Die Wasserschutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Quellfassung Im Kreuzgrund“ und „Stollen Winkels“ wurden aufgehoben. Die Aufhebungsverordnung wurde am 26.06.2025 durch den Regierungspräsidenten unterzeichnet und ist durch Verkündigung im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 21.07.2025 (StAnz. 30/2025 S. 814) am Folgetag in Kraft getreten.
Hiermit wird die Aufhebungsverordnung ortsüblich bekannt gemacht:
Verordnung
zur Aufhebung der Wasserschutzgebiete zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen „Quellfassung Im Kreuzgrund“ der Gemeinde Mengerskirchen in der Gemarkung Probbach im Landkreis Limburg-Weilburg und „Stollen Winkels“ der Gemeinde Mengerskirchen in der Gemarkung Winkels im Landkreis Limburg-Weilburg.
Vom 26. Juni 2025
Aufgrund der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473), wird Folgendes verordnet:
§ 1 Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 24.10.1988
Die mit Verordnung vom 24.10.1988 (StAnz. 48/1988 S. 2582) festgesetzten Wasserschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen „Quellfassung Im Kreuzgrund“ und „Stollen Winkels“ der Gemeinde Mengerskirchen werden mit dieser Verordnung aufgehoben. Die Wassergewinnungsanlagen „Quellfassung Im Kreuzgrund“ und „Stollen Winkels“ werden nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen, den 26. Juni 2025
Gz.: 1060-41.1-79-b-0615-00023#2019-00001
Gz.: 1060-41.1-79-b-0615-00209#2019-00001