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Knotenrundschau
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung im Marktflecken Mengerskirchen, Kerngemeinde

Quelle: geoportal hessen

Bebauungsplan „Lämmergärten“, 6. Änderung

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten

Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 13.09.2022 den Bebauungsplan „Lämmergärten“, 6. Änderung im Ortsteil Mengerskirchen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan sowie die zugehörige Begründung werden in der Gemeindeverwaltung, 35794 Mengerskirchen, Schlossstraße 3, Zimmer 14 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite des Marktflecken Mengerskirchen

(https://www.mengerskirchen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/bauleitplanverfahren/) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Lämmergärten“, 6. Änderung

Mengerskirchen, den 06.03.2025

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Mengerskirchen
Daniel Melchert
Bürgermeister