Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Mengerskirchen hat in der Sitzung am 2. September 2025 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2024. Nach § 24 GemHVO wird der Überschuss der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt
Abstimmungsergebnis: 20 - 0 - 0
2. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 20 - 0 - 0
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht liegt in der Zeit vom 12. September 2025 bis 22. September 2022 im Rathaus Mengerskirchen, Schlossstraße 3, Finanzverwaltung, während der Dienststunden öffentlich aus.
Mengerskirchen, den 11.09.2025