Am 8. September wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag verabschiedet. Nach wie vor umstritten, hat die Ampel ihre als Heizungsgesetz titulierte Initiative zuvor in wesentlichen Punkten überarbeitet. Nach den Plänen der Regierung werden die Vorgaben den vom Gebäudesektor ausgehenden CO2-Ausstoß hierzulande durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen erheblich reduzieren. Das Heizen in Deutschland wird jetzt klimafreundlicher.
Von 2024 an sollen neu eingebaute Heizungen wenigstens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das bedeutet faktisch das Aus der klassischen Öl- und Gasheizungen. Jedoch gelten die neuen Verordnungen des GEG anfangs nur für Neubaugebiete. Für den Gebäudebestand ändert sich akut nichts. Das heißt, dass intakte Heizungen auch nach 2024 weiterbetrieben und defekte Anlagen auch repariert werden können.
Eigenheimbesitzer im Gebäudebestand sind derweil nicht gezwungen, sich sofort zu entscheiden, wie es mit ihrer Wärmeversorgung weitergehen soll. Denn die Regierung hat das Heizungsgesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. In der Wärmeplanung sollen Kommunen in den kommenden Jahren untersuchen, ob es in den Regionen die Option auf eine zentrale Wärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Infrage kommen etwa Nah- oder Fernwärmenetze oder Gasnetze für „grünes Gas“ (Biomethan, synthetisches Gas (SNG) und regenerativ erzeugter Wasserstoff).
Die Wärmeplanung hat zum Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Allerdings gibt es hierzulande noch kein flächendeckendes Fernwärmenetz. Daher ist das Gebot der Stunde, sich frühzeitig hinlänglich beraten zu lassen. Kompetente Anlaufstellen sind zuerst die Stadt- und Gemeindewerke, regionalen Energieversorger (EVU), aber auch die etablierten Energieberater oder Verbraucherzentralen.
Die Wärmeplanung wird Hausbesitzern künftig eine wichtige Orientierung in Planungs- und Investitionsdingen sein. Denn auf diesem Weg können sie erfahren, ob ihr Haus vielleicht bald an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Besteht Aussicht darauf, müssen sie ihre Wärmeversorgung nicht selbst auf erneuerbare Energien umstellen und können sich unter Umständen den Einbau einer teuren elektrischen Wärmepumpe sparen. Während für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Pläne Mitte 2026 vorlegen sollen, gilt für die kleineren eine Frist bis zum 30. Juni 2028.
Die Umrüstung auf eine klimafreundlichere Heizung soll generell mit 30 % der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll bis 2028 zudem einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten, der sich alle zwei Jahre um drei %-Punkte reduziert. Haushalte, die über weniger als 40.000 Euro Jahresbrutto-Einkommen verfügen, sollen weitere 30 % bekommen. Insgesamt ist die Förderung bei 70 % bzw. mit einer maximalen Fördersumme von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt.
Hauseigentümer treibt die Frage um, was sie im Zuge des GEG am besten tun sollten. Antwort: Sofern ihre Heizungsanlage in Ordnung, gut gewartet und eingestellt ist, raten Experten, einfach nichts zu tun. Sollte die Anlage „schlecht in Schuss“ sein, empfehlen sie insofern eine Wartung und einen hydraulischen Abgleich, als diese einfachen und kostengünstigen Maßnahmen Einsparungen zwischen 10 und 15 % bringen und die Lebenserwartung der Heizungsanlege erheblich erhöhen können. Daneben empfehlen sich auch eine Dämmung aller Heizleitungen und gebäudeseits eine Kellerdämmung und eine Dämmung des obersten Geschosses im Haus.
Damit die Wärmewende gelingt, werden wir im Gebäudebestand nicht ewig um eine Rund-um-Sanierung umhinkommen. Aber bis dahin – das sind ermutigende Erkenntnisse aus Gesprächen mit dem kompetenten Beratungspersonal der Stadt- und Gemeindewerke des Saarlandes – kann an vielen Stellschrauben in die richtige Richtung justiert werden.
Saarländische Stadt- und Gemeindewerke sind durch ihre gut ausgebildeten Beraterinnen und Berater, ihre Verbundenheit und Identifikation mit ihrer Region prädestiniert, ihre Kundinnen und Kunden individuell zum GEG zu informieren und fachlich optimal zu beraten. Wenn die Zeit reif ist, das heißt, die Wärmeplanung für ihre Region steht. Die Wärmewende geht alle an und kann nur gelingen, wenn alle gemeinsam daran mitwirken, um sie nach vorne zu bringen. Eine Wahl oder einen Plan B haben wir genaugenommen sowieso nicht.