Durch den Regionalen Verkehrsdienst des Polizeipräsdium Westhessen wurden im OT Winkels Geschwindigkeitsmessungen am Ortsausgang Richtung Probbach aber noch innerorts mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h durchgeführt.
Im Nachgang zur Auswertung der Ergebnisse wurden abweichende Meinungen zur Auslegung der Höchstgeschwindigkeit geäußert.
Ab dem Bereich Probbacher Straße 2 ist die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h mit dem Verkehrszeichen 274-53 angeordnet und somit zugelassen.
Viele Autofahrer glauben, dass eine durch ein Verkehrsschild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sobald sie die nächste Kreuzung oder Einmündung erreicht haben und kein weiteres Schild vorhanden ist, das auf das Tempolimit hinweist. Dies erscheint erst einmal logisch, denn ein Verkehrsteilnehmer, der erst an dieser Stelle in die Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung einbiegt, kann von dieser ja nichts wissen.
Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen - selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.
Konkret ist dies in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zum Verkehrszeichen 274 geregelt.
„Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist.“
Dieser Sachverhalt kann für die betreffenden Einmündungen im OT Winkels eindeutig verneint werden.
Werden Kraftfahrer dann wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit belangt, muss oft ein Verkehrsgericht entscheiden, ob die Bestrafung zulässig ist. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird in solchen Fällen erwartet, dass sie auch ohne Schild über das bestehende Tempolimit informiert sind.
Die Beurteilung der aktuell angeordneten Höchstgeschwindigkeit 30 km/h im Bereich der Probbacher Straße wurde durch den stellv. Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes, Herrn Jürgen Frink, eindeutig bestätigt.
Wir bitte um entsprechende Beachtung.