Namens der Stadt Dillingen/Saar als Trägerin der Straßenbaulast widme ich hiermit gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung durch Abbau von Formerfordernissen im Landesrecht des Saarlandes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), den neuausgebauten Teil der Hedwigstraße im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann als „Gemeindestraße“ im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Saarländischen Straßengesetzes.
Die Widmung erstreckt sich auf das Straßenteilgrundstück in der Gemarkung Pachten, Flur 9, Parzelle 369.
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Fläche ersichtlich ist, kann bei der Stadt Dillingen/Saar, Ordnungsamt, Merziger Straße 51, während der Dienstzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06831 709 357 oder -355) eingesehen werden.
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt diese Allgemeinverfügung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäß §§ 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBL. I., S. 686) in Verbindung mit dem Saarländischen Ausführungsgesetz zu VwGO (AG-VwGO) vom 05. Juli 1960 (Amtsblatt S. 558) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Dillingen/Saar oder beim Kreisrechtsausschuss in Saarlouis (Landratsamt, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis) Widerspruch erhoben werden.