Familien brauchen zuverlässige, zeitlich flexible und familienfreundliche Betreuungsangebote. Neben den Betreuungsangeboten in den Kindertagesstätten und der Kinderkrippe, existiert noch das Vermittlungsangebot von Tagesmüttern in der Servicestelle für Tagespflege. Die Servicestelle für die Gemeinden Mengerskirchen, Merenberg, Waldbrunn, Elbtal und Dornburg ist beim Familien-, Jugend und Seniorenbüro des Marktfleckens Mengerskirchen angesiedelt und berät sowohl Eltern als auch Tagesmütter bei der Vermittlung eines Betreuungsplatzes. Derzeit werden neue Betreuungspersonen gesucht.
Neuer Ausbildungskurs nach den Sommerferien 2024!
Ein neuer Ausbildungskurs zur Tagespflegeperson im Landkreis Limburg-Weilburg beginnt nach den Sommerferien. Wenn Sie sich für die Teilnahme am Qualifizierungskurs interessieren und sich näher informieren wollen, wenden Sie sich an die Servicestelle für Tagespflege in Mengerskirchen, Frau Opel Telefon 06476-9136-28 oder direkt an das Amt für Jugend, Schule und Familie, Frau Roos Telefon 06431-296-351. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Landkreises Limburg Weilburg/Bürgerservice/Kindertagespflege Erlaubnis
Welche Voraussetzungen brauche ich als Tagesmutter?
Wie werde ich Tagesmutter?
Jeder, der ein Kind während des Tages
betreuen möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis zur Tagespflege.
Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist das Amt für Jugend, Schule und Familie des Landkreises Limburg-Weilburg. Das Amt für Jugend, Schule und Familie bietet zur Qualifizierung der angehenden Tagesmütter Grundkurse an, die sie Sie zur Betreuung der Kinder qualifizieren sollen. Der Kurs beinhaltet Themen wie Einführung in die Kindertagespflege, Aspekte der Zusammenarbeit mit Eltern, Entwicklungspsychologie der 0-12 jährigen, Erziehung und Bildung in der Tagespflege, Kinder in besonderen Situationen, Betreuung in der Kindertagespflege und 1. Hilfe am Kind. Der Kurs findet vorwiegend am Wochenende statt und endet mit einem einwöchigen Praktikum, sowie einem Qualifizierungsnachweis. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird geprüft, ob Sie als Tagesmutter geeignet und qualifiziert sind und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Außerdem wird die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt.