gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 77 „Westlich Düppenweiler Straße/In der Schlung“ im Stadtteil Diefflen der Stadt Dillingen/Saar im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Dillingen/Saar hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 „Westlich Düppenweiler Straße/In der Schlung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Grenzen des geplanten Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 77 „Westlich Düppenweiler Straße/In der Schlung“ verfolgt die Planungsziele der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung), die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Gebäudehöhen, und die Festsetzung überbaubarer Flächen durch Baulinien und Baugrenzen zum Erhalt der städtebaulichen Struktur. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich vom 8. Januar bis einschließlich 19. Januar 2024 im Rathaus der Stadt Dillingen/Saar, Merziger Straße 51, Bauamt, Zimmer 2.01, 66763 Dillingen/Saar, während der Öffnungszeiten (Mo-Do 8 - 12 Uhr, Di 14 - 16 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Fr 7.30 bis 13.30 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.
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