Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 01. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2027 volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.
Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich, dies dem Einwohner-meldeamt der Stadt Dillingen/Saar bis 28. Februar 2026 persönlich mitzuteilen, damit ein Vermerk bei Ihren Meldedaten angebracht wird.