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Knotenrundschau
Ausgabe 49/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Illegale Müllentsorgung

Werte Bürgerinnen und Bürger,

Städte und Gemeinden sind gemäß dem Hess. Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auch Überwachungsbehörde. Dies bedeutet, dass man verwaltungs- sowie bußgeldrechtlich gegen die Verursacher vorgehen kann. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, alle ihr entstandenen Kosten dem Verursacher aufzubürden, zumal sie selbst über den Bußgeldkatalog bestimmen können.

Aufgrund der nunmehr immer mehr zunehmenden Problematik der illegalen Müllentsorgung schreiben wir hiermit eine Belohnung in Höhe von 300,00 € für sachdienliche Hinweise zu folgendem Sachverhalt aus:

Entsorgung von 4 bis 5 Tonnen Eternit-Dachplatten (vermutlich asbesthaltig) in der Gemarkung Dillhausen, Verlängerung der Forsthausstraße oberhalb des Forsthauses. Laut Verlauf der Reifenspuren muss die Anfahrt zwischen dem 29.11.2022 und 01.12.2022 aus der Gemarkung Probbach erfolgt sein und die Abfahrt in Richtung Dillhausen Forsthausstraße.

Ansprechpartner ist das Ordnungsamt des Marktflecken Mengerskirchen, Herr Droß, Telefon: 06476 / 9136-17.

Mengerskirchen, 8. Dezember 2022

Ihr Ordnungsamt