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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 (2) BauGB
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 2.Juli 2024 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenzogenen Bebauungsplans „Wiesenweg 11“ im Ortsteil Waldernbach beschlossen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.04.2026 wurde die Bezeichnung in „Wiesenweg 9a“ geändert.
Ziel der Planaufstellung ist die Einbeziehung des südlichen Teils des Grundstücks „Wiesenweg 9“ in den Innenbereich um eine rückwärtige Bebauung zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den unten abgebildeten, unmaßstäblichen Karten ersichtlich.
Er umfasst in der Gemarkung Waldernbach, Flur 27 folgende Flurstücke.
Flurstück 71/3 und 71/5 jeweils vollständig und 91/3 und 93/2 jeweils teilweise.
Der Planentwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 15. Juni 2026 bis
einschließlich Freitag, den 17. Juli 2026
im Internet veröffentlicht. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Mengerskirchen unter https://www.mengerskirchen.de (Rathaus, Bürgerservice und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen / Bauleitplanverfahren) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an bauamt@mengerskirchen.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen öffentlich ausgelegt (zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB). Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Umweltbezogene Informationen:
Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen im Umweltbericht als Teil der Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild. In einem eigenständigen artenschutzrechtlichen Fachgutachten wurden die Avifauna sowie mögliche Maculinea-Vorkommen untersucht. Im Rahmen der Umweltprüfung wird auch eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung vorgenommen.
Weiterhin können folgende im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 (1) BauGB von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden:
Landkreis Limburg-Weilburg – FD Landwirtschaft und Schutzgebietsmanagement: Hinweise zur Planung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Landkreis Limburg-Weilburg – Untere Naturschutzbehörde:
Hinweise zum Umfang der Umweltprüfung und der artenschutzrechtlichen Untersuchung.
Regierungspräsidium Gießen:
Hinweise zu Grundwasser und Starkregenereignissen, Hinweise zur Klärung der Altlastensituation, Hinweise auf die Belange des Bodenschutzes, Hinweise zur Entsorgung von Bauabfällen.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Mengerskirchen oder ein von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mengerskirchen oder den von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Mengerskirchen oder dem von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planaufstellung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Mengerskirchen, den 08.06.2026