Die Höhe der Hundesteuer hat sich in der Stadt Dillingen/Saar für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025 nicht verändert. Die Bescheide für das Jahr 2020 gelten als Dauerbescheide gemäß § 12a Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) auch für die Folgejahre. Daher werden auch für das Jahr 2026 keine neuen Bescheide versandt. Die Hundesteuer ist analog zu den Grundsteuern in vier Raten am 15.02.2026, 15.05.2026, 15.08.2026 sowie 15.11.2026 fällig. Die Höhe der fälligen Beträge ist aus dem jeweiligen Abgabenbescheid 2020 bzw. der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwaltung der Stadt Dillingen/Saar, Abt. Steuern und Abgaben, unter den Telefonnummern 06831/709-308 und 709-304 zur Verfügung.