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Amtsblatt der Gemeinde Lohra
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzungsnummer

GVE/045/2025

Datum

11.12.2025

Sitzungsbeginn

19:03 Uhr

Sitzungsende

20:40 Uhr

Ort

Bürgerhaus Lohra (Großer Saal),

Jahnstraße 10, 35102 Lohra

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

TOP 3

Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Freiwilligen Feuerwehr Lohra für den Zeitraum 2025 - 2034Teilnahme: Gemeindebrandinspektor und seine Stellvertreter

Vorlage: 104/2025

TOP 4

Feuerwehr-Teilstandort Reimershausen

Vorlage: 121/2025

TOP 5

Genehmigung der letzten Niederschrift

TOP 6

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

TOP 7

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

TOP 8

Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde Lohra

Vorlage: 096/2025

TOP 9

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vorlage: 106/2025

TOP 10

5 + 6. Überplanmäßige Ausgabe Kindergärten

Vorlage: 109/2025

TOP 11

Antrag der CDU-Fraktion betr. Verwendung der zugewiesenen Struktur-Finanzmittelaus dem Sondervermögen des Bundes und die durch das Land Hessen an die Gemeinde Lohra weitergeleiteten anteiligen Finanzmittel

Vorlage: 118/2025

TOP 12

Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

TOP 13

Mitteilungen

TOP 14

Fragestunde

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Gemeindevertreter und die Beigeordneten waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 25.11.2025 (mindestens 7 Tage vorher) unter Angabe der Verhandlungsgegenstände zum heutigen Tage einberufen.

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fest.

Von 31 Gemeindevertretern waren zu Beginn der Sitzung 22 (mehr als die Hälfte) anwesend.

Der Vorsitzende begrüßt die Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Protokollantin, die interessierte Öffentlichkeit sowie örtliche Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Feststellung der endgültigen Tagesordnung

Der vorliegenden Tagesordnung wird nicht widersprochen.

TOP 3

Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Freiwilligen Feuerwehr Lohra für den Zeitraum 2025 - 2034

Teilnahme: Gemeindebrandinspektor und seine Stellvertreter

Vorlage: 104/2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Herren Patrick Schuhmacher, Gemeindebrandinspektor und seine Stellvertreter Florian Lachmann und Steffen Steiß anwesend.

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra stimmt dem Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Freiwilligen Feuerwehr Lohra einschließlich der zugehörigen Anlage in der vorgelegten Fassung zu.Der Planungszeitraum wird auf die Jahre 2025 bis 2034 festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 21 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 4

Feuerwehr-Teilstandort Reimershausen

Vorlage: 121/2025

Mit der Informationsvorlage 078/2023 wurde auf die Ergebnisse der turnusgemäßen Überprüfung der Feuerwehrhäuser, der Feuerwehrfahrzeuge sowie der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr in unserer Gemeinde durch die Brandschutzaufsicht, den Technischen Prüfdienst (TPH) und die Unfallkasse Hessen (UKH) aus 2022hingewiesen.

Für die Standorte in Altenvers und Rodenhausen sowie in Reimershausen wurden die vielfältigsten Handlungsfelder aufgezeigt.

Zur Information: Das neue Feuerwehrhaus in Altenvers wird voraussichtlich im Dezember 2025 fertiggestellt. Die aufgezeigten Mängel im bisherigen Haus sind damit beseitigt. Für den Standort in Rodenhausen werden derzeit zwei Lösungsansätze gegenübergestellt (Neubau an neuem Standort oder Bau einer größeren Fahrzeughalle am bestehenden Standort). Eine weitere Vorlage folgt.

Für den (Teil-)Standort Reimershausen wurde mit der Beschlussvorlage 113/2023beschlossen, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung ergriffen werden sollen.

Sollte sich im Rahmen der weiteren Planungen herausstellen, dass es keine Lösung gibt,die für alle Beteiligten (Bauaufsicht, Brandschutzaufsicht, Unfallkasse, Eigentümer des Nachbargrundstücks) zustimmungsfähig ist oder die geplanten Kosten um mehr als 30 %über dem geschätzten Ansatz von 180.000 € liegen, würde der Sachverhalt der Gemeindevertretung erneut zur Beratung vorgelegt.

Die Vorlage enthielt den Bereich, der baulich eine Veränderung erfahren muss, um den Feuerwehrstandort zu erhalten, mit der Maßgabe, dass auch die Nutzung des DGH´s weiterhin ermöglicht werden soll.

Es wurde über die Schaffung von Umkleideräumen (männlich / weiblich getrennt), der Bau von Toiletten, Waschbecken, Duschen sowie einer Stiefelwaschanlage gesprochen.Dazu eine Absauganlage für die Fahrzeughalle, ausreichend Parkplätze für die Einsatzkräfte und das Anbringen eines Verkehrsspiegels.

Als kurzfristige Übergangsmaßnahme wurde mit der Brandschutzaufsicht, dem TPH und der UKH vereinbart, dass zunächst bis zur Klärung das TSF-W an den Standort Kirchvers und dafür der MTW nach Reimershausen gestellt wird. Die Einsatzkleidung wurde ebenso nach Kirchvers verbracht.

Nach diesem Beschluss hat es weitere Gespräche u.a. mit der Brandschutzaufsicht gegeben.

Aus einem Gespräch mit der Brandschutzaufsicht hatte sich eine weitere Herausforderung ergeben. Für das Zurückstellen des TSF-W an den Standort Reimershausen wurde auf die Erforderlichkeit der entsprechenden Ausbildungen der Kameradinnen und Kameraden hingewiesen. Dies war insofern überraschend, weil bis dahin nur die baulichen Mängel ein Thema waren.

Somit wurde die personelle Situation erneut näher betrachtet.

Dem Teilstandort Reimershausen sind derzeit 12 Personen zuzuordnen.

Die Ehrenamtlichen müssen folgende Ausbildungen an einem Standort mit einem TSF-W vorweisen:

2 Gruppenführer

2 Maschinisten

8 Atemschutzgeräteträger (Ausnahme: 6)

Die geforderten Ausbildungen wurden mit den vorhanden abgeglichen und es zeigte sich ein Defizit. In der Dienstversammlung am 18.10.2024 wurden die Kameradinnen und Kameraden darüber informiert. Im Jahr 2025 wurden dann alle erforderlichen Lehrgänge absolviert.

Von den geforderten Ausbildungen liegen nun vor:

2 Gruppenführer

3 Maschinisten

7 Atemschutzgeräteträger

Anmerkung: Dem aktuell vorliegenden Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr liegen Auswertungen aus dem Jahr 2024 zugrunde. Insofern stimmen die Ausbildungsstände nun nicht mehr mit den tatsächlichen überein.

Eine ebenso erfreuliche Entwicklung gibt es inzwischen im Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen, um das Fahrzeug umzustellen.

Nach weiteren Gesprächen mit der Brandschutzaufsicht ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass der zusätzliche Anbau von Duschen, Toiletten und Waschbecken nicht erforderlich ist. Insbesondere die Anschlussarbeiten für Wasser und Kanal hätten zu erheblichen Kosten geführt.

Das neue Konzept sieht vor, dass in Reimershausen sozusagen nur ein "Weiß-Bereich"entsteht. Die Reinigung nach Einsätzen ist am Standort in Kirchvers oder im Bedarfsfall(Duschen) in Altenvers oder Lohra vorzunehmen. Ein entsprechendes Hygienekonzept und eine Dienstanweisung müssen dazu erstellt werden.

Diese Lösung wird von der Brandschutzaufsicht, der UKH und dem TPH aktuell akzeptiert. Eine Garantie oder feste Zusage, dass diese Umbauarbeiten ausreichen und das Konzept über einen längeren Zeitraum akzeptiert wird, kann nicht gegeben werden.Dies gilt aber für alle Standorte gleichermaßen. Es gibt keinen Bestandsschutz oder ähnliches. Die Anforderungen richten sich immer nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben.

Demnach liegen nun folgende Lösungsansätze vor:

Aus dem Bericht des TPH / der UKH

-

Es sind keine getrenntgeschlechtlichen Umkleiden für die Einsatzkräfte vorhanden (DIN 14092, ASR A4.1).

-

Eine geeignete Be- und Entlüftung des Umkleideraums ist nicht möglich.

-

Es sind keine Duschen vorhanden (DIN 14092, ASR A4.1).

-

Die Unterbringung der Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle entspricht nicht den Anforderungen der DGUV-I 205-008. Eine Gefährdung durch Dieselmotoremission ist nicht auszuschließen.

Lösung:

-

Es reicht aus, einen Umkleideraum zu errichten und diesen so zu gestalten, dass eine Trennung von Männern und Frauen erreicht werden kann.

-

Fenster zur Belüftung der Umkleideräume können geschaffen werden.

-

Eine Zuwegung am DGH entlang muss gebaut werden. Für Beleuchtung ist zu sorgen.

-

Toiletten werden bei Bedarf im DGH genutzt.

-

Sollte das Duschen nach einem Einsatz notwendig sein, können die Duschen in Altenvers - Neubau (ab Dezember 2025/Januar 2026) und in Lohra genutzt werden. Dies ist in einem Hygienekonzept und per Dienstanweisung zu regeln

Aus dem Bericht des TPH / der UKH

-

Es ist sicherzustellen, dass den Angehörigen der Feuerwehr ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen (z.B. durch die Ausweisung von Parkplätzen für die alleinige Nutzung durch Angehörige der Feuerwehr).

Lösung:

-

6 Parkplätze für Einsatzkräfte wurden bereits am DGH ausgewiesen. Für Besucher des DGH´s stehen noch 4 Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze können nicht baurechtskonform im Umkreis von 100 m erstellt werden. Die zuerst vorgesehenen Flächen am Mühlenweg und auf einem Teilbereich des Bolzplatzes liegen außerhalb des Radius. Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung kann politisch beschlossen werden. Die externe Nutzung des DGH´s Reimershausen ist insoweit eingeschränkt.

Aus dem Bericht des TPH / der UKH

-

Zur Vermeidung der Ausbreitung von Abgasen ist die Fahrzeughalle mit einer wirksamen Raumlüftung auszurüsten.

Vorzugsweise soll eine Quellenabsaugung ohne Stolperstellen vorgesehen werden (DGUV-I 205-008, TRGS 554, DIN 14092).

Lösung:

Eine Absauganlage ist erforderlich und nachzurüsten.

Aus dem Bericht des TPH / der UKH

-

Das Feuerwehrhaus entspricht hinsichtlich der Stellplätze nicht den Anforderungen nach DIN 14092 und DGUV-I 205-008, die Verkehrswege sind nicht ausreichend. (Stellplatz des TSF-W)

Lösung:

-

Die Stellplatzgröße für das TSF-W kann nicht verändert werden. Mittels Dienstanweisung wird geregelt, dass der Fahrer das Fahrzeug zuerst aus der Halle fährt und erst dann die Einsatzkräfte zusteigen.

-

Der Verkehrsweg zum DGH/Feuerwehrstandort wird mit einem Verkehrsspiegel sicherer gestaltet.

-

Zusätzliche Beleuchtung muss -angebracht werden.

Von den Einsatzkräften der beiden Standorte Reimershausen und Kirchvers besteht die Bereitschaft die Umbaumaßnahmen mit Eigenleistung zu unterstützen, um die Gesamtkosten zu senken.

Folgende Kostenschätzungen wurden aktuell ermittelt:

Variante 1:

Umkleidecontainer kaufen und einen Laubengang zur Fahrzeughalle errichten

Baunebenkosten

3.000 €

Absauganlage Fahrzeughalle:

10.000 €

Container + Aufstellung durch Containerdienst

40.000 €

Überdachung (Laubengang)

15.000 €

Durchbruch zur Fahrzeughalle inkl. Tür

5.000 €

Elektroarbeiten

7.000 €

Erdarbeiten

23.000 €

Wegebau / Außenanlage

16.000 €

Gesamt Baukosten Brutto ca.

119.000 €

Oder

Variante 2:

Gemauerte Umkleide und Durchgang (Kostenschätzung Bruttorauminhalt)

Bauwerk (300) - Baukonstruktionen

83.476,05 €

Bauwerk (400) - Technische Anlagen

28.873,95 €

= Bauwerk (300+400)

112.350,00 €

Vorbereitende Maßnahmen

2.808,75 €

Außenanlage

15.616,65 €

Ausstattung

4.044,60 €

Baunebenkosten

25.391,10 €

Absauganlage Fahrzeughalle:

10.000 €

Gesamt Baukosten Brutto:

170.211,10 €

Die Variante 1 wird aus Kostengründen bevorzugt. Sollte eine Genehmigung letztlich von der Bauaufsicht nicht erteilt werden können, bleibt die Umsetzung der Variante 2 als denkbare Option.

Der Gemeindevorstand weist auf die erheblich geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aktuell und in naher Zukunft hin.

Die Gemeindevertretung nimmt diese Information zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

zur Kenntnis genommen

TOP 5

Genehmigung der letzten Niederschrift

Die Sitzungsniederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.11.2025 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und den Ortsvorstehern zugestellt.

Der vorliegenden Sitzungsniederschrift wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 21 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 6

Aktuelle Stunde gem. § 23 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Eine aktuelle Stunde wird durch den Gemeindevertreter Harald Rink beantragt.

Herr Rink hält seinen Redebeitrag:

Aktuelle Stunde “Schnellbuslinie X40”

Passend zur Weihnachtszeit verkündeten die Oberhessische Presse, das Sonntag-Morgenmagazin und heute das Amtsblatt der Gemeinde Lohra eine “frohe Botschaft”.

Gemeint ist die Schnellbuslinie X40 von Biedenkopf über Gladenbach und Lohra nach Gießen. Ein lang ersehnter Wunsch geht in Erfüllung. Für alle, die mit dem ÖPNV nach Gießen oder noch südlicher fahren wollen, bringt die Schnellbuslinie deutliche Verbesserungen. Vermutlich sind damit die Zeiten vorbei, dass Fahrgäste beim Umstieg in Fellingshausen “stranden” und erst nach einer Stunde weiterfahren können.

Daher sollten wir den beteiligten Akteuren dankbar sein, dass Lohra nun erheblich besser nach Süden angebunden ist. Insbesondere sollte unser Dank dem ersten Kreisbeigeordneten Peter Neidel und Herrn Volker Haupt vom Landkreis sowie den Mitarbeitern des RMV gelten.

Sicherlich waren die vielen Fahrgäste, die immer wieder beim Landkreis oder beim RMV angerufen haben bzw. an Online-Befragungen teilgenommen haben, hilfreich bei der Umsetzung der Schnellbuslinie.

Mein Dank gilt auch dem Gemeindevorstand und allen Gemeindevertretern, die sich immer wieder für eine bessere Anbindung der Gemeinde Lohra an das Oberzentrum Gießen eingesetzt haben. Das gilt auch für die Akteure aus den Nachbarkommunen.

Bei aller Euphorie dürfen wir aber nicht vergessen, dass es notwendig ist, diese neue Schnellbuslinie zu nutzen, damit diese dauerhaft erhalten bleibt.

Eine Veröffentlichung der neuen Fahrpläne dieser Linie im Amtsblatt wäre hierbei sicher sehr hilfreich.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

TOP 7

Bericht der Delegiertenvertreter/innen

Werner Waßmuth berichtet zunächst von der Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbeparks Salzbödetal am 18.11. und 02.12.2025:

“Es wurden die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 für die Prüfberichte vorlagen, beschlossen und dem Verbandsvorstand Entlastung erteilt.

Zum Jahresabschluss 2023 möchte ich anmerken, dass die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 855.000 € schließt. Im Haushaltsplan 2023 waren lediglich 185.000 € erwartet worden. Für die Planabweichungen im positiven Sinne waren vor allem Mehrerträge aus Steuern. Hier möchte ich insbesondere die Gewerbesteuer mit 771.000 € erwähnen, die sich gegenüber dem ursprünglichen Ansatz mehr als verdoppelt hat.

Beim Jahresabschluss 2024 sind für den Ergebnishaushalt ebenfalls sehr gute Zahlen zu nennen. Mit 900.000 € Überschuss gegenüber den deutlich niedrigeren Planungen über 230.000 € kann auch hier von einer sehr positiven Entwicklung für unsere drei Kommunen Gladenbach, Lohra und Bad Endbach gesprochen werden. Insgesamt konnten rund 800.000 € an Grund- und Gewerbesteuer als Einnahme verbucht werden. Auch hier sind die Erträge aus den Gewerbesteuern doppelt so hoch als ursprünglich erwartet.

Ein weiterer Punkt am 02.12. war der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes, der den Geltungsbereich des Plangebietes umfasst.

Ziele sind:

-

Die Einziehung einer bislang als öffentlich Grünfläche festgesetzten Fläche, weil ein am Kreisverkehr-Platz ansässiges Unternehmen die Betriebsfläche erweitern möchte.

-

Die Streichung der auf Gewerbegebietsflächen entlang öffentlicher Straßen punktuell festgesetzten Fuß- und Wirtschaftswege zur Schaffung einer Notzufahrt von der L 3048 für Rettungsfahrzeuge.

Am 02.12 wurde der Haushaltsplan 2026 durch den Geschäftsführer Lars Plitt vorgestellt, der Anfang des kommenden Jahres in der Verbandsversammlung beraten und auch voraussichtlich verabschiedet wird. Ich kann schon mal so viel verraten: Es wird mit Gewerbesteuereinnahmen über 1.111.773 € geplant.

Die Geldquelle IGS sprudelt.

Abschließend noch eine kurze Bewertung:

Wir alle können heute, wie auch in den letzten Jahren feststellen, dass unsere Entscheidung, vor 30 Jahren den IGS einzurichten, eine sehr gute Entscheidung für unsere Kommunen war. Neben über 400 hochqualifizierten Arbeitsplätzen in TOP-Unternehmen, die auf Zukunft ausgerichtet sind, sind wir gut aufgestellt. Wir wurden seinerzeit auch heftig von Gegnern beschimpft, haben aber so entschieden, wie es zukunftsweisend für unsere Kommune war, was sich seit Jahren bestätigt.”

Weiter berichtet Herr Waßmuth von der Verbandsversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf:

“Die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf fand am 25.11.2025 statt. Mittlerweile sind im Zweckverband 16 Kommunen Mitglied.

Bericht:

-

Umzug der Geschäftsstelle nach Dautphetal-Friedensdorf am 12.12.2025.

-

Abfuhr in Eigenregie seit 12 Monaten ohne Ausfälle. Unsere Entscheidung, die nicht von allen Mitgliedern der Verbandsversammlung befürwortet wurde, bestätigt sich als richtig.

-

Frank Müller (Geschäftsstellenleiter) kündigte zum 31.12.2025, bleibt jedoch als Berater.

-

Stellenausschreibung für neue Geschäftsstellenleitung brachte kein Ergebnis.

-

Als Übergangslösung übernimmt Herr Bürgermeister Felkl ehrenamtlich die Aufgaben der Geschäftsstelle.

Finanzielle Beschlüsse:

-

Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 3.226.918,21 € wurde einstimmig festgestellt. Das Betriebsergebnis war um 621.000 € besser als in der ursprünglichen Planung.

-

Wirtschaftsplan 2026 und Gebührenkalkulation 2026 ohne Gebührenerhöhung beschlossen. Wir gehen mit einer Gebührenüberdeckung von 2,2 Mio. € in das Geschäftsjahr 2026.

-

1. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung einstimmig genehmigt. Änderung erfolgte wegen des Sperrmüllaufkommens. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf künftig haushaltsübliche Mengen, d.h. mehr als 5 Kubikmeter nicht überschreiten. Je nach Höhe der zu zahlenden jährlichen Restmüllgebühr sind proportional weitere kostenlose Abfuhren möglich.

Beispiel bis 150,00 € 2 kostenlose Abfuhren, bis 225 € 3 Abfuhren, bis 300 € 4 Abfuhren. Für jede weitere Anmeldung wird eine Gebühr über 88 € erhoben.

Förderbeträge:

Erhöhung des Teilnehmer-Förderbetrags “Sauberhafte Landschaft” von 3,50 € auf 5,00 €und pauschale Fördersumme für Kitas und Schulen von 100,00 € auf 200.00 €. Die nächste Aktion findet im März 2027 statt.

TOP 8

Klimaanpassungskonzept für die Gemeinde Lohra

Vorlage: 096/2025

Die Empfehlung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses wird bekanntgegeben. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag geteilt und jeweils getrennt abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt hiermit - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen - die Umsetzung des gemeinsam mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf erarbeiteten Integrierten Klimaanpassungskonzepts mit dem kommunenscharfen Maßnahmenpaket für Lohra.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 22

2.

Eine weitere Kooperation zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Lohra für die Jahre 2026 - 2029 soll nicht fortgeführt werden.

Die Maßnahmen werden in Eigenregie vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 20 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0

TOP 9

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026

Vorlage: 106/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohra beschließt die folgende Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze in Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026.

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

Hebesatzsatzung 2026 der Gemeinde Lohra

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in ihrer derzeit gültigen Fassung, des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), in seiner derzeit gültigen Fassung und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), in seiner derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung am 11.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 %

3.

für die Gewerbesteuer

400 %.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2026.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 20 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0

Eine Person hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 10

5 + 6. Überplanmäßige Ausgabe Kindergärten

Vorlage: 109/2025

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wird bekanntgegeben.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung Lohra zu beschließen, überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstellen 36501.71280000 Zuschüsse für laufende Zwecke an übliche Bereiche in Höhe von 97.000 € und 36501.71280100 Weiterleitung Landesmittel Freistellung Elternbeiträge an die KiTa-Träger in Höhe von 40.000 € bereitzustellen.

Deckungsvorschlag: Mehreinnahmen Gewerbesteuern 611011.5553000 in Höhe von 137.000 €

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja 21 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0

TOP 11

Antrag der CDU-Fraktion betr. Verwendung der zugewiesenen Struktur-Finanzmittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die durch das Land Hessen an die Gemeinde Lohra weitergeleiteten anteiligen Finanzmittel

Vorlage: 118/2025

Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses werden bekanntgegeben. Beide Ausschüsse haben den Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Antragsteller Werner Waßmuth begründet seinen Antrag.

Der Gemeindevertreter Felix Hoffarth stellt einen zweiten Hauptantrag. Er beantragt, eine Kommission zu gründen, wie das Geld eingesetzt werden soll, ohne Vorgaben, für welche Maßnahmen das Geld ausgegeben wird.

Während der Diskussion wird bei der Bürgermeisterin erfragt, ob es schon belastbare Zahlen gibt. Diese erläutert, dass noch keine konkreten Summen bekannt sind und auch hier noch keine Ausführungsbestimmungen vorliegen.

Der Gemeindevertreter Jürgen Will stellt den Antrag, diese Angelegenheit zu verschieben, bis belastbare Daten vorliegen.

Sowohl der Antragsteller Werner Waßmuth als auch der Gemeindevertreter Felix Hoffarth ziehen ihre Anträge auf die nächste Sitzung zurück.

Es erfolgt daher keine Beschlussfassung.

TOP 12

Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

Die Bürgermeisterin bringt den Haushalt ein:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,

liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

mit dem heutigen Tag bringe ich den Haushaltsplan der Gemeinde Lohra für das Haushaltsjahr 2026 samt Investitionsprogramm ein. Es ist ein Haushalt, der nicht nur Zahlen abbildet, sondern gleichermaßen auch Entscheidungen, Prioritäten und Verantwortung dokumentiert. Und es ist ein Haushalt, der uns eindrucksvoll vor Augen führt, wie herausfordernd die kommenden Jahre für unsere Gemeinde sein werden.

Allgemeines zu den Haushaltszahlen

Der nun vorgelegte Haushaltsentwurf 2026 ist geprägt von strikter Haushaltsdisziplin. Ich als Kämmerin und der Gemeindevorstand haben zahlreiche Bedarfe, Wünsche und Investitionsnotwendigkeiten auf das absolut Machbare reduzieren müssen - sowohl im Ergebnishaushalt als auch im investiven Bereich.

Trotz einer zunächst positiv erscheinenden Entwicklung im Ergebnishaushalt zeigt die mittelfristige Finanzplanung ein deutliches strukturelles Problem:

Während die Ergebnishaushalte voraussichtlich Überschüsse aufweisen, verschlechtert sich die Liquiditätslage spürbar.

Das liegt vor allem an zwei Faktoren:

1.

hohe Kredittilgungen, die nicht ergebniswirksam sind, aber dennoch bezahlt werden müssen,

2.

zunehmende Investitionserfordernisse, die wir aufgrund des Sanierungsstaus nicht länger aufschieben können.

Zum Ende des Jahres 2024 hatte die Gemeinde Lohra rund 7,1 Millionen Euro Investitionsschulden zu tragen.

Die jährlichen Tilgungsleistungen belaufen sich mittlerweile auf über 600.000 Euro, hinzu kommt die fortlaufende Belastung durch die Hessenkasse, die seit 2018 den Liquiditätskredit abgelöst hat.

Gleichzeitig wird der überwiegende Teil der künftigen Investitionen nur durch neue Kreditaufnahmen zu bewältigen sein.

Eine strukturelle Entschuldung ist damit - realistisch betrachtet - vorerst nicht in Sicht.

Der Haushalt zeigt deutlich: Die Einnahmen der Gemeinde Lohra reichen weiterhin nicht aus, um die erforderlichen Ausgaben und Investitionen aus eigener Kraft zu stemmen.

Daher bleibt es unabdingbar: Weitere Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung müssen folgen.

Ergebnishaushalt 2026

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 159.079 Euro ab.Dies ist ein positives, aber zugleich fragiles Ergebnis, das u. a. auf einzelne außerordentliche Effekte zurückzuführen ist.

Erträge der Gemeinde (13.937.069 €)

Hierzu gehören unter anderem:

-

Steuern und steuerähnliche Erträge:

7.818.629 €

-

Zuweisungen und Zuschüsse:

3.476.984 €

-

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:

1.135.089 €

-

Auflösung von Sonderposten aus Investitionen:

453.066 €

Aufwendungen (14.324.714 €)

Die größten Positionen sind:

-

Steuer- und Umlageverpflichtungen:

5.211.530 €

-

Zuweisungen und Zuschüsse:

3.720.797 €

-

Personalaufwendungen

2.324.604 €

-

Abschreibungen:

957.325 €

Das Verwaltungsergebnis beträgt somit:

-387.645 €.

Nach Hinzurechnung des positiven Finanzergebnisses von 44.724 € entsteht ein ordentliches Ergebnis von -342.921 €, das durch ein außerordentliches Ergebnis von 502.000 € ausgeglichen und in einen Jahresüberschuss überführt werden kann.

Die im Haushaltsjahr 2025 zugesagten Mittel aus der Soforthilfe Hessen in Höhe von 138.618 € werden zur Verstärkung des Ergebnishaushaltes und zur Erhöhung des Liquiditätsbestandes genutzt und noch vor dem 31.12.2025 vereinnahmt.

Entwicklung des Finanzhaushaltes

Der Haushalt 2026 zeigt klar die Diskrepanz zwischen Ergebnishaushalt und Liquiditätslage:

-

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

13.387.116 €

-

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

13.543.036 €

negativer Cashflow:

-155.920 €

Im Bereich der Investitionen wird die Lage besonders deutlich:

-

Einzahlungen:

2.953.600 €

-

Auszahlungen:

5.309.800 €

Zahlungsmitteldefizit:

-2.356.200 €

Um dieses Defizit auszugleichen, ist für 2026 eine Darlehensaufnahme von 2.356.200 € eingeplant. Davon entsprechen 844.300 € den Tilgungen, die restlichen 1.511.900 € bilden die Neuverschuldung des Jahres 2026.

Damit ergibt sich insgesamt ein geplanter Finanzmittelbedarf von -1.000.220 €.

Trotz der angespannten Lage ist laut Finanzplanungserlass kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.

Mittelfristige Finanzplanung bis 2029

Die Ergebnishaushalte bleiben im Planungszeitraum positiv - ein grundsätzlich gutes Signal.

Allerdings beruhen Teile dieser Ergebnisse auf Einmaleffekten wie Grundstücksverkäufen.

Gleichzeitig wird die Verschuldung weiter ansteigen:

-

Verschuldung 30.09.2025:

7,9 Mio. €

-

Erwarteter Schuldenstand 31.12.2029:

über 11,1 Mio. €

Die Rückzahlung des Hessenkasse-Darlehens wird 2026 abgeschlossen sein, was kurzfristig entlastet - jedoch wird diese Entlastung durch steigende Investitionsbedarfe unmittelbar wieder aufgezehrt.

Der Abbau des Sanierungsstaus wird uns über Jahre hinweg finanziell prägen.

Straßen, Kanäle, Gebäude, Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeugbeschaffungen und Löschwasserzisternen - all das sind Pflichtaufgaben, keine „Wünsche“.

Die Kosten im Bereich „Kindertagesstätten“ steigen weiterhin und belasten den Haushalt zusätzlich. Hier ist eine strukturelle Anpassung unumgänglich.

Erst ab 2029 ergibt sich nach aktueller Planung eine positive freie Spitze.

Zur notwendigen Konsolidierung im Finanzhaushalt ist auch in diesem Haushalt wieder die planerische Auflösung des KVK-Fonds innerhalb des Finanzplanungszeitraums unumgänglich.

Verschuldungsstand und -entwicklung

Die Zahlen zeigen deutlich: Lohra ist seit Jahren hoch verschuldet.

-

Schuldenstand 31.12.2024:

7.087.115 €

-

Voraussichtlicher Schuldenstand 31.12.2025:

8.853.689 €

Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt in 2025 vorauss.

1.550,56 €.

Selbst wenn ab morgen keine neuen Kredite aufgenommen würden, bräuchte die Gemeinde mehrere Jahrzehnte, um die bestehenden Schulden abzubauen.

Allein im Jahr 2026:

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Tilgungen in Höhe von

844.300 €

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Zinsen in Höhe von

268.276 €

Diese Belastungen engen die Handlungsspielräume der Gemeinde erheblich ein.

Investitionen

Als größte Investitionspositionen im Haushaltsjahr 2026 sind insbesondere der Bereich Brandschutz und die Straßeninfrastruktur zu nennen.

Im Bereich Brandschutz sind für das Haushaltsjahr 2026 Mittel von knapp 1 Mio. € für Gebäude, Fahrzeuge und Ausstattung der Feuerwehr der Gemeinde Lohra eingeplant. Hinzu kommen noch weitere 500.000 € als Verpflichtungsermächtigung für Fahrzeugbeschaffungen in den Folgejahren und Haushaltsreste in sechsstelliger Höhe.

Die Herausforderungen sind aber nach wie vor groß und wir werden im Rahmen der Umsetzung des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplanes weitere Investitionen in enormer Höhe zu schultern haben.

Als zweiter großer Bereich muss die Umsetzung des Straßensanierungsprogramms genannt sein.

Die Gemeinde Lohra hat in den letzten Jahren bereits Straßen saniert; zuletzt waren wir beteiligt an den Ortsdurchfahrten Weipoltshausen und Damm.

Eine weitere Umsetzung des Straßenbauprogramms ist zwingend notwendig und wird auch im 2026 und den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums fortgeführt. Hierfür sind erhebliche Investitionen nötig. Für das kommende Haushaltsjahr sind sowohl Endausbauten bisheriger Baustraßen nach dem BauGB (90/10), als auch Straßensanierungen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG - 50/50 bzw. 75/25) vorgesehen.

Im Einzelnen sind dies für 2026:

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grundhafte Sanierung der Biegenstraße mit Kanal und Kirbach-Verrohrung in Lohra

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Endausbauten des Baugebiets „Auf den langen Strichen“ und „Am Trieb“ in Lohra

Bei allen Maßnahmen werden Anliegerbeiträge in unterschiedlicher Höhe von den Bürgern erhoben und die Gemeinde deckt aus allgemeinen Steuermitteln den Kommunalanteil ab.

Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der kommunalen Liegenschaften ist die Installation von Wärmepumpen und PV-Anlagen bei verschiedenen Gebäuden geplant.

Ebenso ist in 2026 die Planung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in den noch nicht umgerüsteten Ortsteilen vorgesehen, sodass diese ab 2027 erfolgen kann.

Weitere große Investitionspositionen werden sich im Laufe des Haushaltsjahres 2026 ergeben. Hier sei bereits heute die notwendige Umstrukturierung der Kitas genannt.

Ein weiterer großer Investitionsbedarf wird sich aus der Machbarkeitsstudie zum Betrieb der Kläranlage Willershausen ergeben, die vor wenigen Wochen in Auftrag gegeben wurde.

Die für die nächsten 12 Jahre angekündigten Beihilfen des Bundes für Investitionen belaufen sich voraussichtlich im Fall der Gemeinde Lohra auf jährlich rd. 240.000 €.

Bisher sind jedoch noch keine konkreten Regelungen getroffen worden, ob man einen Teil dieser Zahlungen auch im Aufwandsbereich verwenden darf.

Sobald hier genauere Modalitäten bekannt gegeben werden, muss die bestehende Planung entsprechend angepasst und in der Gemeindevertretung über die Mittelverwendung entschieden werden.

Schlussbetrachtung

Die Aufstellung des Haushalts 2026 war eine der anspruchsvollsten der letzten Jahre.

Wir stehen vor massiven Herausforderungen:

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ein Sanierungsstau, der uns zwingt, in die Infrastruktur zu investieren,

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steigende gesetzliche Anforderungen,

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wachsende Erwartungen aus Bürgerschaft und Politik,

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und eine strukturell zu geringe Einnahmesituation.

Der Ergebnishaushalt 2026 weist zwar einen Überschuss aus, doch der Finanzhaushalt zeigt mit einem Fehlbedarf von -1.000.220 € deutlich, wo die eigentlichen Probleme liegen.

Die Haushaltskonsolidierung muss daher konsequent fortgeführt werden. Dazu gehört auch eine ehrliche Diskussion über Hebesätze, Gebühren und Aufwandsreduzierungen.

Ohne strukturelle Veränderungen wird die Gemeinde Lohra ihre Handlungsfähigkeit langfristig verlieren.

Trotz aller Herausforderungen bleibt festzuhalten:

Wir stellen uns der Verantwortung.

Wir investieren in die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde, auch wenn dies finanziell schmerzhaft ist. Gleichzeitig arbeiten wir daran, die strukturelle Lage zu verbessern und den Haushalt nachhaltig zu stabilisieren.

Ich danke allen Mitarbeitenden der Verwaltung, insbesondere dem Fachbereich Finanzen, für die umfangreiche und sorgfältige Arbeit an diesem Haushalt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um eine sachliche Beratung und um Ihre Zustimmung zum Haushaltsplan 2026.

Vielen Dank.

TOP 13

Mitteilungen

Mitteilungen Bürgermeisterin

Am 17.01.2026 findet von 10:00 bis 14:00 Uhr eine Haushaltsinfo für alle Gemeindevertreter, Gemeindevorstandsmitglieder sowie Ortsvorsteher bzw. Ortsbeiratsmitglieder statt. Lars Plitt als Fachdienstleiter Finanzen wird den Haushalt wieder vorstellen.

Der Ortsteil Reimershausen ist „Dolles Dorf“.

Windkraft - Aktueller Stand der Planungen in Bischoffen; aktuell 3 Anlagen auf Bischoffener Seite und evtl. 3 Anlagen auf Rodenhäuser Seite. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll nach dem Willen des Projektierers in Kürze in die Beratung gehen.

Die Auftragserteilung zur Erstellung einer Konzeptstudie für die Kläranlage Willershausen wurde vom Gemeindevorstand vergeben.

Am 16.12.2025 findet eine Anliegerversammlung für den Straßenausbau „Auf den langen Strichen“ im Bürgerhaus Lohra statt.

Der Antrag auf Förderung zur nachhaltigen Entwicklung und Erneuerung für den Ortsteil Lohra wurde nicht berücksichtigt.

Dem Antrag auf Förderung zur Sanierung der beiden Treppen im Ortsteil Lohra ist ebenfalls nicht entsprochen worden.

Das Konzert in der ev. Kirche im Rahmen der Kulturreihe flora 3048 war sehr gut besucht. Die Fotos, die im Rahmen des Fotoworkshops im September 2025 erstellt wurde, werden im Landratsamt Marburg ausgestellt. Die Eröffnung findet am 19.01.2026,um 15:00 Uhr, im Landratsamt Marburg statt.

Der Konnexitätsausgleich für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung ist in Höhe von 39.000 € bei der Gemeinde eingegangen.

Erneute Beauftragte für Friedhofshallen werden eingestellt.

Inbetriebnahme des Feuerwehrgerätehauses Altenvers ist voraussichtlich für Dezember 2025 / Januar 2026 geplant.

Offenlage des Bebauungsplanes “Hilgenacker” im Ortsteil Damm erfolgt derzeit; Satzungsbeschluss soll noch im 1. Quartal ´26 erfolgen

Die Grundschulsporthalle steht den Vereinen wieder zur Verfügung.

Die Schutzmaßnahmen für die Geflügelpest wurden gelockert.

Am 01.01.2026 startet das mobile Löschwasserkonzept.

TOP 14

Fragestunde

Herbert Schepp:

Wie ist der Stand bei den Ablagerungen auf dem Festplatz in Altenvers?

Antwort Bürgermeisterin:

Eine Anfrage wurde an die GlasfaserPlus gestellt. Bevor die Ablagerungen entfernt werden können, muss zunächst eine Beprobung des Materials durchgeführt werden.

Karl Klefenz:

Warum wurde nicht zu einem Kindergartenausschuss einberufen?

Antwort Bürgermeisterin:

Da für den letzten im Kalender vorgesehenen Ausschusstermin keine Themen vorlagen, wurde der Termin in Absprache mit der Vorsitzenden des Kindergartenausschusses für eine Sitzung der Friedhofskommission genutzt.

Antwort Margarete Fiedler, Vorsitzende Kindergartenausschuss:

Ja, die Absprache kann ich bestätigen. Im neuen Jahr wird wieder zu einem Kindergartenausschuss eingeladen.

Knut Schäfer:

Projekt Kindergarten/Rathaus - Da wir jetzt nicht im Förderprogramm sind, wie geht es weiter? Wie kann da ein Zeitplan mit Zeitachse aufgestellt werden?

Antwort Bürgermeisterin:

Mit der Absage des Förderantrages müssen wir unser Ziel anpassen und einen neuen Zeitplan entwickeln. Es soll sukzessive weiter daran gearbeitet werden - aber ohne Zeitdruck.

Werner Waßmuth:

Projekt neues Rathaus Neue Mitte - Wird das Projekt jetzt eingestellt?

Antwort Bürgermeisterin:

Im Januar 2026 ist ein Termin mit der Volksbank Mittelhessen geplant. Hier erfolgt eine Abstimmung, ab und wie es weitergehen kann.

Hans-Wilhelm Kisch, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Petra Weber, Schriftführerin