Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Mengerskirchen hat in der Sitzung am 3. September 2024 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2023. Nach § 24 GemHVO wird der Überschuss der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt
Abstimmungsergebnis: 23 - 0 - 0
2. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 23 - 0 - 0
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht liegt in der Zeit vom 13. September 2024 bis 23. September 2024 im Rathaus Mengerskirchen, Schlossstraße 3, Finanzverwaltung, während der Dienststunden öffentlich aus.
Mengerskirchen, den 12.09.2024