Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Mengerskirchen hat in der Sitzung am 13. September 2022 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2021. Nach § 24 GemHVO wird der Überschuss der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt
Abstimmungsergebnis: 18 - 0 - 0
2. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Abstimmungsergebnis: 18 - 0 - 0
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht liegt in der Zeit vom 23. September 2022 bis 4. Oktober 2022 im Rathaus Mengerskirchen, Schloßstr. 3, Finanzverwaltung, während der Dienststunden öffentlich aus.
Mengerskirchen, den 22.09.2022