteiligung! Ein weiterer und für mich der entscheidende Aspekt ist rein juristischer Natur. Der kommunale Spitzenverband, der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) steht nach juristischer Prüfung des Satzungsvorschlags des BfB deutlich ablehnend gegenüber. Nach Hessischer Gemeindeordnung (HGO) muss ein Bürgermeister Beschlüssen der Gemeindevertretung widersprechen, wenn die Gemeinde ansonsten ungesetzlich handeln würde.
Zum Glück für die Gemeinde hat der damalige Bürgermeister das erkannt und dem Beschluss der Gemeindevertretung widersprochen. Zu meinem großen Entsetzen, verkennt das BfB dieses offensichtliche Faktum immer noch, die unsäglichen Versuche der BfB ihren Antrag mit irrwitzigen Tricks doch irgendwie durchzubringen klingen mir jetzt wieder unschön in den Ohren. Die Grenze von der ich eben sprach, ist nach meinem Empfinden spätestens hier überschritten.
Fakt ist, dass bedauerlicherweise nur sehr selten Bürgerinnen und Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Bürgeranfragen und -anträge finden selten ihren Weg in die politischen Gremien. Liegt das etwa daran, dass wir keine Bürgerbeteiligungssatzung haben? Ich bezweifele das stark! Werben wir lieber in unseren Orten dafür, dass es sich lohnt, sich für die Belange der Gemeinde zu interessieren und sich dort einzubringen, auch wenn es einer gewissen Ausdauer bedarf. Demokratie lebt vom Mitmachen!
Kommen wir zum zweiten Flyer des BfB aus diesem jungen Jahr. Ich stimme zu, ein Geldautomat in der Nähe zu haben, ist eine lobenswerte Sache. Auch ich bedaure sehr, dass die Sparkasse sich entschlossen hat, die Filiale in Kirchvers zu schließen. Ich gehe davon aus, die Sparkasse hat ihre Entscheidung nicht unbedacht getroffen.
Zu gut verstehe ich natürlich den Wunsch nach einem Geldautomaten in der Nähe zum Wohnort, das ist einfach und bequem. Als wir nach Altenvers zogen, gab es dort auch einen Geldautomaten. Leider haben Kriminelle ihn vor einigen Jahren gewaltsam zerstört und danach wurde er nicht wieder aufgestellt, übrigens ein Automat der Volksbank Mittelhessen.
Kurzum: Ich bewundere die Bemühungen derjenigen, die es geschafft haben, einen mobilen Geldautomaten aufstellen zu lassen. Chapeau!
Dem Autor oder der Autorin des Beilegers der BfB jedoch ist offenbar jedes Gespür für Seriosität abhandengekommen. Wie kann es sein, dass eine Wählervereinigung, die politische Verantwortung tragen will, offen Werbung für ein Kreditinstitut macht und sogar zum Kontowechsel aufruft?
Weiß das BfB nicht, dass in der Vergangenheit beide Kreditinstitute in unserer Heimat umfangreiche Spendengelder für verschiedenste Projekte bereitstellt hat?
Ist das die Bürgernähe, die das BfB für sich in Anspruch nimmt?
Hoffen wir, dass beide Kreditinstitute uns auch künftig wohl gesonnen sind und dass aus dieser plumpen Werbekampagne kein Schaden für die Gemeinde Lohra entsteht!
Und ich hoffe, das BfB bedenkt künftig die Auswirkungen ihres Handelns.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Der Gemeindevertreter Harald Rink beantragt eine kurze Sitzungspause.
Die Sitzung wurde von 19.13 bis 19.18 Uhr unterbrochen. Nach der Pause merkt der Gemeindevertreter Harald Rink zum Redebeitrag an, dass das Bündnis für Bürgernähe auf ihrem Infoblatt die Anträge und Anfragen gelistet hat, die von der BfB-Fraktion in der bisherigen Wahlperiode eingebracht wurden. Hierzu wurden auch die jeweiligen Ergebnisse in der Gemeindevertretung aufgeführt.
Zur Bürgerbeteiligungssatzung merkt er an, dass dem Hess. Städte- und Gemeindebund die aktualisierte Satzungsausfertigung aus 2021 übersandt wurde. Eine Rückmeldung und Bewertung des Hess. Städte- und Gemeindebunds zu dieser geänderten Satzung hat es jedoch nicht gegeben. Er merkt auch an, dass der damalige Bürgermeister hier vorsorglich Widerspruch gegen die von der Gemeindevertretung bereits beschlossene Bürgerbeteiligungssatzung eingelegt hat.
In der Stadt Gießen wurde für eine Bürgerbeteiligungssatzung ein 2. Anlauf unternommen, wie die Gießener Allgemeine Zeitung am 02.02.2023 berichtete („Aus Bürgern werden Einwohner“). Der BfB-Fraktion ist die Bürgerbeteiligung auch weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen. Die jetzt eingerichtete Bürgerfragestunde vor der Gemeindevertretersitzung kann nur ein Baustein hin zu mehr Bürgerbeteiligung in der Gemeinde sein und eine Bürgerbeteiligungssatzung nicht vollends ersetzen.
Zur Thematik Geldautomat stellt er klar, dass Lösungen zur Bargeldversorgung der Bürger in der Fläche wichtig sind und die Bargeldversorgung nicht nur zentral an einem Ort in der Gemeinde erfolgt.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der heute abwesende Gemeindevertreter Jürgen Will bereits zur letzten Sitzung im Dezember eine aktuelle Stunde beantragt hat, diese jedoch nicht zum Zuge kam, da die Thematik “Wind” von der Tagesordnung genommen wurde.
Redebeitrag Jürgen Will
Einen schönen guten Abend an Alle aus Kassel, wo ich mich gerade auf Kurzurlaub befinde. Da ich selbst an dieser wichtigen Sitzung für die Gemeinde Lohra nicht anwesend sein kann, ich das Thema erneuerbare Energien aberauch für Lohra für sehr wichtig erachte, darf ich bitten, mein Beitrag zur Sache an diesem Abend zu verlesen, vielen Dank dafür.
Ich war ja nun auch in der einberufenen Kommission Wind und auch, in dem aus der Kommission gebildeten Verhandler-Team, dass mit den Projektierern Axma, Alteric und Bürgerwind die Verträge ausgehandelt hat. Dies geschah über das Jahr verteilt an 11 Terminen, Ferienzeiträume miteingeschlossen, zum Teil 4 Stunden lang bis in die Nacht hinein. Es wurde getagt, besprochen, festgehalten und protokolliert, die Ergebnisse wurden einem Fachanwalt zur Überprüfung übersandt, kurzum es wurde hart verhandelt.
Alle in der Kommission waren Ehrenamtliche ohne jegliche Ausbildung im Bereich Vertrags- oder Energierecht. Trotz-oder gerade deswegen bin ich der Meinung, dass Team hat hart, intensiv und effizient sowie nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet und verantwortlich gehandelt.
Allerdings kann ich mich jetzt gerade dem Eindruck nicht erwehren, als gehe es gar nicht so sehr darum noch offene/- und Vertrags relevante Punkte, die noch nicht im Vertrag eingearbeitet oder erwähnt sind, noch einzuarbeiten, sondern um bewusste Verzögerung, mit dem Ziel noch zu verhindern, was nicht mehr zu verhindern ist.
Das zeigt ja auch gerade der aktuelle Flyer der BI vom Juli 2022, wo es weiterhin nur um reine Verhinderung geht, was aus deren Sicht ja auch völlig legitim ist.Allerdings spricht die BI vor der Kommunalwahl 2021 von 850 Unterstützer und dass man erreicht hat, dass die Mehrheit der Gemeindevertreter/-innen zum Wohle der Bevölkerung hinter sich gebracht habe und auf deren Unterstützung zählen kann.
Eine Mehrheit nach Demokratischen Gesichtspunkten geht anders und so schon gar nicht zum Wohle aller Bürger von Lohra. Immer dann, wenn man als gewählter Gemeindevertreter, nach Abwägung aller machbaren und realistischen Möglichkeiten zum Schluss kommt, zum Wohle der Bürger von Lohra entscheiden zu müssen, sollte man es auch mit Hinblick auf die Gesamtsituation/-Verantwortung tun.
Zweiter Titel Gemeindevertreter (HGO)
§ 35 Unabhängigkeit (1) Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.
Sollten wir jetzt nicht in der Lage sein, den Wege und Leitungsvertrag sowie mit Vorausblick, dass Einbringen des gemeindeeigenen Grundstücks abzustimmen und wieder nur vertagen, laufen wir große Gefahr gerichtlicher Auseinandersetzungen, die die Gemeinde Lohra viel Geld kosten wird und mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts einbringen wird.
Geld übrigens, dass wir für die Erfüllung wichtiger Pflichtaufgaben wie z.B. freiwilliger Feuerwehr oder Kinderbetreuung um nur zwei zu nennen, dringend nötig hätten.
Und wenn wir schon vom Wohle der Bevölkerung sprechen, dann sollten wir schauen, dass wir Unvermeidbares und durch die Bundesregierung /-Politik, an vorgegebene Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien, vorantreiben und auf den Weg bringen und somit Geld für die Gemeinde generieren und nicht unnötig auf dem Rechtsweg mit schlechten Aussichten auf Erfolg, Geld zu verbrennen.
Und nein, wir verkaufen auch nicht unsere Heimat oder unsere Schwiegermutter für ein paar Kröten (Zitat aus vorangegangener Sitzung), bauen wir nicht, bauen halt Andere, die Windkraftanlagen werden stehen, so oder so….und ja, wir werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch sehen, ob wir sie auch im Gemeindesäckel spüren, dass entscheiden wir……!
Einzelinteressen und Befindlichkeiten sollten dem Gemeinwohl bei derart wichtigen, für die Gemeinde Lohra essentiellen Entscheidungen untergeordnet werden. Meine Meinung, Naturschutz und Schaffung erneuerbaren Energien ist mit dem Willen es zu tun sehr wohl möglich, wer etwas will, sucht nach Lösungen, wer es nicht will nach sucht nach Gründen….Von daher appelliere ich, von unnötigen Verzögerungen abzusehen und nach Vorlage des überarbeiteten und auf aktuellen Stand gebrachten Vertrages zum schnellst möglichsten Termin, zur Abstimmung durch die Gemeindevertretung zu kommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich wünsche allen Anwesenden noch einen erfolgreichen Verlauf der Gemeindevertretersitzung.
| TOP 5 | Bericht der Delegiertenvertreter/innen |
Werner Waßmuth:
Berichtet von der IGS-Verbandsversammlung am 31.01.2023. Hier wurde der Jahresabschluss 2021 beraten sowie der Haushalt 2023 eingebracht. Im Haushalt sind ca. 350.000 € an Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die Photovoltaikanlage der Firma “Mach was” ist angeschlossen; demnächst ist hier ein Tag der offenen Tür geplant. In der nächsten Sitzung wird der Ausführungsplan des Postverteilzentrums der DHL beraten und eine detaillierte Skizze vorgelegt werden. Die DHL baut auf dem zur Straße aufgeschütteten Grundstück.
Markus Hemberger:
Berichtet von der Verbandsversammlung des RNV am 19.01.2023. Hier wurde der Jahresabschluss 2021 beraten, der mit einem Defizit von 4,6 Mio. € schließt, was aufgrund der gestiegenen Energiekosten bzw. des Rufbusses aufgetürmt wurde. Er berichtet von der Einführung des 49-€-Tickets zum 01.05.2023. Er informiert, dass die Machbarkeitsstudie zur Salzbödebahn wahrscheinlich erst im Sommer bzw. Herbst 2023 vorliegen wird. Er erläutert, dass die Erstellung des Nahverkehrsplans auf 2024 verschoben wurde. Bis Sommer sollen hier die Rahmenbedingungen erstellt werden. Er fordert alle auf, hier aktiv zu werden und ihre Wünsche und Anregungen einzubringen. Zudem gibt er bekannt, dass der 1. Kreisbeigeordnete Marian Zachow den Fahrgastpreis erhalten hat.
| TOP 6 | Windkraft in der Gemeinde Lohra - hier: Abschluss eines Wege- und Leitungsvertrages mit den Firmen Alterric Deutschland GmbH, Axma Wind GmbH und Bürgerwind Lohra GbR für den 1. Bauabschnitt des Windparks Lohra/Gladenbach Vorlage: 373/2022 |
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf § 25 HGO “Widerstreit der Interessen” hin und bittet darum, sollte sich einer der Anwesenden für Befangen halten, von sich aus den Sitzungssaal zu verlassen.
Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wurden bekanntgegeben.
In beiden Ausschüssen wurden der Beschlussvorschlag in unterschiedlicher Weise abgeändert.
Im Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss wird trotz Änderungen die Beschlussempfehlung abgelehnt.
Im Haupt- und Finanzausschuss wird mit Änderungen der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Die Gemeindevertreterin Nadine Keßler stellt den Antrag, in allen Punkten “Windkraft” eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Während der Diskussion stellt der Gemeindevertreter Herbert Schepp den Antrag an die Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass jeder Punkt 1 bis 3 einzeln namentlich abgestimmt wird.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt, den Wege- und Leitungsvertrag für den 1. Bauabschnitt des Windparks Lohra/Gladenbach in der noch mit den Projektierern final abzustimmenden und im Anschluss von uns juristisch geprüften Fassung inkl. der dazugehörigen Anlagen mit den Firmen Alterric Deutschland GmbH, Axma Wind GmbH und Bürgerwind Lohra GbR abzuschließen. Nur, wenn durch die juristische Prüfung maßgebliche Änderungen festgestellt werden, wird der entsprechende Vertrag erneut vorgelegt. |
Namentliche Abstimmung:
| Name | Ja | Nein | Enthaltung |
| Herr Ronald Brauner | X | ||
| Frau Margarete Fiedler | X | ||
| Frau Elke Franz | X | ||
| Herr Peter Glocke | X | ||
| Herr Niklas Göpel | X | ||
| Herr Markus Hemberger | X | ||
| Herr Dieter Hoffarth | X | ||
| Herr Felix Hoffarth | X | ||
| Frau Susanne Kappeller | X | ||
| Frau Nadine Keßler | X | ||
| Herr Hans-Wilhelm Kisch | X | ||
| Herr Karl Klefenz | X | ||
| Herr Christian Kraft | X | ||
| Herr Bernd Marquordt | X | ||
| Herr Klaus Müller | X | ||
| Herr Harald Platt | X | ||
| Herr Harald Rink | X | ||
| Herr Knut Schäfer | X | ||
| Herr Herbert Schepp | X | ||
| Herr Markus Schmidt | X | ||
| Herr Ernst-Konrad Schneider | X | ||
| Herr Peter Thiel | X | ||
| Herr Werner Waßmuth | X | ||
| Herr Jochen Weber | X | ||
| Frau Christiane Weimer | X | ||
| Frau Franziska Willershausen | X | ||
| Herr Michael Witt | X | ||
| Abstimmungsergebnis: | 15 | 8 | 4 |
| 2. | Weiterhin erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra dem Gemeindevorstand für den geplanten 2. Bauabschnitt den Auftrag, über den Abschluss eines Wege- und Leitungsvertrages zuzüglich eines Standortvertrages für die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstück, zu verhandeln. |
| Etwaige Mehrkosten durch Veränderungen im Bereich des Brandschutzes sind durch die Projektierer zu tragen. Dies soll Bestandteil der Vertragsverhandlungen sein. |
Namentliche Abstimmung:
| Name | Ja | Nein | Enthaltung |
| Herr Ronald Brauner | X | ||
| Frau Margarete Fiedler | X | ||
| Frau Elke Franz | X | ||
| Herr Peter Glocke | X | ||
| Herr Niklas Göpel | X | ||
| Herr Markus Hemberger | X | ||
| Herr Dieter Hoffarth | X | ||
| Herr Felix Hoffarth | X | ||
| Frau Susanne Kappeller | X | ||
| Frau Nadine Keßler | X | ||
| Herr Hans-Wilhelm Kisch | X | ||
| Herr Karl Klefenz | X | ||
| Herr Christian Kraft | X | ||
| Herr Bernd Marquordt | X | ||
| Herr Klaus Müller | X | ||
| Herr Harald Platt | X | ||
| Herr Harald Rink | X | ||
| Herr Knut Schäfer | X | ||
| Herr Herbert Schepp | X | ||
| Herr Markus Schmidt | X | ||
| Herr Ernst-Konrad Schneider | X | ||
| Herr Peter Thiel | X | ||
| Herr Werner Waßmuth | X | ||
| Herr Jochen Weber | X | ||
| Frau Christiane Weimer | X | ||
| Frau Franziska Willershausen | X | ||
| Herr Michael Witt | X | ||
| Abstimmungsergebnis: | 14 | 10 | 3 |
| 3. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wege- und Leitungsvertrag für den 1. Bauabschnitt des Windparks Lohra/Gladenbach inkl. der Aufnahme einer weiteren Windkraftanlage (WEA 03) unter der Bedingung zu, dass die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Normenkontrollklage der Bürgerwind Lohra GbR gegen den Bebauungsplan „An der Hemmerichseite, 1. Änderung“ der Gemeinde Lohra zurückgezogen wird. |
Namentliche Abstimmung:
| Name | Ja | Nein | Enthaltung |
| Herr Ronald Brauner | X | ||
| Frau Margarete Fiedler |
|
| X |
| Frau Elke Franz |
| X | |
| Herr Peter Glocke | X | ||
| Herr Niklas Göpel |
| X | |
| Herr Markus Hemberger | X | ||
| Herr Dieter Hoffarth |
| X | |
| Herr Felix Hoffarth |
| X | |
| Frau Susanne Kappeller |
|
| X |
| Frau Nadine Keßler | X | ||
| Herr Hans-Wilhelm Kisch | X | ||
| Herr Karl Klefenz | X | ||
| Herr Christian Kraft | X | ||
| Herr Bernd Marquordt | X | ||
| Herr Klaus Müller | X | ||
| Herr Harald Platt |
| X | |
| Herr Harald Rink |
|
| X |
| Herr Knut Schäfer |
| X | |
| Herr Herbert Schepp | X | ||
| Herr Markus Schmidt |
|
| X |
| Herr Ernst-Konrad Schneider | X | ||
| Herr Peter Thiel |
| X | |
| Herr Werner Waßmuth | X | ||
| Herr Jochen Weber | X | ||
| Frau Christiane Weimer | X | ||
| Frau Franziska Willershausen | X | ||
| Herr Michael Witt |
| X | |
| Abstimmungsergebnis: | 15 | 8 | 4 |
| TOP 7 | Grundhafte Sanierung / Erneuerung der Ortsdurchfahrt Damm mit Umbau der Gehwege und Erneuerung von Versorgungsleitungen - hier: Vergabe der Bauleitung an die Firma Hinterlang |
|
| Vorlage: 005/2023 |
Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben.
Die 1. Beigeordnete informiert, dass mit dem Ortsbeirat Damm diese Vergabe besprochen wurde. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung haben sich die Kosten um ca. 27.000 € erhöht. Diese Summe ist für den Ortsbeirat Damm vertretbar, stellt sich doch nicht so drastisch dar, wie dies befürchtet wurde.
Die 1. Beigeordnete informiert weiter, dass diese Kosten evtl. noch reduziert werden, wenn zeitgleich der Glasfaserausbau stattfinden kann und keine Leerrohre verlegt werden müssen.
Die Gemeindevertreterin Susanne Kappeller verlässt die Sitzung.
Es sind nunmehr nur noch 26 Gemeindevertreter anwesend.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt, die Bauleistung für den Umbau der Gehwege und die Erneuerung von Teilen der Versorgungsleitungen (Kanal, Außengebietsentwässerung, etc.) für die Ortsdurchfahrt Damm an die Fa. Hinterlang mit einer Angebotssumme in Höhe von 1.550.857,79 € brutto zu vergeben.
Der Gemeindevertreter Harald Rink hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
einstimmig angenommen
Ja 24 Nein 0 Enthaltung 1
| TOP 8 | Antrag der CDU-Fraktion betr. Unterstützung der Initiativen „Gelbe Schleifen“ und „Schutzschleifen“ |
|
| Vorlage: 003/2023 |
Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben.
Im Haupt- und Finanzausschuss hat der Antragsteller Herr Werner Waßmuth den Antrag in einen Prüfantrag abgewandelt und einen neuen Beschlussvorschlag formuliert.
Der Gemeindevertreter Markus Hemberger stellt den Antrag, eine gemeinsame Resolution zur Thematik Solidarität und Respekt abzugeben.
Der Vorsitzende stellt beide Anträge zur Abstimmung:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Kosten und die Aufstellungsorte für die “Gelben Schleifen” und “Schutzschleifen” zu ermitteln und danach der Gemeindevertretung wieder vorzulegen.
mehrheitlich angenommen
Ja 21 Nein 1 Enthaltungen 4
Die Gemeindevertretung beschließt das Abfassen einer Resolution, in der sie sich solidarisch erklärt mit all jenen, die sich beruflich oder ehrenamtlich, teilweise unter Einsatz ihres Lebens für das Wohl ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Gesellschaft einsetzen (wie z.B. Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, Rettungskräfte, Polizistinnen und Polizisten, zivile Helferinnen und Helfer, Militärangehörige, Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte und viele andere mehr).
Beleidigungen, Beschimpfungen und körperliche Übergriffe, denen diese
Personengruppen immer häufiger in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind, sind in dieser Resolution scharf zu verurteilen.
einstimmig angenommen
Ja 24 Nein 0 Enthaltungen 2
| TOP 9 | Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.12.2022 betr. Barrierefreier Ausbau und Ausleuchtung der Haltestellen in der Gemeinde Lohra |
|
| Vorlage: 001/2023 |
Die Beantwortung erfolgt mit dem nächsten Tagesordnungspunkt.
| TOP 10 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.12.2022 betr. Barrierefreier Ausbau und Ausleuchtung der Haltestellen in der Gemeinde Lohra |
|
| Vorlage: 001/2023/1 |
Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
| 1. | Barrierefreier Ausbau der Haltestelle auf dem Gebiet der Gemeinde Lohra |
| 1. | In welcher Zeitschiene werden die fast 50 Haltestellen in Lohra umgebaut? |
In der Gemeinde Lohra sind bereits umgebaut:
Lohra neu Mitte: 4 Stück
Weipoltshausen: 1 Stück
In den nächsten 2 Jahren werden folgende Bushaltestellen neu gebaut:
Damm: 4 Stück
Lohra Biegenstraße: 1 Stück
Kirchvers Gießener Landstraße: 1 Stück
In den weiteren Jahren sollen dann immer wieder verschiedene Bushaltestellen
umgebaut werden.
| 2. | Gibt es Haltestellen, die nicht umgebaut werden sollen? |
Bisher gibt es keine Bushaltestellen, die nicht umgebaut werden sollen. Es gibt allerdings Bushaltestellen, die, dort wo sie sind, aus technischen Gründen nicht umgebaut werden können. Diese müssen dann um verlegt bzw. komplett umgestaltet werden (z.B. Willershausen).
| 3. | Wie ist die Reihenfolge der umzubauenden Haltestellen? |
Bisher gibt es keine Reihenfolge. Es werden hauptsächlich aktuell die Haltestellen umgebaut, wo Straßen erneuert werden.
| 4. | Auch wenn ein dynamisches Fahrgastinformationssystem für die Kategorie unserer Haltestellen in Lohra nicht zur verbindlichen Mindestausstattung zählt, erleichtert ein solches die Nutzung des ÖPNV erheblich. |
|
| (Ein solches System meist in Form einer Tafel informiert in Fließschrift die Nutzer über die Uhrzeit, die Abfahrzeit des nächsten Busses und über mögliche Verspätungen u.a.) |
|
| Sind solche Systeme beim Umbau einzelner Haltestellen, insbesondere der Haltestelle „Neue Mitte“, (auch wenn hier kein Umbau notwendig ist) eingeplant? |
Ein solches System (dynamisches Fahrgastinformationssystem) ist bisher nicht geplant.
2. | Ausleuchtung u.a. der Haltestellen insbesondere solcher, die überwiegend von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden |
| 1. | Sind oder werden diese Mängel bei der Planung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle miterfasst? |
| 2. | Besteht die Möglichkeit diese Mängel insbesondere bei Haltestellen, die überwiegend dem Schülerverkehr dienen, im Zuge des barrierefreien Umbaus mit zu beseitigen? |
Die Ausleuchtung der Bushaltestellen wird durch die Planung und Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Gemeinde miterfasst.
| 3. | In welchem Zeitrahmen sollen diese Mängel beseitigt? |
Sobald der Förderbescheid da ist, werden die ersten 6 Ortschaften auf LED umgestellt (Rodenhausen, Seelbach, Rollshausen, Altenvers, Weipoltshausen und Kirchvers).
Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.
zur Kenntnis genommen
| TOP 11 | Anfrage der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Lohra |
|
| Vorlage: 004/2023 |
Die Anfrage wird mit dem nächsten Tagesordnungspunkt beantwortet.
| TOP 12 | Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Lohra |
|
| Vorlage: 004/2023/1 |
Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:
| 1. | Liegt das Klimaschutzkonzept inzwischen vor und inwieweit wurde die fachliche Unterstützung des Landkreises in Anspruch genommen? |
Die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Lohra konnte auf Grund der personellen Situation in der Gemeindeverwaltung im Jahr 2022 bislang noch nicht weiter vorangetrieben werden. Nach Einschätzung der Verwaltung müsste diesbezüglich zusätzlich ein spezialisiertes Planungsbüro beauftragt werden, da hierfür entsprechende Erfahrungen mit der Erstellung derartiger Konzepte sowie umfangreiches Fachwissen benötigt werden.
| 2. | Der Kreistag hat in seiner Novembersitzung die Richtlinien für die Gewährung von Zuweisungen auf dem KEF, gültig ab 1.1.2023, beschlossen. Dabei ist die Förderung des Klima- und Naturschutzes ein wichtiger Punkt. Welche Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant? |
Zukünftige Klima- und Naturschutzprojekte müssen erst noch beschlossen werden. Ob die Zuweisungen aus dem KEF dann für diese Projekte verwendet werden sollen, steht aktuell noch nicht fest.
| 3. | Wie ist der aktuelle Stand für die Voraussetzungen, damit Lohra zum Bündnis hessischer Klimakommunen beitreten kann? |
Zum Bündnis Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen wurden seitens der Verwaltung bereits umfangreiche Informationen eingeholt sowie Kontakt zur Landesenergieagentur (LEA) hergestellt. Die LEA hat das Bündnis Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen daraufhin in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 20.09.2022 vorgestellt. Ein Beitritt zum Bündnis wäre über einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung, der anschließenden Unterzeichnung der Klima-Kommunen-Charta und der Erstellung eines Aktionsplans inkl. Treibhausgasbilanz jederzeit möglich. Die Erstellung des Aktionsplans inkl. der Treibhausgasbilanz ist dabei jedoch mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, welcher von der Verwaltung neben den bereits bestehenden Aufgaben geschultert werden muss. Neben dem für den Beitritt erforderlichen Aufwand kommen durch den Beitritt in der Folge jährliche Berichtspflichten und wiederkehrende Fortschreibungen des Aktionsplans hinzu. Ein Beitrittsbeschluss der GVE zum Bündnis Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen steht aktuell noch aus.
Der Antragsteller Werner Waßmuth empfindet die Antwort als zu dünn. Seinerzeit wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, ein Konzept zu erstellen. Warum wurde noch kein entsprechendes Büro beauftragt? Zu gegebener Zeit wird die CDU-Fraktion daher erneut in dieser Angelegenheit nachfragen.
Die Gemeindevertretung nimmt diese Antwort zur Kenntnis.
zur Kenntnis genommen
| TOP 13 | Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lohra |
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| Vorlage: 010/2023 |
Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.
In der Ausschusssitzung hatte die Bürgermeisterin erläutert, dass die Wahl eines weiteren stellvertretenden Gemeindebrandinspektors eine Kann-Bestimmung sei. Dies wurde in der ursprünglichen Fassung der Vorlage nicht deutlich genug herausgearbeitet.
Daher wurde allen Gemeindevertretern eine um diese Tatsache geänderte Fassung der Satzung übermittelt. Über diese geänderte Fassung wurde abgestimmt.
Die Gemeindevertreterin Franziska Willershausen verlässt die Sitzung.
Es sind nunmehr noch 25 Gemeindevertreter anwesend.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die Änderungen der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lohra in der vorliegenden Form.
einstimmig angenommen
Ja 25
| TOP 14 | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Die 1. Beigeordnete bringt in Vertretung der Bürgermeisterin den Haushalt 2023 ein:
Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
sehr geehrte Herr Vorsitzender; Mitglieder des Gemeindevorstandes
sehr verehrte Gäste,
in Vertretung der Kämmerin und Bürgermeisterin Karina Schlemper-Latzel bringe ich heute den Haushalt 2023 in die Gemeindevertretung ein.
Mit der Einbringung des Haushalts steigen wir heute in die Haushaltsdiskussion ein und werden in den kommenden 7 Wochen bis zur geplanten Beschlussfassung am 23. März die Ansätze und Berechnungen des Haushalts detailliert beraten können.
Wie in den vergangenen Jahren, wird auch in diesem Jahr eine Informationsveranstaltung zum Haushalt durch den Fachdienstleiter Finanzen angeboten.
Diese Veranstaltung ist für den 17.02.2023 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Bürgerhaus Lohra geplant.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir auch in diesem Haushaltsjahr erneut die gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich einhalten und kein Haushaltssicherungskonzept vorlegen müssen.
Die sparsame Haushaltsführung der vergangenen Jahre und die eingeleiteten strukturellen Veränderungen zeigen die erhoffte Wirkung und befähigen unsere Gemeinde zu erheblichen Investitionen und die Deckung der laufenden Aufwendungen; und dies auch in den kommenden Jahren, sofern sich die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht maßgeblich verschlechtern.
Trotz aller Zuversicht sei aber auch nicht verschwiegen, dass die Gemeinde Lohra in den kommenden Jahren erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Bereich Brandschutz, Kindergärten und Verkehrsinfrastruktur, meistern muss.
Bei der Haushaltsplanung hat das verantwortliche Team in der Finanzabteilung möglichst genaue Schätzungen sowohl der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen (Ergebnisrechnung), als auch der Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzrechnung) herangezogen, die im Falle der investiven Maßnahmen mit detaillierten Kostenschätzungen oder Richtpreisangeboten untermauert sind.
Ich möchte kurz auf die Festsetzungen in der Haushaltssatzung (Rubrik 1 im Ordner – blaue Blätter) eingehen:
Die Haushaltssatzung stellt die Eckpunkte der Haushaltswirtschaft für das Jahr 2023 dar und bildet das in den folgenden Rubriken abgedruckte Zahlenwerk zusammenfassend ab.
In § 1 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 378.101,00 €, was sich überwiegend aus außerordentlichen und damit einmaligen Erträgen durch den Verkauf von Baugrundstücken ergibt. Dies sind einmalige und damit außerordentliche Effekte, mit denen in den Folgejahren nicht gerechnet werden kann!
Im Finanzhaushalt schließen wir mit einem geringen Zahlungsmittelfehlbedarf in Höhe von -274,00 €, der jedoch durch den Kassenbestand zum Jahresende in Höhe von mehr als 1 Mio. € gedeckt ist.
Die Kreditaufnahme in § 2 bewegt sich durch die enormen Investitionen im Bereich Brandschutz mit insgesamt 1.248.000,00 € auf hohem Niveau und beinhaltet im Haushaltsjahr 2023 eine Netto-Neuverschuldung in Höhe von 360.200,00 €.
In § 3 werden die Verpflichtungsermächtigungen für die in Folgejahren zu leistenden Investitionen in Höhe von 200.000 € abgebildet. Diese Verpflichtungsermächtigung besteht ausschließlich für den Bereich Brandschutz und soll die Ausschreibung und Auftragserteilung für das TSF-W RoSee (Standort Rodenhausen) ermöglichen.
Diese Verpflichtungsermächtigung wird bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung wie eine Kreditaufnahme bewertet und einzeln genehmigt.
Die in § 4 genannten Liquiditätskredite (früher Kassenkredite) in Höhe von 1.200.000 € (gleiche Höhe wie im Vorjahr) sind zur Sicherung der unterjährigen Liquidität vorgesehen und müssen zum Ende des Jahres wieder auf Null zurückgeführt sein.
Eine entsprechende Liquiditätsplanung ist der Kommunalaufsicht vorzulegen und bildet die zu erwartenden Zahlungsströme über das Haushaltsjahr monatsgenau ab.
Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2022 musste der Kassenkredit nicht in Anspruch genommen werden!
Alle in § 5 genannten Steuerhebesätze konnten unverändert bleiben.
Es ist gem. § 6 kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Gem. § 7 der Satzung gilt der zu beschließende Stellenplan, an dem folgende Veränderungen vorgenommen wurden:
Die beiden freien Beamtenstellen A10 und A12 sind in Beschäftigtenstellen umgewandelt worden.
Zusätzlich wurden je eine Vollzeitstelle im Bereich Ordnungsverwaltung und im Bereich Betriebshof eingeplant.
Am fakultativen Teil der Haushaltssatzung in § 8 wurde nichts verändert. Diese Norm regelt weiterhin die Erheblichkeits- und Wertgrenzen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
Zu den einzelnen Ansätzen wird es im Rahmen der Haushaltsinfo detaillierte Ausführungen geben.
Vorab möchte ich jedoch auf einige wenige, aber nicht minder maßgebliche Projekte eingehen, die im Haushaltsjahr 2023 von großer Bedeutung für unsere Gemeinde sein werden:
Als größtes Investitionsvorhaben steht die Ortsdurchfahrt Damm mit einem Gesamtvolumen von 1.579.000,00 € im Mittelpunkt des Investitionsplanes unserer Gemeinde. Dieser Gesamtbetrag teilt sich
| nach heutiger Kostenschätzung wie folgt auf: | |
| Kanalbau: | 170.000 € |
| Außengebietsentwässerung: | 529.000 € |
| Straßenbau/Gehwege: | 880.000 € |
Eine Beteiligung der Anlieger erfolgt hier im Bereich der Kanalhausanschlüsse und der Gehwege.
Projekte dieser Größenordnung reizen nicht nur die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde bis an die Grenzen aus, sondern binden auch einen Großteil der Man-Power im Rathaus, hier insbesondere in der Bauverwaltung.
Die im Investitionsplan enthaltenen Maßnahmen im Bereich Brandschutz stellen mit rd. 2,1 Mio. € den größten Investitionsanteil dar.
In Absprache mit den Verantwortlichen der Feuerwehr wurden unter anderem die Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus Altenvers, Zisternenbau Reimershausen und die planmäßigen Beschaffungen von Ausrüstungsgegenständen eingeplant.
Die bewährte Übersicht der Investitionen finden Sie in Rubrik 8 des vorgelegten Ordners.
Ich möchte abschließend meinen Dank an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten, die das vorgelegte Zahlenwerk erarbeitet haben.
Sollten Fragen zum Haushaltsentwurf bestehen, bitten wir um zeitnahe Zusendung an den Fachdienstleiter Finanzen, Lars Plitt.
| TOP 15 | Mitteilungen |
Die Container für die neuen zwei Gruppen der Einrichtung Heinrich-Naumann-Weg wurden aufgebaut. Die Stellenausschreibungen durch den Zweckverband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder laufen. Durch den Fachkräftemangel ist der Rücklauf sehr mangelhaft. Bitte an alle Gemeindevertreterinnen und -vertreter die Erzieher/-innen- Suche im persönlichen Umfeld weiterzugeben und dafür zu werben.
Am 14.03.2023 wird es eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses geben. Thema u.a. Vorberatung Haushalt mit Teilnahme FDL 1 Lars Plitt.
Bitte Fragen im Vorfeld Herrn Plitt zuleiten, damit diese vorbereitet und beantwortet werden können.
| TOP 16 | Fragestunde |
Wie ist der Sachstand Ortsjugendpfleger?
Antwort 1. Beigeordnete:
Derzeit wird mit einer Übergangslösung gearbeitet. Das bsj Marburg ist auf der Suche nach einem neuen Ortsjugendpfleger/einer neuen Ortsjugendpflegerin.
Wer ist der Betreiber der Mobilfunkantenne auf dem DGH Rollshausen und ist diese angeschlossen?
Antwort über Protokoll:
Betreiber ist die Deutsche Funkturm. Die Inbetriebnahme ist im 1. Quartal 2023.
Kann die nächste Sitzung der Gemeindevertretung im DGH Kirchvers stattfinden, da hier die Heizung funktioniert.
Antwort Vorsitzender:
Ja, kann.
Wie ist der Sachstand Bürgerbus?
Antwort über Protokoll:
Diese Angelegenheit ist derzeit in der Prüfung. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird das Gremium darüber informiert.
Gibt es Überlegungen für ein neues Baugebiet im Ortsteil Lohra? Und wie ist der Sachstand Tennisplatz?
Antwort über Protokoll:
Es wurden erste Überlegungen angestellt. Es bestehen jedoch derzeit keine konkreten Planungen für die Erschließung eines neuen Baugebietes. Baugebiete werden nur erschlossen, wenn die Flächen/Grundstücke im Eigentum der Gemeinde sind.
Lohra, den 16. Februar 2023