Der Schnee ist weg und der Frühling hält wieder mehr und mehr Einzug in unsere Region. Natürlich hat auch in diesem Jahr der Winter wieder insbesondere auf unseren Straßen seine Spuren hinterlassen. Verdreckte Bürgersteige und Straßenrinnen sowie überfüllte Straßeneinläufe sind leider das Ergebnis.
Aus diesem Grunde bitten wir hiermit die Grundstückseigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslagen, ihrer Straßenreinigungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt verstärkt nachzukommen.
Bitte achten Sie darauf, dass Kehricht nicht in den Straßeneinlauf gelangt, da sonst die Gefahr der Überschwemmung bei starken Regenfällen auftreten kann.
Bei überhängenden Ästen ist insbesondere darauf zu achten, dass das Lichtfeld der Straßenlampen nicht beeinträchtigt ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Appell sowie die Verpflichtung insbesondere auch an die Eigentümer der unbebauten Grundstücke (Baugrundstücke oder Gartenland) gerichtet ist, deren Grundstücke in der Ortslage liegen bzw. erschlossen sind.
Nach unserer Straßenreinigungssatzung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Fahrbahn einschließlich der Rad- und Gehwege, Überwege, Böschungen, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen.
Die Verwaltung appelliert an die Vernunft und Einsicht aller Bürger im Sinne eines positiven Darstellungsbildes unserer Gemeinde.
Mengerskirchen, 13. April 2023