Die Jagdgenossen von Mengerskirchen haben in Ihrer Versammlung am 11.04.2025 im Schützenhaus Mengerskirchen beschlossen, dass der Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen verteilt werden soll. Die Mittel sollen für die Unterhaltung von Feldwegen und Entwässerungsanlagen verwendet werden.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz i.V. mit § 15 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mengerskirchen ortsüblich bekannt gemacht.
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 11.04.2025 liegt beim Vorsitzenden des Jagdvorstandes, Bürgermeister Daniel Melchert, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen, zwei Wochen zur Einsicht für die Jagdgenossen öffentlich aus.
Mengerskirchen, den 24.04.2025