1. Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl zum Integrationsbeirat der Stadt Dillingen/Saar findet am Sonntag, den 30. November 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Dillingen/Saar. Das Wahlgebiet wird von dem Bürgermeister als Wahlleiter für die Stimmabgabe nicht in Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlraum befindet sich am Wahltag in der Seniorenbegegnungsstätte im Erdgeschoss des Rathauses
(Merziger Straße 51, 66763 Dillingen/Saar).
2. Zusammensetzung des Integrationsbeirates, Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Der Integrationsbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. Davon werden 9 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 6 Mitglieder werden durch den Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar entsandt.
Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Dillingen/Saar ihre Hauptwohnung haben.
Ausgenommen sind ausländische Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps; Personen, die auf Grund eines Truppenstationierungsvertrages zur Unterlassung jeder politischen Tätigkeit verpflichtet sind; ausländische Angehörige ausländischer Streitkräfte, soweit sie sich aufgrund eines Vertrages bzw. im Rahmen des Nato-Bündnisses in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten; ferner Asylbewerberinnen und Asylbewerber, es sei denn sie sind unanfechtbar als Asylberechtigte anerkannt oder ihnen ist unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden.
Von Amts wegen werden alle Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Diese erhalten bis zum 09.11.2025 eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Der restliche Kreis der Wahlberechtigten muss bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 09.11.2025 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wählbar in den Integrationsbeirat sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten in der Stadt Dillingen/Saar ihre Hauptwohnung haben.
3. Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 25. September 2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt, Zimmer 1.08, 1. Obergeschoss des Rathauses, einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 25. September 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Es können sowohl Wahlvorschläge mit Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen (Wählergruppen) eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag darf höchstens 18 Bewerberinnen/Bewerber umfassen.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Wahlvorschläge sind die Vordrucke der Stadt Dillingen/Saar zu nutzen. Diese finden Sie online auf www.dillingen-saar.de zum Download.
Diese können auch beim Wahlamt und dem Allgemeinen Sozialen Dienst in ausgedruckter Form abgeholt werden.
Bei Fragen stehen der Allgemeine Soziale Dienst (06831-709 360) und das Wahlamt (06831-709 217, wahlamt@dillingen-saar.de) gerne zur Verfügung.