Räumliche Lage des Geltungsbereichs, unmaßstäblich.
- Bebauungsplan „Hainchen – 1. Bauabschnitt“ – 3. Änderung im Ortsteil Dillhausen -
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB -
- Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB -
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mengerskirchen hat in ihrer Sitzung am 30.04.2024 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Hainchen – 1.Bauabschnitt“ im Ortsteil Dillhausen beschlossen. Der Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geänderte verkehrliche Erschließung geschaffen werden. Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Damit ist das Verfahren von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung freigestellt.
Der Bereich der Planänderung umfasst den südlichen Teil des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hainchen – 1.Bauabschnitt“ mit den darin liegenden Wohnbau- und Verkehrsflächen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt insgesamt rund 10.600 m². Er umfasst im einzelnen die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Dillhausen:
In Flur 1 das Flurstück 19 vollständig.
In Flur 2 das Flurstück 1 teilweise.
In Flur 3 die Flurstücke 152 bis 165 jeweils vollständig und die Flurstücke 29/1 und 30 jeweils teilweise.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in den nachstehenden unmaßstäblichen Karten dargestellt.
Der Planentwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 17. November 2025 bis einschließlich Freitag, den 19. Dezember 2025
im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Mengerskirchen unter https://www.mengerskirchen.de (Rathaus, Bürgerservice und Politik / Öffentliche Bekanntmachungen / Bauleitplanverfahren) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an info@mengerskirchen.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Mengerskirchen, Hauptamt, Schlossstraße 3, 35794 Mengerskirchen öffentlich ausgelegt (zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB). Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 06476 9136-0) eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung möglich.
Umweltbezogene Informationen:
Die Begründung enthält eine kurze Beschreibung der betroffenen Umweltbelange sowie eine Eingriffsbewertung. Weitergehende Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Planaufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und dem damit verbundenen Verzichts auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden nicht vor.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Mengerskirchen oder ein von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mengerskirchen oder den von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Mengerskirchen oder dem von der Gemeinde Mengerskirchen eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Mengerskirchen, den 10.11.2025