Ab dem 01.06.2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die rückwirkende An- oder Abmeldungen bei Umzügen ausschließt.
Bitte beachten Sie daher:
Eine An- oder Abmeldung Ihres Energievertrages muss spätestens 14 Tage vor der Wohnungsübergabe bei uns eingehen.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Energievertrag reibungslos angepasst wird, und vermeiden mögliche Zusatzkosten.
Ihre Umzugsmitteilung können Sie uns auf folgenden Wegen zukommen lassen:
Sollten Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.