Hiermit lade ich die Jagdgenossen von Mengerskirchen, zur Genossenschaftsversammlung für
Montag, 19. August 2024, 19.30 Uhr,
Schützenhaus Mengerskirchen
ein.
Eingeladen sowie stimmberechtigt sind die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke im Jagdbezirk Mengerskirchen, die im beim Jagdvorsteher ausgelegten Jagdgenossenschaftskataster eingetragen sind. Der Nachweis zum Eigentum ist am Abend der Versammlung bei Bedarf vorzulegen.
| 1. | Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 3. | Vorstellung eines neuen Satzungsentwurfes für die Jagdgenossenschaft Mengerskirchen zur Beschlussnahme in der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung |
| 4. | Vergabe der Jagd ab 1. April 2025 |
| 5. | Verschiedenes |
Sollte die für den o.a. Termin einberufene Genossenschaftsversammlung gemäß § 7 der Satzung nicht beschlussfähig sein, so lade ich bereits heute zu einer erneuten Versammlung mit der gleichen Tagesordnung und gleichem Ort für
Montag, 19. August 2024, 20.00 Uhr
ein.
Diese Versammlung ist gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Mengerskirchen, den 01.08.2024