Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 01. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Wehrverwaltung allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich, dies dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dillingen/Saar bis 29. Februar 2024 persönlich mitzuteilen, damit ein Vermerk bei ihren Meldedaten angebracht wird.
Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz weise ich darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt im Jahre 2024 auf Begehren eine Melderegisterauskunft über Alters- und/oder Ehejubiläen von Einwohnern dann erteilt, wenn die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 – 3 nicht widersprochen haben. Die Auskunftserteilung umfasst Altersjubiläen ab Vollendung des 70. Lebensjahres und Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit. Einwohner, die dieser Auskunftserteilung widersprechen wollen, bitte ich um entsprechende schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dillingen/Saar.
Am Mittwoch, 18.10.2023, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Bauausschusses statt. Zu Beginn der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
Am Donnerstag, 19.10.2023, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Stadtrates statt. Zu Beginn der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.