Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unsere Ortsdurchfahrt ist nunmehr von Arborn kommend bis zum Kreuzungsbereich „Im Roth“ wieder freigegeben.
Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil erfolgen die abschließenden Beschilderungen und Markierungen nach Beendigung der Gesamtmaßnahme.
Daher möchten wir darauf hinweisen, dass parken grundsätzlich auf dem Gehweg verboten ist. Die mögliche Ausweisung von eventuellen Parkflächen auf Gehwegbereichen wird somit erst im Frühjahr 2026 und nach Rücksprache mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden (Landkreis und Hessen Mobil) erfolgen.
Somit ist klar, dass aktuell parken nur im Fahrbahnbereich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie hiermit um Überprüfung Ihres eigenen Parkverhaltens in diesem Bereich.
Insbesondere muss vor allem gewährleistet sein, dass Einsatzfahrzeuge problemlos vorbeifahren können und Rollstuhlfahrer oder Fußgänger mit Kinderwagen die Gehwege ohne Behinderung nutzen können.
Sollten bei zukünftigen Kontrollen entsprechende Parkverstöße festgestellt werden, so müssen die Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Auf diesem Wege schon einmal herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mengerskirchen, 07. August 2025