Aufgrund des § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087), hat der Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar am 08.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| EUR |
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| a) im Ergebnishaushalt | |||||
| die Erträge | 53.913.400 | 53.913.400 | |||
| die Aufwendungen | 72.286.800 | 72.286.800 | |||
| der Saldo der Erträge und Aufwendungen | -18.373.400 | -18.373.400 | |||
| b) im Finanzhaushalt | |||||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.397.000 | 7.363.500 | 9.760.500 | ||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.350.000 | 18.045.600 | 24.395.600 | ||
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | -3.953.000 | -10.682.100 | -14.635.100 | ||
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.953.000 | 26.931.500 | 30.884.500 | ||
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.300.000 | 1.300.000 | |||
| der Saldo aus Finanzierungstätig-keit | 3.953.000 | 25.631.500 | 29.584.500 | ||
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
Die Verringerung der allgemeinen und der Ausgleichsrücklage wird nicht geändert.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
Es gilt der vom Stadtrat am 12.03.2025 beschlossene Stellenplan.
Aufgrund § 10 Saarlandpaktgesetz ist die Aufstellung und der Beschluss eines Haushaltssanierungsplanes nicht erforderlich.
Die bisherigen Festsetzungen werden nicht verändert.
2. Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 09.10.2025 der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert vorgelegt.
Diese hat mit Schreiben vom 10.11.2025 mitgeteilt, dass von der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushalt 2025 Kenntnis genommen wurde. Genehmigungspflichtige Teile waren darin nicht enthalten.
Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3. Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt zur Einsichtnahme ab dem 27.11.2025 auf Zimmer 4.07 und 4.09 des Rathauses sieben Werktage während der Öffnungszeiten öffentlich aus.