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Knotenrundschau
Ausgabe 15/2023
Feuerwehren
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Jagdgenossenschaft Mengerskirchen

Die Jagdgenossen von Mengerskirchen haben in Ihrer Versammlung am 24.03.2023 im Schützenhaus Mengerskirchen beschlossen, dass der Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen verteilt werden soll. Die Mittel sollen für die Unterhaltung von Feldwegen und Entwässerungsanlagen verwendet werden.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz i.V. mit § 15 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mengerskirchen ortsüblich bekannt gegeben.

Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 24.03.2023 liegt beim Jagdvorsteher, Dirichsring 14 in 35794 Mengerskirchen-Waldernbach, zwei Wochen zur Einsicht für die Jagdgenossen öffentlich aus.

Mengerskirchen, den 02.04.2023

Der Jagdvorstand
A. Ehresmann, Jagdvorsteher