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Knotenrundschau
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung des Marktfleckens Mengerskirchen

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– Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Rübenstück“, 1. Änderung, im Ortsteil Waldernbach –

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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a (3) BauGB i. V. mit § 3 (2) BauGB

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Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Rübenstück“ im Ortsteil Waldernbach beschlossen. Ziel der Planaufstellung ist die Erweiterung der Baugrenzen für eine bessere Ausnutzung der Bauflächen sowie die Neuordnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.

Nach der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB von September 2020 bis Oktober 2020 und einer erneuten Offenlegung gemäß § 4a (3) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB im Mai 2022 wurde der Planentwurf nochmals geändert. Der Entwurf des Bebauungsplans ist aufgrund dieser Änderungen gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Planentwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung im Rahmen der erneuten Offenlegung gem. § 4a (3) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Freitag, den 31. März 2023

bis einschließlich Mittwoch, den 19. April 2023

in der Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, Zimmer 14, 35794 Mengerskirchen während der allgemeinen Dienststunden (Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr) ist für eine Einsichtnahme eine Terminvereinbarung erforderlich. Am 07.04.2023 (Karfreitag) und am 10.04.2023 (Ostermontag) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Anregungen und Bedenken können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen sind auf die geänderten Teile des Bebauungsplans zu beschränken.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den unten abgebildeten, unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er umfasst in der Gemarkung Waldernbach, Flur 35 die Flurstücke 44/5, 87/1, 87/2 und 98/54 jeweils vollständig.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Mengerskirchen unter www.mengerskirchen.de (Rathaus, Bürgerservice und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen / Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z zugänglich.

Umweltbezogene Informationen:

Weitergehende Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und sowie der Geringfügigkeit der zu erwartenden Umweltauswirkungen nicht vor. Ergänzend zu den Planunterlagen kann der Umweltbericht zur Planaufstellung aus dem Jahr 2019 eingesehen werden.

Weiterhin können folgende im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden:

Landkreis Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz:

Hinweise und Bedenken wegen Artenschutz, Bedenken wegen Zufahrt von L 3046, Hinweise zur Eingriffsregelung.

Regierungspräsidium Gießen:

Hinweise zum Bodenschutz, Starkregenereignissen, Ausgleichsmaßnahmen.

Weitere Hinweise:

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.

Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Mengerskirchen oder ein von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mengerskirchen oder den von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Mengerskirchen oder dem von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Mengerskirchen, den 23.03.2023

Der Gemeindevorstand
Thomas Scholz, Bürgermeister