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Dillinger Bote
Ausgabe 48/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

1. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dillingen/Saar für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), hat der Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar am 08.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzplan

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

EUR

a) im Ergebnishaushalt

die Erträge

53.913.400

53.913.400

die Aufwendungen

72.286.800

72.286.800

der Saldo der Erträge und Aufwendungen

-18.373.400

-18.373.400

b) im Finanzhaushalt

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.397.000

7.363.500

9.760.500

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

6.350.000

18.045.600

24.395.600

der Saldo aus Investitionstätigkeit

-3.953.000

-10.682.100

-14.635.100

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.953.000

26.931.500

30.884.500

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.300.000

1.300.000

der Saldo aus Finanzierungstätig-keit

3.953.000

25.631.500

29.584.500

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Rücklagen

Die Verringerung der allgemeinen und der Ausgleichsrücklage wird nicht geändert.

§ 6

Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

§ 7

Stellenplan

Es gilt der vom Stadtrat am 12.03.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Haushaltssanierungsplan

Aufgrund § 10 Saarlandpaktgesetz ist die Aufstellung und der Beschluss eines Haushaltssanierungsplanes nicht erforderlich.

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

Die bisherigen Festsetzungen werden nicht verändert.

Stadt Dillingen/Saar, den 08.10.2025
Christian Finkler
Bürgermeister

2. Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 09.10.2025 der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert vorgelegt.

Diese hat mit Schreiben vom 10.11.2025 mitgeteilt, dass von der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushalt 2025 Kenntnis genommen wurde. Genehmigungspflichtige Teile waren darin nicht enthalten.

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3. Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt zur Einsichtnahme ab dem 27.11.2025 auf Zimmer 4.07 und 4.09 des Rathauses sieben Werktage während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Dillingen/Saar, den 27.11.2025
Christian Finkler
Bürgermeister