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Dillinger Bote
Ausgabe 23/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Einwohnerfragestunde

über die Durchführung einer Einwohnerfragestunde in den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates der Stadt Dillingen/Saar

Aufgrund der §§ 12 und 20a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) v. 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 04.12.2024 (Amtsbl. I, S. 1086, 1087) hat der Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Einrichtung der Einwohnerfragestunde

(1) Zu Zwecken der frühzeitigen Information und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner und der ihnen nach §19 Abs. 2 und 3 KSVG gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen im Gebiet der Stadt Dillingen/Saar wird eine Einwohnerfragestunde eingerichtet. Ziel ist die Beteiligung im Willensbildungsprozess in Angelegenheiten der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung. Dazu erhalten die Berechtigten die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

(2) Die Einwohnerfragestunde findet bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates statt. Bei öffentlichen Sitzungen seiner Ausschüsse findet keine Einwohnerfragestunde statt.

§ 2

Personenkreis

Berechtigte sind neben den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Dillingen/Saar auch Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende, auch wenn sie nicht im Gebiet der Stadt Dillingen/Saar wohnen, und Vertreterinnen und Vertreter juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen, wenn das Grundstück, der Gewerbebetrieb oder der Sitz der Gesellschaft bzw. der Vereinigung im Gebiet der Stadt Dillingen/Saar liegt.

§ 3

Verfahren

(1) Die Einwohnerfragestunde findet in der Regel nach der Feststellung der Sitzungsregularien zu Beginn des öffentlichen Teils einer Stadtratssitzung statt. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Mit einfacher Stimmenmehrheit kann sie um weitere 15 Minuten verlängert werden.

(2) Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und dürfen die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Berechtigten haben zu Beginn ihren vollständigen Namen zu nennen und in welchem Stadtteil der Stadt Dillingen/Saar sie wohnen oder das Grundstück liegt bzw. der Gewerbebetrieb, die Gesellschaft oder Vereinigung ihren Sitz hat. Die Daten werden zu Zwecken einer sachgerechten Bearbeitung verarbeitet und im erforderlichen Umfang gespeichert.

(3) Themen, die nichtöffentlich zu behandeln sind, die dem öffentlichen Wohl oder den berechtigten Interessen Einzelner entgegenstehen, dürfen nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. Die Sitzungsleitung hat solches unverzüglich zu unterbinden. Die Sitzungsleitung weist ferner Themen zurück, wenn

  1. sie nicht den Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung betreffen,
  2. die Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt,
  3. sie ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen,
  4. sie persönliche Einzelfälle betreffen,
  5. sie Themen betreffen, die sich bereits in der entsprechenden Sitzung auf der Tagesordnung befinden,
  6. sie von denselben Personen oder Vertreterinnen und Vertreter bereits gestellt wurden,
  7. sie Wertungen, unsachliche Feststellungen oder strafbare Äußerungen enthalten oder
  8. die Zeit nach Abs. 1 ausgeschöpft ist.

(4) Eingaben werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.

(5) Zu den gestellten Fragen nimmt die Sitzungsleitung oder auf deren Veranlassung hin ein Mitglied des Stadtrates oder eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter der Verwaltung Stellung. Fragen, die während der Sitzung nicht beantwortet werden können, werden in zweckmäßiger Weise im Nachgang beantwortet. Ist die Antwort von allgemeinem Interesse, werden auch die Fraktionen darüber in Kenntnis gesetzt.

8) Bei grober Ungebühr, erheblicher Unruhe und verbalen Entgleisungen kann die Sitzungsleitung jederzeit das Wort entziehen oder die Einwohnerfragestunde abbrechen. Dies gilt auch, wenn sie sich kein Gehör verschaffen kann.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Durchführung einer Einwohnerfragestunde in der Stadt Dillingen/Saar vom 12. März 1998 außer Kraft.

Dillingen/Saar, den 16.05.2025

Der Bürgermeister der Stadt Dillingen/Saar
Christian Finkler

Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:

Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Nachtragssatzung als von Anfang an gültig, selbst, wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

1.

des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder

2.

solcher Bestimmungen, welche aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ergangen sind,

zustande gekommen sein sollte.

Der Bürgermeister der Stadt Dillingen/Saar
Christian Finkler