hier: Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes
Der Umlegungsplan der vereinfachten Umlegung Gemarkung Winkels, Escherweg, Platte ist am 27.03.2026 unanfechtbar geworden.
Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen ersetzt.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit und der Erteilung der Übernahmeerklärung des Amtsgerichtes (Grundbuchamt) fällig.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Mengerskirchen, den 13.04.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mengerskirchen