Übergabe der Bescheide aus dem Dorfentwicklungsprogramm in Mengerskirchen (von links): Moritz Ruoff vom Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Büroleiter Manfred Horz, Dimitris Michalakelis, Brigitte Kintscher, Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer, der Mengerskirchener Bürgermeister Daniel Melchert und Anett-Christin Hochheim (Leiterin Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz).
Der Marktflecken Mengerskirchen ist mit seinen fünf Ortsteilen seit Juli 2022 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können. Gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) mit Handlungsfeldern und Projektvorschlägen erarbeitet, die im Nachgang weiter konkretisiert wurden. Alle Förderprojekte müssen aus diesem KEK abgeleitet werden. Das KEK sowie alle zugehörigen Unterlagen wurden von der Bewilligungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg im Einvernehmen mit der WI Bank am 15. April 2024 anerkannt und am 30. April 2024 von der Gemeindevertretung beschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der „Konzeptphase“ konnte somit die aktuelle „Umsetzungsphase“ beginnen, in der sich die Kommune bis Dezember 2028 befindet. Der für die Umsetzung kommunaler Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt rund 1.500.000 Euro. Die öffentliche Förderquote des Marktfleckens beträgt 70 Prozent der förderfähigen Nettokosten, sie wird jährlich neu festgesetzt und ist zunächst gültig bis zum 30. Juni 2025. Der nun übergebene Förderbescheid für die Städtebauliche Beratung hat ein Investitionsvolumen von 45.220,00 Euro, davon förderfähige Kosten in Höhe von 38.000,00 Euro und einem Zuschuss von insgesamt 26.600,00 Euro. Die Kommune kann nun ein geeignetes Fachbüro zur Beratung von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Antragstellerinnen und Antragstellern im örtlich abgegrenzten Fördergebiet beauftragen. Die Städtebauliche Beratung ist elementarer Bestandteil des privaten Antragsverfahrens und umfasst sowohl die Beratung hinsichtlich der baulichen Maßnahmen als auch der Förderkonditionen. Für die privaten Interessenten ist sie kostenfrei und unverbindlich. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für ein entsprechendes Büro. Nach anschließender Auftragsvergabe findet eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Hinweisen zur privaten Förderung statt. Kontaktdaten für die Terminvereinbarung werden sodann ebenfalls veröffentlicht.