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Knotenrundschau
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Marktfleckens Mengerskirchen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Weilburg und den Strafkammern des Landgerichts Limburg a.d. Lahn;

hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Die Gemeindevertretung Mengerskirchen hat in Ihrer Sitzung am 11. Juli 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Limburg a.d. Lahn und das Amtsgericht Weilburg gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

05. Oktober 2023 bis 12. Oktober 2023

im Rathaus des Marktfleckens Mengerskirchen, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen, Raum 1 (Ordnungsamt, Herr Droß) aus.

Gegen diese Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand des Marktfleckens Mengerskirchen, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Mengerskirchen, 05. Oktober 2023

Der Gemeindevorstand,
gez. Scholz, Bürgermeister