Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz weise ich darauf hin, daß das Einwohnermeldeamt im Jahre 2026 auf Begehren eine Melderegisterauskunft über Alters- und/oder Ehejubiläen von Einwohnern dann erteilt, wenn die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 – 3 nicht widersprochen haben. Die Auskunftserteilung umfaßt Altersjubiläen ab Vollendung des 70. Lebensjahres und Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit.
Einwohner, die dieser Auskunftserteilung widersprechen wollen, bitte ich um entsprechende schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dillingen/Saar.