Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) v. 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 04.12.2024 (Amtsbl. I, S. 1086, 1087) und der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände v. 15.10.1981 (Bekanntmachungsverordnung - BekVO, Amtsbl. 1981, S. 828), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 15.11.2017 (Amtsbl. I, S. 1007), hat der Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende Neufassung der Satzung beschlossen:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dillingen/Saar, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite der Stadt Dillingen/Saar (www.dillingen-saar.de) veröffentlicht.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in der Stadt Dillingen/Saar vom 27. November 1981 außer Kraft.
Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:
Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Nachtragssatzung als von Anfang an gültig, selbst, wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
| 1. | des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder |
| 2. | solcher Bestimmungen, welche aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ergangen sind, |
zustande gekommen sein sollte.